| Belehrungsblätter über Beseitigung feindlicher Abwurfmunition |
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Der Reichsminister der
Luftfahrt |
St. Qu., den 22.5.1944 |
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Die neu zusammengestellten Belehrungsblätter enthalten die zur Zeit vom Gegner einge-setzte Abwurmunition. Die Blätter werden laufend ergänzt und berichtigt. |
| Sie erscheinen in 2 Ausgaben. |
| Ausgabe A |
Für Einheiten, die nicht unmittelbar mit der Beseitigung fdl. Abwurfmuniti-on betraut sind, sowie Dienststellen außerhalb der Wehrmacht. |
| Ausgabe B |
Für Sprengkommandos. Sie müssen dort jedem Feuerwerker zugängliche sein. |
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Die Blätter und Zeichnungen erhalten Kennbuchstaben und Kennzahlen und sind in deren Reihenfolge zu heften. Hierbei werden die Beschreibungen von 1 fortlaufend bezeichnet, während die Zeichnungen mit 101 beginnen (nicht immer fortlaufend). |
| Die Kennbuchstaben bedeuten: |
| A | Allgemeine Anweisungen, | |
| B | Brandbomben, | |
| S | Sprengbomben, | |
| L | Leucht- und Signalmunition, | |
| X | Sonstige Abwurfmittel, | |
| Z | Zünder, | |
| G | Gerät und Werkzeug. |
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Da die Belehrungsblätter fortlaufend ergänzt und berichtigt werden, ist es notwendig, daß die Dienststellen diese wie Vorschriften nachweisen und behandeln. |