Zusammenstellung der MunitionInhaltsverzeichnis
Merkbuch über die Munition für die 8,8 cm SK L/45, 8,8 cm Flak L/45  (Nachgebohrte Rohre), 8,8 cm SK C/30,
8,8 cm SK C/30 U, 8,8 cm Flak 18 M, 8,8 cm Flak 36 M und 8,8 cm KM 41 der Schiffs- und Marine-Küstenartillerie
Allgemeines
Die Munition der 8,8 cm SK L/45 (nachgebohrte Rohre)
8,8 cm Flak L/45
8,8 cm SK C/30
8,8 cm SK C/30 U
8,8 cm Flak 18 M
8,8 cm Flak 36 M
8,8 cm KM 41

der Schiffs- und Marine-Küstenartillerie gliedert sich nach ihrem Verwendungszweck in:

a) Gefechtsmunition,
b) Leuchtgeschoßmunition,
c) Übungsmunition,
d) Exerziermunition,
e) Salutmunition Zusammenstellung siehe M.Dv.Nr. 170,62
f) Manövermunition
Sie wird verfeuert aus der:
1. 8,8 cm SK L/45 in MPL C/13 und C/13 apt nachgebohrte Rohre
2. 8,8 cm Flak L/45 in MPL C/13 und C/13 apt
3. 8,8 cm SK C/30 in MPL C/30
4. 8,8 cm SK C/30 U in Ubts Flak L C/41
5. 8,8 cm Flak 18 M
6. 8,8 cm Flak 36 M
7. 8,8 cm KM 41

Die Munition der zu den Gechützen gehörigen 3,7 cm Abkommkanone L/20 ist im Merk-buch »Abkomm-Munition« M.Dv.Nr. 170,60 zusammengestellt.

Die Munition wird als »Patronenmunition« bezeichnet, d.h. Geschoß und Patronenhülse mit Kartusche sind zusammengesetzt und bilden eine Patrone.

Patronenmunition, die beim Heer, bei der Luftwaffe und Marine einheitlich und infolgedes-sen austauschbar ist, führt die Bezeichnung »Einheitsmunition«.

Geschosse sind zum Schutz gegen Witterungseinflüsse mit einem Farbanstrich versehen, der zur Kennzeichnung der einzelnen Geschoßarten verschieden ist:

Panzergranaten = schwarz,
Sprenggranaten = gelb,
Leuchtgeschosse = grün,
Übungsgeschosse = rot

Bei den 8,8 cm Spgr. L/4,5 und den 8,8 cm Üb.Spgr. L/4,5 ist der Oberteil der Geschosse farbfrei, um das Verschmutzen der Zünderstellmaschine zu vermeiden.

Panzergranatpatronen werden geschärft, die übrigen Patronen im allgemeinen unge-schärft gelagert. Sie werden vor dem Verfeuern, soweit dies vorgesehen ist, geschärft.

Patronen mit verminderter Vo und R P 40 erhalten als Kennzeichen auf dem Boden in roter Farbe "– 5 m/S" aufgestempelt.

Geschützladungen (Kartuschen) zu a) bis c) einschließlich ihrer Beiladungen sind in 8,8 cm Patronenhülsen 30 oder für L/45 eingebracht. Sie werden durch das in den Hül-senhals eingepreßte Geschoß in der Längsrichtung festgelegt.

Zur Dämpfung des Mündungsfeuers wird die Beutelvorlage 42 (B V 42) verwendet.

Verpackung.

Die Munition ist Luftdicht in Patronenbüchsen oder behelfsmäßig in Transportkisten ver-packt.

Kennzeichen auf Packgefäßen.

a) Bei Patronenbüchsen sind auf dem Mantel in schwarz oder weißer Farbe folgende An-gaben aufgestempelt:

Art der Patrone und Werkstoff der Führung,

Pulvergewicht, Abmessungen, Lieferfirma, Pulvernummer und etwaiger Pulverstand "+ oder –",

Ladeangaben, Art und Gruppe der Sprengladung,
Fertigungsmerkmale der Lichtspurhülse, des Zünders und der Zündschraube,
Fertigungs-, Beschuß- und sonstige Merkmale der Hülse,
Anfertigungsort und Fertigungsdatum der Patrone.

Ein Inhaltszettel mit ausführlichen Angaben ist auf die Innenseite des Deckels geklebt.

b) Die behelfsmäßigen Transportkisten tragen einen Inhaltszettel auf der Vorderseite der Kiste und auf der Innenseite des Deckels.

c) Alle mit Munition gefüllten Packgefäße sind außerdem mit folgenden Angaben versehen – Schriftgröße mindestens 10 mm:

Marine Munition         
Gesamtgewicht ..... kg

d) Ferner sind bei abweichenden Fertigungs- und Werkstoffarten der Munition die Pack-gefäße mit entsprechenden Zusatzzetteln gekennzeichnet.

Beispiele für Zusatzzettel:
1.

Packgefäße mit Patronen mit eingeschraubter Lichtspurhülse:

  Art, Lieferungsnummer und Lieferfirma der Lh.
2.

Packgefäße, die Patronen enthalten, deren Geschosse zweiteilige Sprengladungen besitzen, erhalten einen Zusatzzettel mit der Zeichnungsnummer der Sprengladung, z.B. 313 D 5053.

3.

Packgefäße, welche Schießübungsmunition enthalten, werden mit einem Zusatzzet-tel versehen: »Zur Schießübung«.

4.

Packgefäße, die Patronen enthalten, deren Kartuschen mit Beuteln aus Kunstseide gefertigt sind, erhalten einen Zusatzzettel mit folgenden Angaben:

»Kurzer Kartuschbeutel aus Kunstseidenstoff »dick«.

e) Je nach ihrem Inhalt erhalten die Deckel der Packgefäße folgende Kennzeichen:

bei Gefechtsladungen: schwarzes Quadrat,
bei Übungsladungen: rotes Quadrat,
bei Leuchtgeschoßladungen: in grüner Farbe »Lg«,
bei Sonderladungen die Packgefäße die Aufschrift: »Sonderladung«.

Die 8,8 cm Patronenbüchsen L/45 (Zn) zu 5 Stück, verlängert für Spgr L/4,5, tragen als Kennzeichen einen 50 m breiten gelben Farbring um den Mantel.

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