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| Merkblatt für die Munition der 10 cm leichten Feldhaubitze 30 (t) |
| IX. Beschreibung und Gebrauch der Meßkartusche |
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93. |
Meßkartuschen dienen zum Bestimmen der jeweiligen Pulvertemperatur. Es kann eine beliebige Hülsenkartusche als Meßkartusche eingerichtet werden. Bei dieser ist die scharfe Hülsenzündschraube gegen eine abgeknallte auszutauschen (oder vorläufig duch einen Korken zu ersetzen), die Kartuschdeckel sind abzuheben und zu durch-bohren. Das Thermometer wird durch die Bohrung gesteckt und auf die Teilkartu-sche 2 gesetzt. Die Teilkartuschen 3 bis 7 werden so an das untere Ende des Pul-verthermometers angelegt, daß sie sich möglichst dicht an diese anschmiegen. Da-nach ist der untere Kartuschdeckel in die Hülse einzusetzen und mit den Händen festzudrücken, soweit dies möglich ist. |
| 94. |
Die so hergerichtete Meßkartusche lagert man inmitten des Stapels Hülsenkartu-schen, der für das geplante Schießen in Frage kommt, ein. Die Meßkartusche soll möglichst etwa 2 Stunden mit den übrigen Kartuschen meßfertig zusammen gelagert haben, bevor die Pulvertemperatur abgelesen und verwertet wird. |
| 95. |
Vor dem Ablesen der Pulvertemperatur bei der Meßkartusche soll sich das Thermo-meter mindestens ¼ Stunde in der Meßkartusche befunden haben. Es ist mit einer Genauigkeit von ½ Grad Celsius abzulesen. |
| 96. |
Wichtig ist, daß weder die Meßkartusche noch das herausragende Ende des Pulver-thermometers Sonnenschein erhält oder beim Ablesen vom Atem getroffen wird. |
| 97. |
Die Meßkartusche ist durch einen roten Farbring um den Mantel der Hülse oder in anderer auffälliger Weise kenntlich zu machen. |
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Verpackung. |
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Für den Transport ist das Thermometer aus der Meßkartusche herauszunehmen und in seinem Behälter zu verwahren. Die Teilladungen sind sorgfältig zu ordnen. Der Kartuschdeckel ist fest in die Kartuschhülse hineinzudrücken. Die Meßkartusche ist schnell erreichbar, möglichst in ein besonders gekennzeichnetes Munitionspackgefäß zu packen. |