| Belehrungsblätter über Beseitigung feindlicher Abwurfmunition | 
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         Der Reichsminister der
        Luftfahrt  | 
        St. Qu., den 22.5.1944 | 
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           Die neu zusammengestellten Belehrungsblätter enthalten die zur Zeit vom Gegner einge-setzte Abwurmunition. Die Blätter werden laufend ergänzt und berichtigt.  | 
    
| Sie erscheinen in 2 Ausgaben. | 
| Ausgabe A | 
           Für Einheiten, die nicht unmittelbar mit der Beseitigung fdl. Abwurfmuniti-on betraut sind, sowie Dienststellen außerhalb der Wehrmacht.  | 
    
| Ausgabe B | 
           Für Sprengkommandos. Sie müssen dort jedem Feuerwerker zugängliche sein.  | 
    
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           Die Blätter und Zeichnungen erhalten Kennbuchstaben und Kennzahlen und sind in deren Reihenfolge zu heften. Hierbei werden die Beschreibungen von 1 fortlaufend bezeichnet, während die Zeichnungen mit 101 beginnen (nicht immer fortlaufend).  | 
    
| Die Kennbuchstaben bedeuten: | 
| A | Allgemeine Anweisungen, | |
| B | Brandbomben, | |
| S | Sprengbomben, | |
| L | Leucht- und Signalmunition, | |
| X | Sonstige Abwurfmittel, | |
| Z | Zünder, | |
| G | Gerät und Werkzeug. | 
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           Da die Belehrungsblätter fortlaufend ergänzt und berichtigt werden, ist es notwendig, daß die Dienststellen diese wie Vorschriften nachweisen und behandeln.  |