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Merkblatt - Die Holzmine 42 mit Zugzünder 42 |
F. Räumen |
15. |
Ein wiederaufnehmen der Holzmine 42 ist verboten. |
Beim Räumen wird nach der Minensperrbeschreibung vom Festpunkt aus zuerst die diesem zunächst liegende Mine ermittelt. |
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Von der ersten Mine ausgehend werden alle übrigen Minen der Sperre planmäßig ge-räumt. Das Räumen erfolgt durch Sprengen. |