Merkbuch über die Munition für die 8,8 cm SK L/45, 8,8 cm
Flak L/45 (Nachgebohrte Rohre), 8,8 cm SK C/30, 8,8 cm SK C/30 U, 8,8 cm Flak 18 M, 8,8 cm Flak 36 M und 8,8 cm KM 41 der Schiffs- und Marine-Küstenartillerie |
Allgemeines |
Die Munition der | 8,8 cm SK L/45 | (nachgebohrte Rohre) |
8,8 cm Flak L/45 | ||
8,8 cm SK C/30 | ||
8,8 cm SK C/30 U | ||
8,8 cm Flak 18 M | ||
8,8 cm Flak 36 M | ||
8,8 cm KM 41 |
der Schiffs- und Marine-Küstenartillerie gliedert sich nach ihrem Verwendungszweck in: |
a) | Gefechtsmunition, |
b) | Leuchtgeschoßmunition, |
c) | Übungsmunition, |
d) | Exerziermunition, |
e) | Salutmunition | Zusammenstellung siehe M.Dv.Nr. 170,62 |
f) | Manövermunition |
Sie wird verfeuert aus der: |
1. | 8,8 cm SK L/45 in MPL C/13 und C/13 apt | nachgebohrte Rohre |
2. | 8,8 cm Flak L/45 in MPL C/13 und C/13 apt |
3. | 8,8 cm SK C/30 in MPL C/30 |
4. | 8,8 cm SK C/30 U in Ubts Flak L C/41 |
5. | 8,8 cm Flak 18 M |
6. | 8,8 cm Flak 36 M |
7. | 8,8 cm KM 41 |
Die Munition der zu den Gechützen gehörigen 3,7 cm Abkommkanone L/20 ist im Merk-buch »Abkomm-Munition« M.Dv.Nr. 170,60 zusammengestellt. |
Die Munition wird als »Patronenmunition« bezeichnet, d.h. Geschoß und Patronenhülse mit Kartusche sind zusammengesetzt und bilden eine Patrone. |
Patronenmunition, die beim Heer, bei der Luftwaffe und Marine einheitlich und infolgedes-sen austauschbar ist, führt die Bezeichnung »Einheitsmunition«. |
Geschosse sind zum Schutz gegen Witterungseinflüsse mit einem Farbanstrich versehen, der zur Kennzeichnung der einzelnen Geschoßarten verschieden ist: |
Panzergranaten | = | schwarz, |
Sprenggranaten | = | gelb, |
Leuchtgeschosse | = | grün, |
Übungsgeschosse | = | rot |
Bei den 8,8 cm Spgr. L/4,5 und den 8,8 cm Üb.Spgr. L/4,5 ist der Oberteil der Geschosse farbfrei, um das Verschmutzen der Zünderstellmaschine zu vermeiden. |
Panzergranatpatronen werden geschärft, die übrigen Patronen im allgemeinen unge-schärft gelagert. Sie werden vor dem Verfeuern, soweit dies vorgesehen ist, geschärft. |
Patronen mit verminderter Vo und R P 40 erhalten als Kennzeichen auf dem Boden in roter Farbe "– 5 m/S" aufgestempelt. |
Geschützladungen (Kartuschen) zu a) bis c) einschließlich ihrer Beiladungen sind in 8,8 cm Patronenhülsen 30 oder für L/45 eingebracht. Sie werden durch das in den Hül-senhals eingepreßte Geschoß in der Längsrichtung festgelegt. |
Zur Dämpfung des Mündungsfeuers wird die Beutelvorlage 42 (B V 42) verwendet. |
Verpackung. |
Die Munition ist Luftdicht in Patronenbüchsen oder behelfsmäßig in Transportkisten ver-packt. |
Kennzeichen auf Packgefäßen. |
a) Bei Patronenbüchsen sind auf dem Mantel in schwarz oder weißer Farbe folgende An-gaben aufgestempelt: |
Art der Patrone und Werkstoff der Führung, |
Pulvergewicht, Abmessungen, Lieferfirma, Pulvernummer und etwaiger Pulverstand "+ oder –", |
Ladeangaben, Art und Gruppe der Sprengladung, |
Fertigungsmerkmale der Lichtspurhülse, des Zünders und der Zündschraube, |
Fertigungs-, Beschuß- und sonstige Merkmale der Hülse, |
Anfertigungsort und Fertigungsdatum der Patrone. |
Ein Inhaltszettel mit ausführlichen Angaben ist auf die Innenseite des Deckels geklebt. |
b) Die behelfsmäßigen Transportkisten tragen einen Inhaltszettel auf der Vorderseite der Kiste und auf der Innenseite des Deckels. |
c) Alle mit Munition gefüllten Packgefäße sind außerdem mit folgenden Angaben versehen – Schriftgröße mindestens 10 mm: |
Marine
Munition |
d) Ferner sind bei abweichenden Fertigungs- und Werkstoffarten der Munition die Pack-gefäße mit entsprechenden Zusatzzetteln gekennzeichnet. |
Beispiele für Zusatzzettel: |
1. |
Packgefäße mit Patronen mit eingeschraubter Lichtspurhülse: |
Art, Lieferungsnummer und Lieferfirma der Lh. | |
2. |
Packgefäße, die Patronen enthalten, deren Geschosse zweiteilige Sprengladungen besitzen, erhalten einen Zusatzzettel mit der Zeichnungsnummer der Sprengladung, z.B. 313 D 5053. |
3. |
Packgefäße, welche Schießübungsmunition enthalten, werden mit einem Zusatzzet-tel versehen: »Zur Schießübung«. |
4. |
Packgefäße, die Patronen enthalten, deren Kartuschen mit Beuteln aus Kunstseide gefertigt sind, erhalten einen Zusatzzettel mit folgenden Angaben: |
»Kurzer Kartuschbeutel aus Kunstseidenstoff »dick«. |
e) Je nach ihrem Inhalt erhalten die Deckel der Packgefäße folgende Kennzeichen: |
bei Gefechtsladungen: | schwarzes Quadrat, |
bei Übungsladungen: | rotes Quadrat, |
bei Leuchtgeschoßladungen: | in grüner Farbe »Lg«, |
bei Sonderladungen die Packgefäße die Aufschrift: »Sonderladung«. |
Die 8,8 cm Patronenbüchsen L/45 (Zn) zu 5 Stück, verlängert für Spgr L/4,5, tragen als Kennzeichen einen 50 m breiten gelben Farbring um den Mantel. |