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Munition für Fliegerbordwaffen - Teil 10 - Handbuch der Munition für Fliegerschußwaffen

Vorbemerkung

Abschnitt K

(Juni 1944)

K. Gurtungsverhältnis und Bevorratung
I. Allgemeines
(1)

Maßgebend für die Wahl der Munitionsarten ist:

    a) das Erreichen der größtmöglichsten Wirkung,
    b) der sinnvolle Munitionsverbrauch entsprechend der Nachschublage.
(2)

Der Verbandsführer muß anstreben, auf Grund der Kenntnis der einzelnen Muni-tionarten bei ihrer Auswahl für das Zusammengurten den besten Wirkungs-grad im Einsatz zu erzielen. Gleichermaßen soll er jedoch Verständnis dafür auf-bringen, daß der Munitionsverbrauch immer der jeweiligen Nachschublage Rech-nung tragen muß.

(3)

Die Munitionsfertigung wird sich sofort jeder neuen an der Front oder bei der Erprobung gewonnen Erkenntnis in ihrem Produktionsprozeß anpassen. Der Truppe muß jedoch bewußt sein, daß beim Erscheinen einer neuen wirkungsvol-len Munitionsart die Fertigung nicht schlagartig umgestellte werden kann und auf Grund einer gesunden Bevorratung geschaffene Bestände der bisherigen Munitionsart nicht einfach verworfen werden können.

(4)

Neue Munitionsarten werden anfangs immer "Mangelware" darstellen. Die Nach-schubführung muß jedoch elastisch sein, diese vordringlich der Truppe nutzbar zu machen (in diesem Falle von dem Grudsatz abgehend, immer die ältesten Be-stände zuerst auszugeben), und die Munition alter Art als Überbrückungsreser-ve und zur Auffüllung von Lücken verwenden.

   

Das Bemühen der Entwicklung, der Truppe schnellstmöglich wirkungsvollere Kampfmittel in die Hand zu geben, ist verfehlt, wenn diese erst nach Aufbrauch alter Bestände zum Tragen kommen sollten.

   

Die gilt besonders für die Munition, die innerhalb derselben Munitionsart eine Verbesserung erfahren hat.

II. Das Gurtungsverhältnis

Auf Grund der Fronterfahrung im Verein mit durchgeführten Vergleichs- und Wir-kungsbeschüssen kann unter Angleichung an die Nachschublage folgender Anhalt für das Zusammengurten der verschiedenen Munitionsarten gegeben werden.

(1) 13 mm Waffen (MG 131)
1

Brandgranatpatrone L'spur bzw. Gl'spur o. Zerl. (Brandsprenggranatpatrone L'spur bzw. Gl'spur)

1 Panzergranatpatrone L'spur bzw. Gl'spur o. Zerl. (Panzerbrandgranatpatrone (Ph) o.Zerl.)
(2) 15 mm Waffen (MG 151, MG 151 El)
1 Brandgranatpatrone L'spur m. Zerl. (Brandsprenggranatpatrone)
1 Panzerbrandgranatpatrone o. Zerl. (Panzergranatpatrone)
(3) 2 cm Waffen (MG 151/20, MG 151/20 El, MG-FFM)
a) Jäger im Westen
1 M-Geschoßpatrone m. Zerl.
1 Brandgranatpatrone L'spur m. Zerl.1)
1 Panzerbrandgranatpatrone (Ph) o. Zerl.
b) Jäger im Osten
3 M-Geschoßpatrone m. Zerl.
1 Brandgranatpatrone L'spur m. Zerl.1)
1 Panzerbrandgranatpatrone (Ph) o. Zerl.
c)

Nachtjäger wie a) und b) nur an Stelle der Leuchtspur die entsprechen-den Granaten mit Glimmspur bzw. ohne Glimm-Leuchtspur

d)

Nachtjäger mit Schrägbewaffnung gurten nur M-Geschoßpatro-nen

e)

Kampf-, Schlachtflieger und Jäger bei Bekämpfung von Erdzielen, Schif-fen und Booten

3 M-Geschoßpatrone o. Zerl.
1

Panzerbrandgranatpatrone o. Zerl.

       

(An Stelle der M-Geschoßpatronen und Panzerbrandgranatpatronen sind hier vorzugsweise Bestände an Brandsprenggranatpatronen und Panzersprenggranatpatronen aufzubrauchen.)

       

(Muß infolge Mangellage Munition mit Selbstzerlegung verschossen werden, so darf im Horizontalflug eine Angriffshöhe von 800 m nicht überschritten werden.)

(4) 3 cm Waffen (MK 103)
a) Jäger
1 M-Geschoßpatrone L'spur m. Zerl.
1 Brandgranatpatrone o. Zerl.
b)

Kampf-, Schlachtflieger und Jäger bei Bekämpfung von Erzielen und Landungsunternehmungen

3

M-Geschoßpatrone o. Zerl. (hierfür nach vorzugsweise Sprenggra-natpatronen o. Zerl aufbrauchen)

1 Panzersprenggranatpatrone o. Zerl.
c)

Flugzeuge zur Panzerbekämpfung gurten nur H-Panzergranatpatronen L'spur o. Zerl.

(5) 3 cm Waffen (MK 108)
a) Tagjäger und Nachtjäger gurten
1 M-Geschoßpatrone Gl'spur o. Zerl. bzw. nur M-Brandgranatpatronen
1 Brandgranatpatrone L'spur o. Zerl.
b) Nachtjäger mit Schrägbewaffnung gurten nur M-Geschoßpatronen
(6) 3,7 cm Waffen (3,7 cm Flak 18, 3,7 cm Flak 41)
a)

Flugzeuge bei Bekämpfung von Erdzielen und Landungsunterneh-mungen

2 Sprenggranatpatronen L'spur m. Zerl.
1 M-Geschoßpatrone L'spur m. Zerl.
1 Brandsprenggranatpatrone L'spur m. Zerl.
b)

Flugzeuge zur Panzerbekämpfung gurten nur H-Panzergranatpatronen L'spur o. Zerl.

(7) 5 cm Waffen (5 cm BK)
1 Sprenggranatpatrone o. Zerl.
1 Panzersprenggranatpatrone L'spur o. Zerl.
(8) 7,9 mm Bordwaffen
a) MG 17 (Jäger)
  5 – Patronen SmK-v
      4 – Patronen PmK-v
    1 – B-Patrone-v
und vor den letzten 50 Schuß des Gurtes (als Schußzähler)
10 – Patronen SmK L'spur 100/600-v bei Tagjagd
bzw.
10 – Patronen SmK Gl'spur-v bei Nachtjagd
b) MG 17 (im Schlachtfliegereinsatz)
MG 81 (beweglich und im Waffenzusatzbehälter)
MG 15
2 – Patronen SmE
2 – Patronen SmE L'spur 100/600
        bzw.
2 – Patronen SmE Gl'spur bei Nachteinsatz
2

– Patronen PmK n. A. im Wechsel mit einer PmK n. A. und einer B-Patrone.

Anmerkung: Bei Mangellage einzelner Munitionsarten ist die in Klammern angegebene Munition mit zu verschießen, deren Fertigung ausläuft.

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