VII. Mun. für schwere Geschütze (Inhaltsverzeichnis)Inhaltsverzeichnis Merkbl. 22/1Inhaltsverzeichnis
Munitionsmerkbuch - VI. Mun. für Nebelwerfer
AHM. 1940
183. Einführung einer neuen Treibladung für den 10 cm Nebelwerfer
Es werden eingeführt:
a) Die 10 cm Wgr.Patr. 39 nach Zeichnung 1 VII 5206 Bl. 1.
 

Gegenüber der bisher verwandten Patrone hat sie folgende Vorzüge:

 

verbesserte Zündung,

  einheitliche Pulverladung,
  geringe Feuchtigkeitsempfindlichkeit,
  sparstofffreie Bodenkappe.
b) Das Ngl.Rg.P. – 12,5 – (0,2 · 67/42) (bisher 0,2 · 90/45).
 

Es hat gegenüber dem bisherigen Pulver den Vorzug des besseren Entzündlichkeit durch günstigere Abmessungen.

c) Der folgende Ladungsaufbau:
  Die 10 cm Wgr.Patr. 39 enthält
  13,8 g Nz.R.P. ( 2 · 2,3/1) (bisher 4 g Nz.Man.R.P. [1,5 · 1,5] +
11 g Nz.Man.W.Bl.P. [2 · 2 · 0,45]).
  Jede Teilkart. enthält
  21 g Ngl.Rg.P. – 12,5 – (0,2 · 67/42) (bisher 0,2 · 90/45).
  1. Ladung = Patrone + eine Teilkart.
  2. Ladung = Patrone + zwei Teilkart.              (wie bisher)
  3. Ladung = Patrone + drei Teilkart.
 

Die neue Treibladung ist gegenüber der bisherigen frei von Kurzschüssen über die normale Streuung hinaus.

  Die bisherigen ballistischen Leistungen bleiben unverändert.
 

Die 10 cm Wgr. 35 Nb zu 7,36 kg erreicht damit folgende Anfangsgeschwindigkeiten:

  1. Ladung: V0 = 105 m/s
  2. Ladung: V0 = 142 m/s               (unverändert)
  3. Ladung: V0 = 193 m/s
 

Die in diesen Beständen vorhandenen Treibladungen werden beim Ersatzheer unter Berücksichtigung der diesbezüglichen in H.Dv. 481/67 enthaltenen Weisungen auf-gebraucht.

O.K.H. (Oh.H.Rüst u. B.d.E.), 6.2.41 – 82a/b – Jn 9 (III/1).

876. Einführung der Treibladung für den 10 cm Nb.W. 40.

Für den 10 cm Nb.W. 40 wird die Treibladung des 10 cm Nb.W. 40 eingeführt:
Sie besteht aus:
a)

der Grundladung für den 10 cm Nb.W. 40 (nach Zeichnung 1/VII – 5212), die 10 g Ngl.Bl.P. – 12,5 – (1 · 1 · 0,2) enthält,

b) der Zusatzladung, die sich aus
  Teilkartusche 1 zu   49 g
  Teilkartusche 2 zu   88 g          Ngl.Rg.P. – 12,5 – (0,2 · 88/36)
  Teilkartusche 3 zu 102 g
  zusammensetzt.
  Die Ladungen bestehen aus:
  kl. Ldg. = Grundladung + Teilkart. 1
  m.Ldg. = Grundladung + Teilkart. 2
  gr. Ldg. = Grundladung + Teilkart. 3
 

Die 10 cm Wgr. 40 zu 8,65 kg erreicht damit die folgenden Anfangsgeschwindigkei-ten:

  kl. Ldg. V0 = 130 m/s
  m. Ldg. V0 = 230 m/s
  gr. Ldg. V0 = 310 m/s

O.K.H. (Ch.H.Rüst u. B.d.E.), 26.8.41 – 82 a/b – Jn 9 (III/1).

1184. Treibladung für den 10 cm Nb.W. 40.

In H.M. 1941 Nr. 876 Abs. b sind die Gewichtsangaben wie folgt zu ändern:

streiche "45" setze dafür "49",

streiche "87" setze dafür "88",

streiche "98" setze dafür "102".

Die bei der Truppe befindlichen Zusatzladungen mit den alten Ladungsgewichten sind auf-zubrauchen, da die V0-Unterschiede sehr gering sind. Sie liegen innerhalb der Streu-ungen.

Teilkartuschen mit den neuen Ladungsgewichten dürfen nicht gemeinsam mit Teilkartu-schen mit den bisherigen Ladungsgewichten zu vollständigen Zusatzladungen (Teilkart. 1 – 3) zusammengesetzt werden.

O.K.H. (Ch.H.Rüst u. B.d.E.), 29.11.41 – 74 b/c – Jn 9 (III/1).

AHM. 1942
120. Umbenennung der Nebelwerfer und -Munition.

Nachstehend wird die alte und neue Benennung der Nebelwerfer, des schweren Wurfge-räts einschließlich der zugehörigen Munition bekanntgegeben.

Deckblätter für die einschlägigen Vorschriften werden über die Dauer des Krieges nicht ausgegeben, jedoch sind diese entsprechend den Änderungen handschriftlich zu berichti-gen. Bei Neudruck der Vorschriften werden die Änderungen berücksichtigt.

Benennung der Nebelwerfer und des schweren
Wurfgeräts.

Alte Benennung Neue Benennung Abkürzung
1.

10 cm Nebelwerfer

10 cm Nebelwerfer 35

10 cm Nb.W. 35

2.

10 Nebelwerfer 40

wie bisher

10 cm Nb.W. 40

3.

Nebelwerfer d

15 cm Nebelwerfer 41

15 cm Nb.W. 41

4.

Nebelwerfer e

21 cm Nebelwerfer 42

21 cm Nb.W. 42

5.

28/32 Nebelwerfer

28/32 Nebelwerfer 41

28/32 Nb.W. 41

6.

schweres Wurfgerät 40 (Holzausführung)

schweres Wurfgerät 40

s.W.G. 40

7.

schweres Wurfgerät
(Stahlausführung)

schweres Wurfgerät 41

s.W.G. 41

8.

schwerer Wurfrahmen am
mittleren gepanzerten
Zugkraftwagen

schwerer Wurfrahmen
40 am mittleren gepan-zerten Zugkraftwagen

s.W.R. 40 am m.
gp. Zgkw.

Benennung der Nebelwerfer - Munition.

Alte Benennung Neue Benennung Abkürzung

zu 1.:
10 cm Wurfgranate 35
Nebel Te
10 cm Wurfgranate 37


10 cm Wurfgranate 35 Nebel

10 cm Wurfgranate 35 Spreng


10 cm Wgr. 35 Nb.

10 cm Wgr. 35 Spr.

zu 2.:
10 cm Wurfgranate 40
Nebel mit Hülse

10 cm Wurfgranate 40 mit
Hülse


10 cm Wurfgranate 40 Nebel
10 cm Wurfgranate 40 m.Kh. Nebel
10 cm Wurfgranate 40 Spreng


10 cm Wgr. 40 Nb.
10 cm Wgr. 40 m.Kh. Nb.

10 cm Wgr. 40 Spr.

Zu 3.:
Nebelwerfer d-Granate Nebel
Nebelwerfer d-Spreng-
granate


15 cm Wurfgranate 41 m.Kh. Nebel
15 cm Wurfgranate 41 Spreng


15 cm Wgr. 41 m.Kh. Nb.

15 cm Wgr. 41 Spr.

Zu 4.:
–-


21 cm Wurfgranate 42 Spreng


21 cm Wgr. 42 Spr.

Zu 5., 6., 7., 8.:
28 cm Wurfkörper Spreng
32 cm Wurfkörper Flamm


wie bisher
wie bisher


28 cm Wk.Spr.
32 cm Wk.Fl.

O.K.H. (Ch.H.Rüst u. B.d.E.), 29.1.42 – B 82 – AHA/Jn 9 (III b).

451. Kennzeichnung der Arktis- und Tropen-Munition für die Nebelwerfer.

Die Arktis- und Tropen-Munition (einschl. Munitionsbehälter) für den 15 cm Nb.W. 41 und die 28- und 32 cm Wurfkörper werden zur Unterscheidung von der Normal-Munition wie folgt gekennzeichnet:

1. Arktismunition: durch weißen Anstrich mit der Beschriftung: "Ark.".
2. Tropenmunition: durch braunen Anstrich mit der Beschriftung: "Tp.".

O.K.H. (Ch.H.Rüst u. B.d.E.), 23.4.42 – 74 e – Jn 9 (III b).

530. Munition für schweren Wurfrahmen 40.

Mit dem s.W.R. 40 können die 28 cm und 32 cm Wk. bis auf weiteres nur in hölzernen Packkisten verschossen werden.

Die Verwendung eiserne Packkisten ist erst nach Durchführung einer Formänderung am s.W.R. 40 möglich, die in Kürze bekanntgegeben wird.

Die mit s.W.R. 40 ausgestatteten Einheiten haben daher bei Munitionsanforderungen aus-drücklich Munition in hölzernen Packkisten anzufordern.

O.K.H. (Ch.H.Rüst u. B.d.E.), 16.6.42 – 74 b/c – AHA/ Jn 9 (IV c).

1078. ERZ 39 für 15 cm Wgr. 41.

Die häufigen Klagen der Truppe über eine große Anzahl von Zündversagern beim elektri-schen Randdüsenzünder 39 (ERZ 39) sowie über einen zu geringen Vorrat an ERZ 39 bei den Werfern, geben zu nachstehenden Hinweisen Veranlassung:

1.

An den bisher eingesandten Musterstücken wurde festgestellt, daß der Kontaktteller durch zu festes Eindrücken der Kontaktspitze durchstoßen und der ERZ 39 dadurch so beschädigt wurde, daß eine Zündung des Treibsatzes der Wurfgranate nicht er-folgen konnte.

 

Es ist von der Truppe streng darauf zu achten, daß die Kontaktspitze nicht in der Mitte, sondern am Rande des Kontakttellers, jedoch nicht über den beiden Aus-schnitten für den Zünderdraht aufgesetzt wird.

 

Die aus Neufertigung anfallenden ERZ 39 erhalten bereits einen verstärkten Kon-taktteller, um das unbeabsichtigte Durchstoßen des Kontakttellers zu verhindern.

2.

Der Vorrat an ERZ 39 beträgt nach Anl. Ch 1050 50 Stück je Werfer. Dieser Vorrat wird vorübergehend auf 150 Stück je Werfer erhöht. Das bei der Truppe vorhandene Fehl an ERZ 39 ist beschleunigt entsprechend aufzufüllen.

3.

Der den Kalibereinheiten für 15 cm Wgr. 41 nach D 443/5 beizugebende Vorat von 100 ERZ 39 wird daher bis auf weiteres auf 350 ERZ 39 festgesetzt. Die Truppe hat beim Munitionsempfang darauf zu achten, daß ihr die entsprechende Anzahl von Vorratsranddüsenzündern mit ausgehändigt wird.

O.K.H. (Ch.H.Rüst u. B.d.E.), 18.11.42 – 74 b/c – Jn 9 (IV c).

AHM. 1942

613. Änderung der abgekürzten Benennung für schweren Wurfrahmen 40.

Nachdem als Abkürzung für schweres Wurfregiment "s.W.R. . . . " festgelegt wurde, wird, um Verwechselungen vorzubeugen, die bisherige Abkürzung für den schweren Wurfrah-men 40 "s.W.R. 40" in "s.Wu.R. 40" geändert.

O.K.H. (Ch.H.Rüst u. B.d.E.), 3.7.42 – B 82 – AHA/Jn 9 (III b).

AHM. 1943
196. Anfertigung behelfsmäßiger Zündkabel für Nebelwerfer
mit elektr. Zündeinrichtung.

Bei Ausfall oder unzureichender Lieferung von Zündkabeln hat die Truppe als vorüberge-hende Behelfslösung die Zündkabel nach folgender Anweisung selbst herzustellen:

1.

Aus vorhandenem Feldkabel sind in der für das Zündkabel erforderliche Länge 7 völ-lig unbeschädigte Stücke zurechtzuschneiden.

Schaltschema für das siebenfache Zündkabel

        siebenfach Stecker             siebenfach Steckerbuchse

Die 7 Feldkabellängen sind zusammenzulegen und in Abständen von 50 cm mit Iso-lierband zu umwickeln. Hierbei ist darauf zu achten, daß die einzelnen Kabel nicht verdrillt werden, da die Selbstinduktion sonst gesteigert wird.

 

Damit die 7 Kabelenden ohne Schwierigkeit durch den unverletzten Metallschutz-schlauch geführt werden können, sind sie in der ganzen Länge des Metallschutz-schlauches (2 m) mit dünnem Bindfaden zu umwickeln. Der mittlere 7. Draht muß 2,50 m über das verschnürte Kabelbündel hinausragen. Es wird zunächst durch den Schutzschlauch geführt und mit ihm dann das Kabelbündel durchgezogen.

2.

Die Kabelenden des nach Ziff. 1 vorbereiteten Zündkabels sind an der einen Seite an dem Flachstecker und an der anderen Seite an die Steckerkupplung mit Metall-schutzschlauch eines normalen Zündkabels anzuschließen. Das Anschließen der ein-zelnen Kabel hat nach dem nachstehenden Schaltschema zu erfolgen, damit die für den Werfer vorgesehene Zündfolge eingehalten wird.

O.K.H. (Ch.H.Rüst u. B.d.E.), 4.2.43 – 82 a/b 11 – Jn 9 (IV c).

330. Einführung des 28 cm Wurfkörpers Spr. und
des 32 cm Wurfkörpers Fl.

Zum Verschießen aus dem 28/32 cm Nebelwerfer 41, dem s.W.G. 40 und 41 und dem s.Wu.R. 40 werden eingeführt:

1. Benennung: 28 cm Wurfkörper Spr,
  Kurzbenennung: 28 cm WkSpr,
  Gerätklasse: Ch,
  Stoffgliederungsziffer: 13.
2. Benennung: 32 cm Wurfkörper Fl,
  Kurzbenennung: 32 cm WkFl,
  Gerätklasse: Ch,
  Stoffgliederungsziffer: 13.
  Als Verpackung dient die 28 cm bzw. 32 cm Packkiste.
  Als Schußtafel gilt die H.Dv. 119/922.

O.K.H. (Ch.H.Rüst. u. B.d.E.), 29.3.43

82 a/b

Jn 9 (III a).

2464/43
HVBl. 1943, Teil B
65. Steckzünder 40 für 28/32 cm Nb.W. 41 und s.Wu.R. 40.

Zur Vermeidung von Verwechselungen der "Glühzündstücke 40 o.V." mit "Glühzündketten 40 m.V." wird das "Glühzündstück 40 o.V." ab sofort in "Steckzünder 40" umbenannt.

In nachstehenden Vorschriften ist durchlaufend die Bezeichnung "Glühzündstück 40 o.V." bzw. "Glühzündstücke 40 o.V. mit Flachteller" in "Steckzünder 40" zu ändern:

1. H.Dv. 210/2d "Die schwere Werferbatterie (mot)",
2.

OKH/Gen St d H/Gen d Nbl Tr b Ob d H (II) Az. 72 g 10 Nr. 300/41 "Das schwere Wurfgerät am m. gp. Zgkw.",

3. D 1124 "Der 28/32 Nebelwerfer 41".
Deckblätter werden nicht ausgegeben.

O.K.H. (Ch.H.Rüst u. B.d.E.), 11.1.43 – B 82 – Jn 9 (III b).

Hinweise

Nebel-Werfer

Lfd.Nr.

Inhalt

Seite
1. Wgr.Zünder T. AHM. 1940/862 145
2. Sperrung des Wgr.Z. 34. AHM. 1940/1154 148
3. Einführung des Wgr.Z. 38 St. AHM. 1940/1229 148
4. Bedienung des Wgr.Z. 50°. AHM. 1942/272 150
5. Wgr.Z. 38 und 38 St. AHM. 1942/603 152

6.

Kennzeichnung des Wgr.Z. 38 St. AHM. 1942/895

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