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| Munition für Fliegerbordwaffen - Teil 10 - Handbuch der Munition für Fliegerschußwaffen |
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Vorbemerkung |
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Abschnitt H |
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(Februar 1943) |
| H. Behandlung der Munition |
| 1. |
Das Waffenpersonal muß sich bewußt sein, daß vom sachgemäßen Behandeln der Munition wesentlich der Erfolg im Einsatz abhängt. |
| 2. |
Funktionsstöungen der Waffe im Luftkampf und Rohrkrepierer können, soweit sie nicht in Fertigungsfehlern ihre Ursache haben, im schlechten Behandeln der Munition beim Lagern oder Gurten bzw. Trommeln begründet sein. |
| 3. |
Zur Vermeidung von derartigen Störungen sind neben den allgemeinen Lagerbestim-mungen folgende Hinweise besonders zu beachten: |
| a) |
Lose auf der Hülse sitzende Geschosse oder lose Zünder, desgleichen Patronen mit Rissen am Hülsenmund sind auszusondern. |
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| b) |
Patronen neuerer Fertigung deren Packgefäße den Aufdruck tragen "gewachste Munition, nicht ölen" (siehe Vorbemerkungen Abschn. C 2) dürfen nicht geölt werden. Patronenlager, Trommeln und Gurte sind frei von Öl zu halten. |
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Ist gewachste Munition fälscherlicherweise mit Öl in Berührung gekommen, so wird hierdurch der Wachsfilm zerstört und die Hülsen müssen wie unter 3 c ge-ölt werden, nachdem die Wachsschicht vorher restlos entfernt ist. |
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| c) |
Für Munition mit nicht gewachsten Hülsen gelten als besondere Behandlungs-hinweise: |
| (1) |
Kaliber 7,9 mm (MG 15, MG 17 und MG 81) |
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Bei Feindflügen darf nur Munition mit Messinghülsen verschossen werden oder Munition mit Stahlhülsen, deren Packgefäße den Aufdruck tragen: "Munition mit neuen Stahlhülsen". Diese Munition hat sich in der Truppen-erprobung der mit Messinghülsen als vollkommen gleichwertig erwiesen. |
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| 7,9 mm Munition wird nicht geölt. | |||
| (2) |
Kaliber 13 mm, 15 mm, 2 cm, 3 cm und 3,7 cm |
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| Die Munition ist vor dem Gurten leicht mit "Waffenöl blau" zu ölen. | |||
| Ausnahme 2 Munition für MG FFM, welche stark einzuölen ist. |
| (3) |
Munition größerer Kaliber |
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| Braucht nicht geölt zu werden. |
| d) |
Bei zu ölender Munition ist nur die Hülse zu ölen, und zwar so sachgemäß, daß kein Öl in den Treibladungsraum dringen kann. |
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| e) |
Munition, welche längere Zeit gegurtet oder getrommelt gelagert hat, darf nicht mit angetrocknetem Öl und Schnutz behaftet verwendet werden, sie muß ge-reinigt und wenn erforderlich wieder wie unter 3c geölt werden. |
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| f) |
Das Reinigen verschmutzter Munition erfolgt mittels eines mit Benzin getränkten Lappens. Waschen der Munition in Benzin ist verboten. Gewachste Munition wird nur mit einem trocknen Lappen saubergewischt. |
| g) | Bei Kälte ist Munition vor Feuchtigkeit und Schnee zu schützen. | |
| h) |
In den Tropen und während der heißen Jahreszeit gilt als wichtigster Grund-satz: |
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| Schütze die Munition vor direkter Sonnen- bestrahlung. |
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Munitionsstapel sind durch Sonnenzelte – siehe D 34, Seite 38 – derart zu schützen, daß freie Luftzirkulation unter der Abdeckplane möglich ist. |
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Bei munitioniert abgestellten Flugzeugen ist besonders die Schußwaffenmuni-tion vor Wärmeeinwirkung durch Beschattung und Schaffung von Luftzug zu schützen. Ein Vorwärmen der Munition kann sich, abgesehen von der Gasdruck-steigerung, besonders auf die Brand-Munition ungünstig auswirken und zur Selbstentzündung durch Heraustreten von Phosphor führen. |
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Lose Schußwaffen-Munition ist niemals außerhalb der Packgefäße zu lagern. Eingefettete und versandete Munition ist wie unter f) zu reinigen. Es ist unbe-dingt dafür Sorge zu tragen, daß die Gummiringe der luftdichten Packgefäße nicht verloren gehen oder unbrauchbar werden (siehe Behandlung von Gummi in den Tropen). |
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