VIII. Einsetzen des ZündersX. GewichtsangabenInhaltsverzeichnis
Entwurf einer Zündervorschrift - 8. Teil: Zünder (25) El AZ (25)
IX. Behandlung von hingefallenen oder nicht abgeworfenen Bomben mit eingesetzten Zünder (25) oder von Blindgängern
(s. a. L.Dv. 144b)

Bei Bomben, welche auf dem Transport hingefallen sind, ist der Zünder zu entfernen und durch einen neuen Zünder zu ersetzen. Der entfernte Zünder ist nach Abschrauben der Zündladungskapsel mit kurzer Zündladung C/98 durch einen Fl.-Bombenfeldwebel auf äußere Beschaffenheit (Zünderkopf darf keinesfalls beschädigt sein), und wenn Zünder-schutzkappe entfernt war, daraufhin zu prüfen, ob sich die beiden Kontaktstifte o.V. und m.V. einwandfrei in den Zünder hineindrücken lassen und nach dem Loslassen wieder zu-rückfedern. Zeigen sich hierbei keine Mängel, dann ist der Zünder wieder verwendungs-fähig. Zünder aus Bomben, welche bereits in die Aufhängevorrichtung eingehängt waren und dann herausgefallen sind, und bei welchen nachweisbar keine Aufladung erfolgt ist, sind auf die gleiche Weise zu behandeln.

Alle Zünder, welche bei der Prüfung durch den Fl.-Bombenfeldwebel sich als unbrauchbar zur weiteren Verwendung herausstellen, sind gemäß L.Dv. 144a, Abschnitt IV, zu behan-deln.

Zünder in Bomben, welche bereits im Flugzeug eingehängt waren, sind zu entladen, falls nicht einwandfrei nachweisbar ist, daß sie keine Ladung aufgenommen haben; und zwar ist bei Zünder (25) der o.V.- und der m.V.-Vz- Kreis getrennt nacheinander zu entladen. Hierzu dient der Kurzschlußstecker (Kappenform, drehbar) Fl 53422. (Der Kurzschlußstek-ker Fl 53420 [Hantelform] und Fl 53421 [Kappenform] dürfen nicht verwendet werden, da hiermit, wie aus Abb. 1 und 2 zu ersehen ist, eine Entladung des Zünders nicht möglich ist.) Nach dem Aufsetzen des Kurzschlußsteckers Fl 53422 wird durch Drehen der Kappe auf Stellung I zunächst der o.V.-Ladestift eingedrückt und der o.V.-Kreis entladen, siehe Abb. 1.

Abb. 1

Beim Weiterdrehen in Stellung II geht der o.V.-Ladestift in seine Anfangslage zurück, während der m.V.-Stift eingedrückt wird, siehe Abb. 2, und damit der m.V.-Kreis entla-den.

Abb. 2

Der Zünder ist blind, wenn die Kappe des aufgesetzten Kurzschlußsteckers Fl 53422 je 3 x 30 Sek. auf Stellung I und II eingestellt war.

Hiernach ist der Zünder vorsichtig aus der Bombe zu entfernen. Wenn dies nicht möglich ist, sei es daß die Buchse verklemmt ist oder der Zünder so liegt, daß er unzugänglich ist, so darf erst nach 30 Tagen an das Herausnehmen des Zünders gegangen werden. Auch hierbei ist der Kurzschlußstecker aufzusetzen und wie oben beschrieben zu verfahren. Es ist dafür zu sorgen, daß Erschütterungen der Bombe während dieser 30 Tage nicht ein-treten können. Falls die Bombe sich noch nicht endgültig vom Abwurfgerät gelöst hat, so muß durch entsprechende Abstützung dafür Sorge getragen werden, daß eine weitere Bewegung ausgeschlossen ist. Die weitere Behandlung der Bomben hat genau so zu erfol-gen, wie im ersten Abschnitt beschrieben.

Blindgänger oder absichtlich aus der Luft blind geworfene Bomben sind ebenso zu behan-deln. Es ist darauf zu achten, daß die Bombe vor Entfernen des Zünders keinerlei Er-schütterungen ausgesetzt wird. Falls das Entfernen des Zünders nicht möglich ist, z.B. infolge Verklemmung, ist die Bombe zu sprengen.

Von jedem aus einer Bombe herausgenommenen Zünder ist sofort die angeschraubte Zündladungskapsel mit eingesetzter Zündladung zu entfernen und gesichert aufzubewah-ren.

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