II. Vorbereitete Minen, A. AllgemeinesInhaltsverzeichnis
Merkblatt - Minensperren im Winter
I. Allgemeine Grundsätze

1. Minensperren gegen Panzerkampfwagen und Schützen bilden auch im Winter eine er-hebliche Verstärkung der Stellung und ergänzen den Feuerplan der panzerbrechenden und Infanterie-Waffen. Straffe Bewirtschaftung der Minenvorräte, schwerpunktmäßiger Ein-satz und dauernde Überwachung der Minensperren sind im erhöhten Maße notwendig.

2. Durch starken Schneefall und Frost können bisher vollwirksame Minensperren teilweise oder ganz unwirksam werden. Dies gilt beim Übergang zur warmen Jahreszeit sinngemäß auch für Minensperren, die im Winter verlegt wurden (Winterminenfelder).

Das Räumen von unwirksam gewordenen Minenfeldern nach Schneefall und bei Frost ist schwierig und erfordert viel Zeit. Es ist nur zulässig bei reinrassigen T-Minenfeldern und wenn diese mit Riegelminen (R.Mi.) – Sprengriegel – gemischt sind. Das Räumen von Holz-minen 42 und Schützenminen 42 ist verboten. Es ist notwendig, die Minen vorher mit einem Stab o.ä. zu kennzeichnen, um das Auffrischen nach dem Schneefall zu ermögli-chen.

Sollen neue Minensperren kurz vor einem zu erwartenden Witterungsumschlag angelegt werden – z.B. in den Monaten November, Dezember oder März, April –, so ist dies gründ-lich zu planen und vorzubereiten.

Ein Wiederverlegen bereits bestehender Minenfelder ist vor Eintreten von Frost und Schneefall (bzw. Tauwetter), wenn die Lage es zuläßt und genügend Zeit und Arbeits-kräfte zur Verfügung stehen, umsichtig vorzubereiten. Oft kann ein offenes Verlegen als Zwischenlösung zweckmäßig sein.

Für zusätzliches Verlegen von Minenfeldern ist zu beachten:
a)

Vermehrte Schwerpunktbildung unter Berücksichtigung des vorhandenen Minenvorra-tes.

b)

Einbau über zugeschneiten alten Minenfeldern ist im Hinblick auf die Gefährdung der Pioniere verboten.

Der Tarnung kommt im Winter erhöhte Bedeutung zu. Daher sind im Schnee verlegte Mi-nen möglichst mit weißem Tarnanstrich zu versehen. Tauwetter kann die mit Schnee be-deckten Minen freilegen. Bei Schneeschmelze muß die Tarnfarbe der Minen rechtzeitig gewechselt werden. Die Tarnung der beim Verlegen entstandenen Spuren ist zu überwa-chen.

3. Das Verlegen und das Überwachen von Minensperren erfordert im Winter etwa das Doppelte an Kräften und Arbeitszeit, gleichgültig ob die bisher bestehenden Minenfelder neu verlegt oder neue Minenfelder zusätzlich angelegt werden.

Minensperren, insbesondere die Zünder der Minen, sind im Winter – besonders bei Witte-rungswechsel –, in der Schlammperiode und nach der Schneeschmelze laufend auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.

Winter-Minenfelder sind grundsätzlich einzuzäunen. Sie können auf der feindwärtigen Sei-te durch Drahtminen gegen Durchschreiten gesichert werden.

4. Trotz der erschwerenden Verhältnisse müssen Minensperren auch im Winter nach den bestehenden Vorschriften vorbereitet, gekennzeichnet, vermessen und verlegt werden.

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