Serie J, Blatt 9: Brand 10Serie J, Blatt 11: SC 250 mit 4 B 1 EInhaltsverzeichnisSerie J, Übersichtsblatt: Brandbomben
Die deutsche Abwurmunition

Zeichn.-Nr.
113-4608

Streubrand C 500 bzw. 500 II

Serie J

Blatt 10
(Juli 1944)

 

Begriff:

Brandbombe
mit Phosphorbranddosen-Füllung

Einlagerung:
Gruppe VI mit
5 cm breiter
roter Umran-
dung auf
Gruppentafel

Füllung: ca. 1400
Branddosen in
20% Spiritus-
lösung

Gewicht d. Füllung:

ca. 146 kg

Gesamtgewicht:

ca. 180 kg

Zünder:

ZtZ (89) B mit kz. Zdlg. C/98

Abwurfwaffe: ETC 500, ETC 501, ETC 502, Schloß 500 in Schloßlafette oder ETC 2000, PVC 1006

Hinweis auf Vorschriften:

1.

Verwendungszweck

 

Die Streubrand C 500 bzw. C 500 II dienen zum Massenwurf selbstentzündlicher Branddosen auf weit ausgedehnte, leicht entzündbare Flächenziele, wie Wälder, trockene Grasflächen, leichte Holzbauten, offene Lagerplätze, Brennstofflager usw.

 

Wird großflächige Verteilung der Branddosen gefordert, so ist bei Abwurf aus größe-ren Höhen der Zt.Z. (89) B auf 4 sec. einzustellen. Öffnungspunkt der Streubrand liegt dann etwa 70 m unter dem Flugzeug. Belegte Fläche bei 3 m/sec. Wind beträgt bei 4000 m Auslösehöhe ca. 12 km².

 

Um ein konzentrierte Wirkung in der Zielfläche zu erreichen, ist bei Abwurf aus 1500 m Höhe der Zt.Z. (89) B auf 4 sec, bei Abwurf über 5000 m Höhe der Zt.Z. (89) B auf 25–33 sec. einzustellen.

 

Bei stärkeren Winden (mehr als 6 m/sec.) ist mit größerer Verteilung der Branddosen zu rechnen.

 

Die Ballistik der Streubrand C 500 entspricht bis zum Öffnungspunkt der Ballistik der Flam C 500. Bei der Zerlegung des Behälters werden die Branddosen herumgeschleu-dert, und fallen mit einer Geschwindigkeit von 30–40 m/sec. zu Boden.

2.

Beschreibung

 

Die Streubrand C 500 haben die gleichen Abmessungen wie die Flam C 500. Sie be-stehen aus der Ober- und Unterschale, welche durch Punktschweißung zusammen-gehalten sind. Ein in der Unterschale befestigter Steg mit Sollbruchstelle trägt oben das Gewinde für die Aufhängeöse.

 

In das Zündereinsatzstück ist ein gegen Verdrehen gesicherter Holzfüllklotz einge-setzt. Durch die in ihm befindliche Bohrung ist die Knallzündschnur eingeführt und gegen Herausziehen auf beiden Seiten durch einen kleinen Holzkeil gesichert. In der Ausbohrung des Füllklotzes sitzt die Zdlg.-Kapsel mit kz. Zdlg. C/98 und hat auf der ganzen Länge an der hochgeführten Knallzündschnur Anlage, damit eine gute Zünd-übertragung sichergestellt ist. Vom Füllklotz ist die Knallzündschnur durch ein seitli-ches Verbindungsrohr an die Aussenseite der Oberschale geführt und dort längs der Schweißnaht um den ganzen Körper mittels Schellen befestigt.

  Das Fertigmachen der Streubrand erfolgt in L.Mun.Anst.
3.

Wirkungsweise

 

Nach dem Abwurf der Streubrand wird die kz. Zdlg. C/98 vom Zt.Z. (89) B gezün-det. Die längs der Schweißnaht um den Körper gelegte Knallzündschnur wird gleich-falls gezündet, reißt die Schalen auf und die Branddosen werden herausgeschüttet.

 

Um ein einwandfreies Öffnen der beiden Schalen zu gewährleisten, ist die Knallzünd-schnur auch um die Verbindungsstelle zwischen den 4 Leitwerksblechen gelegt. Aus dem gleichen Grunde ist der Steg mit einer Sollbruchstelle versehen und sind an dem Leitwerk nur 2 Verbindungsstreben angenietet.

 

Die Branddosen der Streubrand C 500 enthalten ein chemisches Zündmittel das im allgemeinen sofort anspricht, das der Streubrand C 500 II dagegen erst nach eini-ger Zeit (verzögerte Zündung !).

4.

Kennzeichnung

 

Die Behälter sind blau-grau gestrichen und haben je einen roten Ring um die Spitze und den zylindrischen Teil.

  Auf dem Körper ist in schwarzer Farbe
 

"Streubrand C 500" bzw.

 

"Streubrand C 500 II" aufschabloniert.

5.

Besonderer Hinweis

 

Undichte Behälte (zu erkennen an austretender Füllflüssigkeit) sind nach Ausbau des Zünders (89) B mit kz. Zdlg. C/98 und der Knallzündschnur möglichst auf be-wuchsfreiem oder feuchtem Gelände durch Abbrennen zu vernichten.

  Branddosen nicht mit Händen anfassen, da Verätzungs- und Vergiftungsgefahr.
 

Die Gasmaske schützt gegen den beim Abbrennen entstehenden giftigen Phosphor-nebel.

 

Bei Notlandungen die Streubrand vorher abwerfen, da durch Leckwerden des Behäl-ters bei Bruch- und Bauchlandungen Selbstentzündung der Branddosen eintreten kann und das Flugzeug gefährdet wird. Landung mit Streubrand C 500 bzw. C 500 II ist gestattet.

6.

Lagerung

 

Die Streubrandbomben sind möglichst in geschlossenen Räumen zu lagern und sorg-fältig vor Sonneneinstrahlung zu schützen. Temperaturen von mehr als + 45° C und weniger als –5° C führen zur Verdampfung bzw. zum Gefieren der Füllflüssigkeit und mindern die Wirkung bzw. schließen sie ganz aus.

Streubrand C 500 bzw. C 500 II

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