Belehrungsblätter über Beseitigung feindlicher Abwurfmunition |
Der Reichsminister der
Luftfahrt |
St. Qu., den 22.5.1944 |
Die neu zusammengestellten Belehrungsblätter enthalten die zur Zeit vom Gegner einge-setzte Abwurmunition. Die Blätter werden laufend ergänzt und berichtigt. |
Sie erscheinen in 2 Ausgaben. |
Ausgabe A |
Für Einheiten, die nicht unmittelbar mit der Beseitigung fdl. Abwurfmuniti-on betraut sind, sowie Dienststellen außerhalb der Wehrmacht. |
Ausgabe B |
Für Sprengkommandos. Sie müssen dort jedem Feuerwerker zugängliche sein. |
Die Blätter und Zeichnungen erhalten Kennbuchstaben und Kennzahlen und sind in deren Reihenfolge zu heften. Hierbei werden die Beschreibungen von 1 fortlaufend bezeichnet, während die Zeichnungen mit 101 beginnen (nicht immer fortlaufend). |
Die Kennbuchstaben bedeuten: |
A | Allgemeine Anweisungen, | |
B | Brandbomben, | |
S | Sprengbomben, | |
L | Leucht- und Signalmunition, | |
X | Sonstige Abwurfmittel, | |
Z | Zünder, | |
G | Gerät und Werkzeug. |
Da die Belehrungsblätter fortlaufend ergänzt und berichtigt werden, ist es notwendig, daß die Dienststellen diese wie Vorschriften nachweisen und behandeln. |