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| Merkblatt für die Munition des leichten Granatwerfers 36 (5 cm) |
| B. Angaben über |
| IV. Munitionspackgefäße |
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32. |
Die Munitionspackgefäße nutzen sich infolge der starken Beanspruchung beim Gebrauch rasch ab. Man muß sie daher mit ihrem Zubehör recht schonend be-handeln und für ihre trockene und saubere Lagerung sorgen. Durch schnelles und rechtzeitiges Zurückführen des Leermaterials wird der Nachschub an Muni-tion erleichert, es werden bedeutende Mengen an Rohstoffe gespart und viele Arbeitskräfte für andere Aufgaben frei. Die vollständige Rücklieferung der leeren Packmittel an die Ausgabestellen ist daher regelmäßig zu überwachen. |
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| b) |
Packgefäße sind stets an den Verschlüssen zu öffnen; es ist verboten, zum Öffnen der Deckel vorhandene Verschlußteile aus Leder oder Ersatzstoff zu zer-schneiden. |
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Entleerte Packgefäße müssen sofort wieder richtig verschlossen werden, weil offene Deckel beim Transport brechen oder abreißen. |
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Die Bedienung muß im einwandfreien Öffnen und Schließen von Packgefäßen geschult sein, damit die Munition rasch entnommen werden kann. Dies ist wichtig. |
| 33. |
Nur Packmittel in gutem Zustande (Nr. 32 a) können die Munition gegen Wit-terungseinflüsse, Verschmutzungen und Beschädigungen schützen, dadurch ist die einwandfreie Ladefähigkeit und die Wirkung der Munition gewährleis-tet. Einwandfreie Munition ergibt gute Wirkung und stärkt die Schlagkraft der Trup-pe (8). |
| 34. |
Es ist verboten, Munitionspackgefäße zum Bau von Deckungen, zum Heizen oder als Packgefäße für Gegenstände, die keine Munitionsteile sind, zu verwenden. |