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| DK - Donnerkeil zum Sprengen von Stangenlöchern - Munitions-Handbuch |
| VII. Wartung |
| A. Arbeitsgerät |
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Vor jedesmaliger Verwendung feststellen, ob der Topf des Donnerkeils frei ist von Rissen und Aufbauchung. Der Schaft darf keine Verbiegung zeigen. Die Spitze muß gerade sein. |
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Donnerkeil in solchen Fällen sind nicht mehr zu verwenden, sondern zur Instandsetzung abzugeben. |
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Vor Verwendung die Verbrauchsgeräte auf einwandfreie äußere Beschaffenheit und Trok-kenheit prüfen. |
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Zündschnuranzünder müssen vollständig zusammengeschraubt und mit der Zündschnur fest verbunden sein. |
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Treibladungen, die durch Stauchung verformt sind oder deren Pappbüchsen aufgerissen sind, sind nicht mehr zu verwenden und müssen vernichtet werden. |
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Sprengkapseln, die mit Sand oder Erde in Berührung gekommen oder sonst verschmutzt sind, sind zu vernichten. |
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Unbrauchbar gewordene Verbrauchsgeräte dürfen wegen der damit verbundenen großen Gefahr keinesfalls achtlos fortgeworfen oder liegengelassen werden, sondern sind unter Beachtung folgender Bestimmungen zu vernichten. |
| 1. | Treibladung |
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Unbrauchbar gewordene Treibladungen öffnen und Scharzpulver durch Einschütten in Wasser vernichten. |
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| 2. | Sprengkapsel |
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Zündschnur in der Höhe der Sprengkapsel abschneiden. Die Sprengkapseln für sich in Mengen bis zu 10 Stück vernichten. Neue, brauchbare Sprengkapsel mit Zünd-schnur und Zündschnuranzünder zusammen mit den zu vernichtenden Sprengkap-seln durch Isolierbandumschnürung bündeln. Ring des Zündschnuranzünder abreißen, dann sofort in Deckung gehen !! |
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Die von den unbrauchbaren Sprengkapseln abgeschnittenen Zündschnüre auf Holz-feuer vernichten, nachdem die Zündschnuranzünder abgezogen und nach L.Dv. 450/1 gesammelt sind. |
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| 3. | Sprengladung |
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Detonierende Zündschnüre, die durch Beschädigung unbrauchbar geworden sind, in Mengen bis 3 Stück (24 Stück detonierende Zündschnüre von 1,50 m Länge) auf einem Holzfeuer verbrennen. In genügender Entfernung bleiben, da unter Umständen Detonation erfolgen kann ! |
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| 4. | Zeitzündschnur und Zündschnuranzünder |
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Von unbrauchbaren Zeitzündschnüren den Zündschnuranzünder von der Zündschnur abziehen und nach L.Dv. 450/1 sammeln. Zeitzündschnüre auf Holzfeuer vernich-ten ! |
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