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| Merkblatt über Behandlung von Munition, Waffen und Gerät in den Tropen | 
| C. Waffen und Gerät | 
| VIII. Nebel- und Gasschutzgerät | 
Nebelkerzen und -handgranaten  | 
    
| 79. | 
           Nebelkerzen und -handgranaten sind in Transportkästen für Nb.K. (Tp.), die einen Zinkeinsatz besitzen, zu verpacken.  | 
    
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           Bei starker Sonnenbestrahlung kann sich die Nebelmasse zersetzen und entzünden. Brandgefahr !  | 
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           Deshalb Kästen mit Nebelkerzen oder Nebelhandgranaten vor direkter Sonnenbe-strahlung schützen. Nebelmunition erst unmittelbar vor dem Gebrauch aus den Be-hältern nehmen.  |