G. ÜbungsmunitionJ. AushilfskartuscheInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der 8,8 cm Flugabwehrkanone 18 und 8,8 cm Flugabwehrkanone 36
H. Manöverkartusche

57.

Für das Abgeben des Manöverschusses dient die Manöverkartusche der 8,8 cm Flak oder die Man.Kart. – R.P. – der 8,8 cm Flak siehe Anlage 10.

58.

Beim Schießen mit Manöverkartuschen muß das Gelände vor der Rohrmündung 100 m frei sein; vgl. H.Dv. 270. Es darf sich keine Patronenmunition mit scharfem oder Übungsgeschoß am Geschütz befinden. In jeder Feuerpause und bei jedem Stellungswechsel sind die Geschütze unter Verantwortung des Geschützführers zu entladen. Beschossene Manöverkartuschhülsen sind an die Munitionsausgabestelle abzugeben.

Versager Manöverkartuschen sind in bestehendem Zustande und entsprechend ge-kennzeichnet an die Munitionsausgabestelle abzugeben.

Das Zerlegen von Manöverkartuschen ist verboten.

59.

Die Manöverkartuschen sind zu 3 Stück im Patronenkorb der 8,8 cm H. Flak (geän-dert) oder im Patronenkorb der 8,8 cm Flak 18 verpackt. Der Korb trägt auf dem In-haltszettel den Aufdruck "Man.".

Gewichte: 1 Man.Kart. der 8,8 cm Flak wiegt etwa 3,3 kg
1 leerer Patronenkorb wiegt etwa 10,2 kg
1 gefüllter Patronenkorb wiegt etwa 20,1 kg