Entwurf einer Zündervorschrift - 8. Teil: Zünder (25) El AZ (25) |
VII. Verpackung der Zünder |
Die Zünder (25) werden entweder zu je 25 Stück (ohne Zündladung und ohne Zündla-dungskapsel) in Transportkästen für Geschoß- und Minenzünder Größe I nach Zeichnung 13 D 7064/7065 luftdicht verpackt oder zu je 36 Stück in Transportkästen für Bomben-zünder Muster A nach Zeichnung 113–264 in Transportbüchse 2 L nach Zeichnung 113–266 luftdicht verschraubt eingesetzt. |
Die Zünder sind zwecks Abdichtung mit einer Abschlußkappe und einem Dichtungsring versehen. Die Abschlußkappe wird kurz vor dem Einhängen der Bomben in das Flugzeug mit kräftigem Schraubendreher abgesprengt. |
Die Zündladungskapsel mit der eingesetzten kurzen Zündladung C/98 werden zu je 4 Stück in Blechkästen mit Holzeinsatz für die Stahlkapseln mit Zündschlag der K.Gr. 15 m.P. nach Zeichnung 13 D 4705 und zu je 300 Stück (75 Blechkästen zu je 4 Stück) in Pulverkästen 88 nach Zeichnung 13 B 7801 luftdicht verpackt. |