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Die deutsche Abwurmunition

Zeichn.-Nr.
113-4731

Brand 10

Serie J

Blatt 9
(Juli 1944)

 

Begriff:

10 kg Phosphorbrandbombe

Einlagerung:
Gruppe VI mit
5 cm breiter
roter Umran-
dung auf
Gruppentafel

Füllung: quellfähi-
ger Kunststoff
Benzin und
Phosphor

Gewicht d. Füllung:

ca. 4 kg

Gesamtgewicht:

11 kg

Zünder:

AZ (23) A

Abwurfwaffe:

Nur aus Abwurfbehältern

Hinweis auf Vorschriften:

1.

Verwendungszweck

 

Die Brand 10 ist eine Phosphorbrandbombe, die aus Abwurfbehältern im gezielten Massenabwurf aus mehrgeschossige Gebäude geworfen wird. Durchschlagsleistung bei Abwurf aus 2000 m Höhe, bzw. nach Erreichen der Endgeschwindigkeit = ca. 7 cm Eisenbeton.

2.

Beschreibung

 

Die Bombenkörper bestehen aus einem längsgeschweißten runden Blechmantel und haben zum Erreichen guter Stabilität und Durchschlagskraft ein Schalenleitwerk, so-wie eine massive Kopfplatte. In dem Körper sind ca. 3,5 l Brandmasse (quellfähige Kunststoffe in Benzin und Benzol) eingefüllt und zusätzlich 4 Glasampullen mit Phos-phor eingesetzt. Im Heck der Bombe befindet sich die Einfüllöffnung, in welche die Verschlußschraube mit dem kurzen Zentralrohr für den Übertragungskörper Ü 11 ein-geschraubt ist. In die Verschlußschraube wird der Zünder (23) A mit der kleinen Zündldg. C34 Np. und dem Übertragungskörper Ü 11 (22 g Fp. 02) eingesetzt. Um auch eine mV-Wirkung erreichen zu können, kann die kleine Zündldg. C34 Np einen Verzögerungssatz von 0,7 Sek. enthalten.

 

Damit die Brand 10 stabilisiert ins Ziel fällt, muß der Abwurfbehälter mindestens 300 m über Grund öffnen.

 

Die Beschußsicherheit der Brand 10 ist größer als bei Sprengbomben mit Fp. 60/40. Bei Beschuß mit Brandmunition (Brandsprenggranaten) kann die Brandmasse zur Ent-zündung kommen und brennt dann ohne explosionsartige Erscheinung ab.

3.

Wirkungsweise

 

Nach dem Öffnen des Abwurfbehälters werden die Brand 10 herausgeschleudert und der Zünder (23) A durch die Taumelscheibe entsichert. Beim Aufschlag spricht der allseitig wirkende Zünder (23) A an und bringt die kleine Zündldg C34 Np, sowie den Übertragungskörper Ü 11 zur Detonation. Dadurch wird der Bombenkörper aufgeris-sen, die Glasampullen mit dem Phosphor zertrümmert und mit der Brandmasse ver-mischt in Fladen fortgeschleudert. Die Fladen haften an den getroffenen Gegen-ständen und erzeugen Brandherde von 6–8 Minuten Dauer. Durch den Phosphorzu-satz wird die Brandbekämpfung insofern erschwert, als die Brandherde nach Stun-den oder Tagen wieder neu aufflammen, die Löschmannschaften unter die Maske zwingen oder durch Verbrennungen ausschalten.

 

Während die ohne Verzögerungssatz geworfenen Brand 10 (oV) Brandherde in den oberen Stockwerken erzeugen, zünden die Brand 10 (mV) erst in den unteren Wohngeschossen und vergrößern hierdurch die Brandwirkung.

4.

Kennzeichnung

 

Die Brand 10 hat beigegrauen Anstrich und um den Kopf einen 2 cm breiten roten Ring. An zwei sich gegenüberliegenden Stellen des Bombenkörpers ist aufschablo-niert:

 

1. Brand 10
2. die Füllstoffbezeichnung ".... PQ", z.B. "10 PQ"
3. die Form einer Ampulle in roter Farbe.

5. Verpackung
 

Die Brand 10 sind zu je 10 Stück im geschlossenem Transportkasten für 10 kg Bom-ben verpackt.

  Gewicht des Transportkastens mit 10 Brand 10 = 140 kg.
6. Lagerung
 

Die Brand 10 sind bei der Lagerung gegen unmittelbare Sonneneinstrahlung zu schützen.

 

Ferner müssen die Körper der Brand 10 auf undichte Stellen kontrolliert werden, da durch austretende Brandmasse Selbstentzündung der Brand 10 eintreten kann.

Phosphorbrandbombe Brand 10

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