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Belehrungsblätter über Beseitigung feindlicher Abwurfmunition

Der Reichsminister der Luftfahrt
Az. 41 L 3620 Bel. (L.In.13/3 I C b)
Betr.:
Belehrungsblätter
         über fdl. Abwurfmunition.

St. Qu., den 22.5.1944

Die neu zusammengestellten Belehrungsblätter enthalten die zur Zeit vom Gegner einge-setzte Abwurmunition. Die Blätter werden laufend ergänzt und berichtigt.

Sie erscheinen in 2 Ausgaben.
Ausgabe A

Für Einheiten, die nicht unmittelbar mit der Beseitigung fdl. Abwurfmuniti-on betraut sind, sowie Dienststellen außerhalb der Wehrmacht.

Ausgabe B

Für Sprengkommandos. Sie müssen dort jedem Feuerwerker zugängliche sein.

Die Blätter und Zeichnungen erhalten Kennbuchstaben und Kennzahlen und sind in deren Reihenfolge zu heften. Hierbei werden die Beschreibungen von 1 fortlaufend bezeichnet, während die Zeichnungen mit 101 beginnen (nicht immer fortlaufend).

Die Kennbuchstaben bedeuten:
  A Allgemeine Anweisungen,
  B Brandbomben,
  S Sprengbomben,
  L Leucht- und Signalmunition,
  X Sonstige Abwurfmittel,
  Z Zünder,
  G Gerät und Werkzeug.

Da die Belehrungsblätter fortlaufend ergänzt und berichtigt werden, ist es notwendig, daß die Dienststellen diese wie Vorschriften nachweisen und behandeln.