VorwortII. Große Regelung
Abwurfmunition-Torpedos - Munitions-Handbuch - Teil 4 Flugzeugtorpedo F 5 b - Heft b: Bedienung und Wartung
I. Allgemeines
1)

Bei geöffnetem Kesselabsperrventil, oder wenn das Absperrventil vom Standrohr her unter Druck steht und die Maschine nicht laufen soll, muß die Treibschrau-benklemme aufgesetzt sein (Abb. 1).

2)

Treibschrauben nur mit Handkurbel drehen und nur, wenn Öffnungshebel durch Si-cherheitsvorstecker gesichert ist.

Abb. 1: Torpedo mit aufgesetzter Treibschraubenklemme

Abb. 2: Das Zurücklegen des Öffnungshebels

3)

Vor jedem Zurücklegen des Öffnungshebels und der Wasserschlagklappe nach den Treibschrauben blicken und laut rufen: "Achtung !" (Abb. 2).

4)

Die Schrauben zum Festsetzen des Wasserabschlußventils für GA muß bei allen "Prüfungen mit Luft", außer denen des GA, eingeschraubt sein.

5)

Vor dem Laufenlassen der Maschine ist stets die Schutzhaube aufzusetzen (Abb. 3).

Abb. 3: Torpedo mit aufgesetzter Schutzhaube

6)

Bei abgenommener Treibschraubenklemme und zurückgelegtem Öffungshebel, darf die Wasserschlagklappe auf keinen Fall nach hinten gelegt werden, wenn Kesselab-sperr- und Standrohrventil geöffnet ist (Durchbrennen der Maschine). Zum Durch-laufen der Maschine also stets: "Erst Öffnungshebel und Wasserschlagklappe nach hinten, dann Kesselabsperr- bzw. Standrohrventil langsam öffnen".

7)

Vor jedem Zurücklegen des Öffnungshebels ist eine beliebige Laufstrecke einzustel-len. Wenn der Stoppzeiger auf "0" steht, läßt sich der Öffnungshebel wohl nach hin-ten legen, das Absperrventil wird aber nicht geöffnet (Abb. 4).

Abb. 4: Einstellen der Laufstrecke

Zum Einstellen der Laufstrecke muß der Öffnungshebel unbedingt nach vorn liegen, damit die Kupplungsscheibe mit Spindel entkuppelt ist und ein Verdrehen der letzte-ren vermieden wird.

8)

Bei Luftentnahme aus dem Standrohr ist das Austrittsventil stets ganz zu öffnen und mit dem Eintrittsventil der erforderliche Druck einzustellen. Das Standrohr ist alle 10 min zu entwässern oder das Entwässerungsventil etwas offen zu halten.

9)

Bei den Prüfungen mit Luft ist besonders bei geschlossenem Kesselabsperrventil auf dem Standrohrdruck zu achten, denn bei dem kleinen Standrohrinhalt ohne Verbindung mit dem Kessel treten leicht Druckschwankungen auf. Bei geöffnetem Kesselabsperrventil wirkt der Kessel dagegen als Luftsammler und gleicht somit die Schwankungen aus.

10)

Füllhändel und Füllschlauch mit Verschraubungsstutzen vor dem Anschlagen durch-blasen. Füllschlauch nicht verdrehen oder knicken.

11)

Bei Torpedos, die mit Luft lagern, auf beide Seiten des Kessels die Luftfüllung in kg/cm² mit Kreide schreiben und Kesselabsperrventil schließen.

12)

Wasser, Brennstoff und Öl nur durch die hierfür vorgesehenen Trichter (Gaze) ein-füllen.

13)

Zum Füllen des Wassergefäßes ist Wasser mit Spiritus im richtigen Verhältnis in ei-ner besonderen Kanne zu mischen. Füllen mit Hilfe dieser Kanne durch vorgesehene Trichter.

Abb. 5: Messen des Kesseldruckes

14)

Das Drucklufgefäß (Übungskopf) ist vor jedem Schuß mit 180 kg/cm² zu füllen.

15)

Zum Messen des Kesseldruckes und zum Abblasen des Kessels Dreiwegehahn ein-schrauben (Abb. 5).

Während des Abblasens ist der Kessel bei einem Druck von höchstens 10 kg/ cm² sorgfältig zu entwässern. Hierzu Kessel etwas senken und Entwässerungsschraube etwa eine Umdrehung lösen (Abb. 6).

Das heraustretende Wasser ist so oft wie möglich, mindestens aber nach jedem Schießabschnitt, durch eine Geschmacksprobe auf Säure und Alkaligehalt zu prüfen.

Wird hierbei salziger oder saurer Geschmack festgestellt oder vermutet, so ist der Kessel (gegebenenfalls nach der Schießübung) zum Auskochen an eine L.Hpt.Mun. Anst.T. abzugeben.

Nicht verzinnte Kessel dürfen nicht ausgekocht werden; ob der Kessel verzinnt ist oder nicht ist aus dem Torpedobuch zu ersehen.

Nach dem Entwässern Entwässerungsschraube mit leichtem Druck anziehen und mit dem noch vorhandenen Kesseldruck auf Dichtigkeit prüfen.

Einölen bzw. Einfetten des Kessels nach dem Abblasen von hohem Kesseldruck und der Entfernung des Eisbelages erst vornehmen, wenn das Kesselmaterial normale Temperatur angenommen hat (Rostbildung unter der Öl- bzw. Fettschicht verhü-ten).

Abb. 6: Lösen der Entwässerungsschraube

16)

Die bei den Arbeiten am Torpedo herausgenommenen Schrauben usw. nicht auf den Torpedo, sondern in hierfür vorgesehene Schachteln legen. Werkzeuge nicht in die Öffnungen der Maschinenkammerhülse stecken.

17)

Bricht bei der Bedienung ein Werkzeug und gelangen Bruchstücke in das Innere des Torpedos, so sind diese sofort restlos zu entfernen. Das gleiche gilt für Splinte, Schrauben usw. Wenn nicht mit Sicherheit feststeht, daß alle Bruchstücke beseitigt sind, darf der Torpedo nicht geschossen werden. Er ist dann an die zuständige L. Hpt.Mun.Anst.T. abzugeben.

Abb. 7: Anhalten des Kreisels

18)

Beim Transport des Torpedos mit Zwischenring ist dieser mit einem Leinwandbezug zu bekleiden.

19)

Der Kessel des GA ist stets anzuhalten und der Sperrhebel richtig in Eingriff zu bringen (Regelmutter hinten), wenn der GA zur Wiederholung einer Prüfung erneut angeblasen werden soll, und wenn die Regelung beendet ist. Das Anhalten soll nur mit sauberen Fingern und nicht mit einem Lappen oder sonstwie gesehen (Abb. 7).

20)

Der Torpedo darf nur mit der Vorrichtung zum Drehen des Torpedos gedreht werden. Das Ansetzen der Vorrichtung darf nur am Kessel erfolgen. Ein Dre-hen des Torpedos am Kopf oder durch Anfassen am Schwanzstück ist verbo-ten.

21)

Nach der Übernahme des Torpedos aus dem Wasser ist er sofort mit Luft gut abzu-blasen, trockenzuwischen (für Maschinenkammer und Schwanzstück keine Putzwolle verwenden), von vorhandenen Roststellen durch Abschmirgeln zu befreien und mit Ausnahme des Kopfes einzuölen. Danach Steuergestänge sowie Lagerstelle der Tie-fen- und GA-Ruder ölen und Ruder bewegen.

22)

Solange das Lufteintrittsventil des Standrohres bei den Prüfungen geöffnet ist, darf es von dem Bedienenden nicht verlassen werden.

VorwortII. Große Regelung