VI. BedienungVIII. Verpackung und Lagerung
DK - Donnerkeil zum Sprengen von Stangenlöchern - Munitions-Handbuch
VII. Wartung
A. Arbeitsgerät

Vor jedesmaliger Verwendung feststellen, ob der Topf des Donnerkeils frei ist von Rissen und Aufbauchung. Der Schaft darf keine Verbiegung zeigen. Die Spitze muß gerade sein.

Donnerkeil in solchen Fällen sind nicht mehr zu verwenden, sondern zur Instandsetzung abzugeben.

B. Verbrauchsgerät

Vor Verwendung die Verbrauchsgeräte auf einwandfreie äußere Beschaffenheit und Trok-kenheit prüfen.

Zündschnuranzünder müssen vollständig zusammengeschraubt und mit der Zündschnur fest verbunden sein.

Treibladungen, die durch Stauchung verformt sind oder deren Pappbüchsen aufgerissen sind, sind nicht mehr zu verwenden und müssen vernichtet werden.

Sprengkapseln, die mit Sand oder Erde in Berührung gekommen oder sonst verschmutzt sind, sind zu vernichten.

C. Vernichten unbrauchbarer Verbrauchsgeräte

Unbrauchbar gewordene Verbrauchsgeräte dürfen wegen der damit verbundenen großen Gefahr keinesfalls achtlos fortgeworfen oder liegengelassen werden, sondern sind unter Beachtung folgender Bestimmungen zu vernichten.

1. Treibladung
 

Unbrauchbar gewordene Treibladungen öffnen und Scharzpulver durch Einschütten in Wasser vernichten.

2. Sprengkapsel
 

Zündschnur in der Höhe der Sprengkapsel abschneiden. Die Sprengkapseln für sich in Mengen bis zu 10 Stück vernichten. Neue, brauchbare Sprengkapsel mit Zünd-schnur und Zündschnuranzünder zusammen mit den zu vernichtenden Sprengkap-seln durch Isolierbandumschnürung bündeln. Ring des Zündschnuranzünder abreißen, dann sofort in Deckung gehen !!

 

Die von den unbrauchbaren Sprengkapseln abgeschnittenen Zündschnüre auf Holz-feuer vernichten, nachdem die Zündschnuranzünder abgezogen und nach L.Dv. 450/1 gesammelt sind.

3. Sprengladung
 

Detonierende Zündschnüre, die durch Beschädigung unbrauchbar geworden sind, in Mengen bis 3 Stück (24 Stück detonierende Zündschnüre von 1,50 m Länge) auf einem Holzfeuer verbrennen. In genügender Entfernung bleiben, da unter Umständen Detonation erfolgen kann !

4. Zeitzündschnur und Zündschnuranzünder

 

Von unbrauchbaren Zeitzündschnüren den Zündschnuranzünder von der Zündschnur abziehen und nach L.Dv. 450/1 sammeln. Zeitzündschnüre auf Holzfeuer vernich-ten !

VI. BedienungVIII. Verpackung und Lagerung