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| Abwurfmunition-Torpedos - Munitions-Handbuch - Heft 3f Flugzeugtorpedo LT 350 |
| III. Bedienung und Wartung |
| A. Allgemeines |
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Die Gefechtspistolen sind vorsichtig zu behandeln. Ein Zerlegen der Pistolen ist verboten. Das Zusammensetzen mit der Übertragungsladung ist nur vom Fl. Waffenunteroffzier (MT) vorzunehmen. |
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Die drei Pistolen (Land-, See- und Zerstörpistole) sind der Lagerkiste (Abb. 5) zu entneh-men und daraufhin zu prüfen, ob die Sicherungssplinte einwandfrei durchgesteckt sind. Bei der Seepistole ist weiterhin zu prüfen, ob die Drahtsicherung noch unbeschädigt ist. Weiterhin ist nach Herausnehmen des Zündhütchenträgers (q) zu prüfen, ob die Zünd-hütchen den beiden Schlagbolzenspitzen gegenüberstehen. Ist dies nicht der Fall, so sind die Gefechtspistolen als unklar auszusondern. Beschädigte Gefechtspistolen sind an die Nachschubdienststelle abzugeben. Aus den beiden anderen Lagerkisten sind für jede Pis-tole je eine Sprengkapsel (Abb. 6) und eine Übertragungsladung (Abb. 7) zu entnehmen. Nachdem die Sprengkapsel in die mit der Übertragungsladung gefüllte Hülse hineinge-schraubt wurde, ist die Hülse in das Pistolengehäuse einzuschrauben. Die Sprengkapseln und Übertragungsladungen sind für alle Pistolen gleich. |
| Die so fertiggemachten Pistolen müssen sorgfältig behandelt werden. |
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Das Einsetzen der Gefechtspistolen hat erst kutz vor dem Beladen der Flugzeuge zu erfol-gen. |
| Es ist verboten, den LT 350 mit eingesetzten Gefechtspistolen zu lagern. |
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Der Bund der Pistolen wird mit einem Gummiring versehen und wie folgt in den Gefechts-kopf eingeschraubt: |
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Die Seepistole mit kurzem Körper und kleinem Propeller von vorn gesehen in die rechte Öffnung. |
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Die Landpistole mit kurzem Körper und großem Propeller kommt in die mittlere Öffnung. |
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Die Zerstörpistole mit langem Körper und großem Propeller von vorn gesehen in die linke Öffnung. |
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Wenn kein Abwurf erfolgt ist, sind sofort nach der Landung die Pistolen herauszunehmen. Bevor die Pistolen herausgenommen werden, sind sie nach der D.(Luft) 4306 Heft 3b Ziffer 4 zu sichern. Erst nachdem die Pistolen gesichert sind, dürfen sie heraus-geschraubt werden. |
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Die Übertragungsladungen sind vorsichtig aus den Pistolen herauszuschrauben und aus diesen die Sprengkapseln vorsichtig herauszunehmen. |
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Die Pistolen, Sprengkapseln und Übertragungsladungen sind in ihre Aufbewahrungskiste zurückzulegen. |
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Die Pistolen, Sprengkapseln und Übertragungsladungen müssen möglichst trocken und bei Normaltemperatur (plus 15° C) und grundsätzlich von den Gefechtsköpfen getrennt gela-gert werden (L.Dv. 450/1). Beim Transport sind große Kälte oder Wärme nicht schädlich, jedoch müssen die Teile vor Feuchtigkeit besonders geschützt bleiben. |
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Siehe D.(Luft) 4306 Heft 3b Abschnitt 7 ! |
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