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4. Abschnitt - I. Hülsenkartuschen; 3. Leuchtgeschoßladungen - Teil A: Beschreibung
B. Beschreibung

Die Hülsenkartuschen – Leuchtgeschoßladung – sind zusammengesetzt aus:

Beschreibung in:

der Kartuschhülse M.Dv.Nr. 190, 5 A 1
der Zündschraube M.Dv.Nr. 190, 6 A 24
der Kartusche und
dem Kartuschdeckel
M.Dv.Nr. 190, 5 A 4

Die Kartusche ist ein Bündel aus Röhrenpulver, von einem Kartuschbeutel aus Seidentuch umhüllt.

Kennzeichnung:

Beispiel:
20,3 cm SK C/34 Geschützbezeichnung
28,1 kg Tri R P f. Lg
(835 x 6,5/3)
Ladungsgewicht, Benennung und Ab- messungen des Pulvers
rdf 39 Nr 2972 Lief. Reinsdorf 1939, Pulvernummer 2972
n. P II 40 neues Pulver Februar 1940
z. V 38 zerlegt Mai 1938

Einzelteile der Kartusche:

a) Röhrenbündel
b) Beiladung
c) Kartuschbeutel und
d) Pulverpäckchen
Zu a) Das Röhrenbündel hat entweder:
1. Pulverröhren von Kartuschlänge oder
2. zwei Teile aus verschiedenen oder gleichen Längen.
Der Aufbau zu 1. ist neuerer Entwicklung.

Beim Aufbau zu 2. ist die Verbindung der Bündel untereinander durch verschiedene Ein-ordnung der inneren Röhren hergestellt.

Ausnahme:

15 cm Hülsenkartuschen – Leuchtgeschoßladung – zu etwa 3,85 kg (Blatt 7).

Es ist außer 2 gleichen Röhrenbündeln zum Festlegen ein Pulverspanzylinder vorhanden, der durch eine Zentrierscheibe gehalten wird.

Zu b) Die Beiladung soll die Entzündung des Röhrenpulvers sicherstellen; sie ist in einem Beutel untergebracht, der in den Kartuschbeutelmantel eingenäht ist. Zum Festlegen und zur gleichmäßigen Verteilung des Pulvers wird der gefüllte Beiladungsbeutel durchge-steppt.

Zu c) Der Kartuschbeutel aus Seidentuch ist in kurzer und langer Ausführung vorhanden; er ist über das Röhrenbündel gestreift und mit Seidenschnur festgebunden oder vernäht. (Siehe Blatt 4.)

Zu d) Die Pulverpäckchen sollen die Kartusche in der Kartuschhülse seitlich festlegen; sie sind aus dem in der Kartusche zur Verwendung kommenden Pulver gefertigt und in ver-schiedener Form, Zahl und Größe vorhanden.

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