II. Sicherungszustände der GefechtspistolenAbbildung 1: Pistolen eingesetzt und durch Splinte gesichert
Abwurfmunition-Torpedos - Munitions-Handbuch - Heft 3f Flugzeugtorpedo LT 350
III. Bedienung und Wartung
A. Allgemeines

Die Gefechtspistolen sind vorsichtig zu behandeln. Ein Zerlegen der Pistolen ist verboten. Das Zusammensetzen mit der Übertragungsladung ist nur vom Fl. Waffenunteroffzier (MT) vorzunehmen.

B. Fertigmachen der Pistolen

Die drei Pistolen (Land-, See- und Zerstörpistole) sind der Lagerkiste (Abb. 5) zu entneh-men und daraufhin zu prüfen, ob die Sicherungssplinte einwandfrei durchgesteckt sind. Bei der Seepistole ist weiterhin zu prüfen, ob die Drahtsicherung noch unbeschädigt ist. Weiterhin ist nach Herausnehmen des Zündhütchenträgers (q) zu prüfen, ob die Zünd-hütchen den beiden Schlagbolzenspitzen gegenüberstehen. Ist dies nicht der Fall, so sind die Gefechtspistolen als unklar auszusondern. Beschädigte Gefechtspistolen sind an die Nachschubdienststelle abzugeben. Aus den beiden anderen Lagerkisten sind für jede Pis-tole je eine Sprengkapsel (Abb. 6) und eine Übertragungsladung (Abb. 7) zu entnehmen. Nachdem die Sprengkapsel in die mit der Übertragungsladung gefüllte Hülse hineinge-schraubt wurde, ist die Hülse in das Pistolengehäuse einzuschrauben. Die Sprengkapseln und Übertragungsladungen sind für alle Pistolen gleich.

Die so fertiggemachten Pistolen müssen sorgfältig behandelt werden.

C. Einsetzen der Gefechtspistolen (Abb. 1)

Das Einsetzen der Gefechtspistolen hat erst kutz vor dem Beladen der Flugzeuge zu erfol-gen.

Es ist verboten, den LT 350 mit eingesetzten Gefechtspistolen zu lagern.

Der Bund der Pistolen wird mit einem Gummiring versehen und wie folgt in den Gefechts-kopf eingeschraubt:

Die Seepistole mit kurzem Körper und kleinem Propeller von vorn gesehen in die rechte Öffnung.

Die Landpistole mit kurzem Körper und großem Propeller kommt in die mittlere Öffnung.

Die Zerstörpistole mit langem Körper und großem Propeller von vorn gesehen in die linke Öffnung.

D. Herausnehmen der Gefechtspistolen

Wenn kein Abwurf erfolgt ist, sind sofort nach der Landung die Pistolen herauszunehmen. Bevor die Pistolen herausgenommen werden, sind sie nach der D.(Luft) 4306 Heft 3b Ziffer 4 zu sichern. Erst nachdem die Pistolen gesichert sind, dürfen sie heraus-geschraubt werden.

Die Übertragungsladungen sind vorsichtig aus den Pistolen herauszuschrauben und aus diesen die Sprengkapseln vorsichtig herauszunehmen.

Die Pistolen, Sprengkapseln und Übertragungsladungen sind in ihre Aufbewahrungskiste zurückzulegen.

E. Wartung, Lagerung und Transport

Die Pistolen, Sprengkapseln und Übertragungsladungen müssen möglichst trocken und bei Normaltemperatur (plus 15° C) und grundsätzlich von den Gefechtsköpfen getrennt gela-gert werden (L.Dv. 450/1). Beim Transport sind große Kälte oder Wärme nicht schädlich, jedoch müssen die Teile vor Feuchtigkeit besonders geschützt bleiben.

F. Bergung blind geworfener Geräte

Siehe D.(Luft) 4306 Heft 3b Abschnitt 7 !

II. Sicherungszustände der GefechtspistolenAbbildung 1: Pistolen eingesetzt und durch Splinte gesichert