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Munitions-Handbuch - Teil 1: Minenbomben - Heft 3: SC 500
VI. Verpackung und Lagerung
A. Verpackung

Die SC 500 sind einzeln in vollwandigen Transportkästen für SC 500 verpackt. Diese sind Spezialkästen, die durch schwere Stahlbänder verstärkt sind. Sie unterscheiden sich in ihrer Anwendung gegenüber normalen Transportkästen dadurch, daß man über den be-sonders stark ausgeführten Boden (auf dem die Bombe durch Halteklötze gegen Verlage-rung gesichert liegt – siehe Abb. 9) die obere Kastenhälfte setzt und sie mit dem Boden verschraubt.

Die Transportkästen sind durch die Aufschrift "SC 500" gekennzeichnet. Ferner sind sie noch mit der Bezeichnung der betreffenden Zünder-Nr. (z.B. 25A oder 55 usw.) und des jeweiligen Laborierzustandes der Bombe (wie "geladen" oder "fertig") versehen.

Da sie Füllfirma die Bomben im geladenen Zustand (d.h. mit Übertragungsladungen verse-hen) an die Munitionsanstalt abgibt, tragen Bomben und Transportkästen bereits die Auf-schrift "geladen". Erst nachdem die Bombe mit dem befohlenen Zünder (hierzu gehört auch die Zündladung "C 98 verk.") ausgerüstet sind, erhalten beide Teile den Vermerk: "fertig".

Für gute Beförderung der Bomben auf Flugplätzen, E-Häfen und dgl. hat man zusätzlich aus Gründen der Materialersparnis einen Transportschlitten geschaffen (siehe Abb. 10).

Es ist verboten, die Bomben ohne Transportkasten oder Transportschlitten über den Boden zu schleifen.

Die Transportkästen sind an folgen Stellen mit Inhaltszetteln versehen:
1) an der Stirnwand,
2) auf der Innenseite des Bodens.

Beim Transportschlitten befindet sich der Inhaltszettel an der rechten Kufe vorn in Rich-tung der Bombenspitze.

Es wiegen:
  eine SC 500 verpackt im vollwandigen Transportkasten etwa 650 kg
  eine SC 500 verpackt auf dem Transportschlitten etwa 570 kg
B. Lagerung

Die Bomben sind nach Möglichkeit in den Transportkästen und in geschützten Räumen zu lagern.

Bei Lagerung im Freien sind sie auf Bohlen oder sonstige Unterlagen so hoch zu legen, daß sie von Bodenfeuchtigkeit, Regenwasser oder dergl. nicht benetzt werden. Sie sind durch Lagerung unter einem Schleppdach, Bedecken mit Planen oder ähnliche Maßnahmen gegen Nässe zu schützen.

Das Eindringen von Feuchtigkeit am Zünderkopf oder am Zünderbund muß unbedingt ver-mieden werden. Die aus Grf. 88 bestehende Übertragungsladung ist wasserlöslich und verliert dann in erheblichem Maße an Detonationsfähigkeit. Außerdem können sich dabei Salze bilden, die nicht ungefährlich sind. Nicht in vollwandigen Transportkästen verpackte SC 500 sind daher so zu lagern, daß die Zündungen schräg nach unten etwa in einem Winkel von 45° zum Erdboden zeigen.

Tropenmunition muß mit der Spitze schräg zum Erdboden zeigend gelagert werden. Hier-durch wird ein Nachkommen der unter großer Wärmeeinwirkung stehenden Sprengstoff-Füllung gewährleistet.

Werden unverpackte Bomben gelagert, so sind sie durch untergelegte Bohlen oder Ripp-stücke vor Beschädigung zu schützen. Insbesondere ist auf einwandfreien Zustand der Leitwerke zu achten. Es ist verboten, sich der Leitwerkstreben beim Transport zu bedie-nen, da hierdurch die Winkelstellung der einzelnen Leitwerkflächen gefährdet wird; schon geringe Verbiegungen derselben oder beschädigte Verstrebungen beeinflussen die Wurf-bahn der Bombe und führen zu Fehlwürfen.

Das Aufrechtstellen der Bomben auf die Leitwerke muß auf jeden Fall vermieden werden. Leichtbeschädigte oder verbogene Leitwerke können von der Truppe selbst ge-richtet und ausgebessert werden.

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