| Anleitung zum Bergen und Entschärfen deutscher und fremder Sperrwaffen |
| Vorbemerkung |
| Bergen und Entschärfen von Minen und Sprengkörpern |
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Die Kommandeure der Sperrzeugämter und Chefs der Sperrwaffenkommandos sind dafür verantwortlich, daß alle für das Bergen und Entschärfen von Minen oder Sprengkörpern in Frage kommenden Personen ihres Bereiches über alle Teile, vor allem aber über die "Allge-meinen Angaben" der Vorschrift "Anleitung zum Bergen und Entschärfen deutscher und fremder Sperrwaffen", M.Dv.Nr. 454, laufend unterrichtet werden. |
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Bei Deckblättern, die wichtige Änderungen enthalten, ist für unverzügliche Bekanntgabe zu sorgen. Die Unterrichtung hat regelmäßig zum 1.4. und 1.10. jeden Jahres zu erfolgen. Meldung hierüber ist der S.J. vorzulegen. |