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Munitions-Handbuch - Teil 1: Minenbomben - Heft 1: SC 50
VII. Verpackung und Lagerung
A. Verpackung

Die SC 50 ohne Stachelspitze sind zu zwei Stück in vollwandigen Transportkästen oder in Lattentransportkästen für SC 50 verpackt. Diese Transportkästen sind durch die Auf-schrift "SC 50" gekennzeichnet. Ferner sind sie noch mit der Bezeichnung der betreffen-den Zünder-Nr. (z.B. (25) A oder (55) usw.) und des jeweiligen Laborierzustandes der Bombe (wie "geladen" oder "fertig") versehen.

Da die Füllfirma die Bomben im geladenen Zustand (d.h. mit Übertragungsladungen verse-hen) an die Munitions-Anstalt abgibt, tragen Bomben und Transportkästen bereits die Aufschrift "geladen". Erst nachdem die Bombe mit dem befohlenen Zünder (hierzu gehört auch die Zündladung "C/98 verk.") ausgerüstet sind, erhalten beide Teile den Vermerk: "fertig".

SC 50 Stabo sind zu je zwei Stück mit den gesondert beigelegten Stachelspitzen in be-sonderen Transportkästen (Bezeichnung: "SC 50 Stabo") verpackt.

Bei Verpackung der SC 50 in vollwandigen Transportkästen sind die Bomben mit je zwei Tragegurten oder Trageseilen versehen, an denen die Bomben in die Kästen eingelegt und herausgenommen werden können. In Lattentransportkästen sind die Tragegurte oder Tra-geseile nicht vorgesehen. Die Bomben liegen (Spitze der einen SC 50 neben Leitwerk der anderen) so in den Transportkästen, daß die Zündungen schräg nach oben zeigen und einander zugeneigt sind.

Die gefüllten Transportkästen sind durch Hebelverschlüsse verschlossen und am rechten Verschluß plombiert.

Die Transportkästen sind an folgenden Stellen mit Inhaltszetteln versehen:
1. an der Stirnwand,
2. an der Innenseite des Deckels.
Es wiegen:
 

zwei SC 50 (ohne Stachelspitze) verpackt im vollwandigen Trans-portkasten

etwa 140 kg
 

zwei SC 50 (ohne Stachelspitze) verpackt im Lattentransportkas-ten

etwa 135 kg
B. Lagerung

Die Bomben sind nach Möglichkeit in den Transportkästen und in geschützten Räumen zu lagern.

Bei Lagerung im Freien sind sie auf Bohlen oder sonstige Unterlagen so hoch zu legen, daß sie von Bodenfeuchtigkeit, Regenwasser oder dergl. nicht benetzt werden. Sie sind durch Lagerung unter einem Schleppdach, Bedecken mit Planen oder ähnliche Maßnahmen gegen Nässe zu schützen.

Das Eindringen von Feuchtigkeit am Zünderkopf oder am Zünderbund muß unbedingt ver-mieden werden. Die aus Grf. 88 bestehende Übertragungsladung ist wasserlöslich und verliert dann in erheblichem Maße an Detonationsfähigkeit. Außerdem können sich dabei Salze bilden, die nicht ungefährlich sind. Nicht in vollwandigen Transportkästen verpackte SC 50 sind daher so zu lagern, daß die Zündungen schräg nach unten etwa in einem Winkel von 45° zum Erdboden zeigen.

Tropenmunition muß mit der Spitze schräg zum Erdboden zeigend gelagert werden. Hier-durch wird ein Nachkommen der unter großer Wärmeeinwirkung stehenden Sprengstoff-Füllung gewährleistet.

Werden unverpackte SC 50 in Stapeln übereinander gelagert, so sind sie durch zwischen-gelegte Leisten vor Beschädigungen zu schützen. Insbesondere ist auf einwandfreien Zustand der Leitwerke zu achten: schon geringe Verbiegungen der Leitwerkflächen be-einflussen die Wurfbahn der Bombe und führen zu Fehlwürfen. Das Aufrechtstellen der Bomben auf die Leit- werke ist daher verboten. Leichtbeschädigte oder verbogene Leitwerke können von der Truppe selbst gerichtet und ausgebessert werden.

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