G. Übersicht über die scharfe Munition und ihre VerwendungJ. Berichte über besondere Vorkommnisse an der MunitionInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der leichten Feldhaubitze 16
H. Übungsmunition

99.

(1) Die Übungsmunition hat den Zweck, bei Schießübungen das Schießen unter er-leichterten Sicherheitsbestimmungen zu ermöglichen. Die Wirkung der Brisanzmuni-tion wird nicht erreicht. Das schußtafelmäßige Gewicht des Geschosses wird durch Eingießen von Braunkohlenteerpech-Schwerspatmischung erreicht.

(2) Bei den Geschossen (Üb.B.) – das sind Übungsgeschosse mit Nebelbüchse – ist der Anteil des brisanten Sprengstoffes an der Geschoßfüllung nur gering. Damit aber die Raucherscheinung im Sprengpunkt des Üb.B.-Geschosses möglichst der des Bri-sanzgeschosses gleicht, hat das Üb.B.-Geschoß eine Nebelbüchse unter dem Sprengkörper.

(3) Die Geschosse (Üb.T.) haben an Stelle der Sprengladung aus brisantem Spreng-stoff eine Übungssprengladung, die außer der kleinen Sprengstoffmenge noch Tetra-chlornaphthalin enthält.

(4) F.H.Gr. (Üb.) haben keine Zündladung. Die Raucherscheinung im Sprengpunkt des Üb.-Geschosses wird durch Spr.Schw.P. in der Sprengladung erzeugt.

100.

Die Übungsgeschosse werden nach der Schußtafel für Brisanzmunition verschossen. Hülsenkartusche und Zünder sind die gleichen wie bei der scharfen Munition. Die 10 cm Pzgr. (Üb.) werden mit dem Ersatzstück für Bodenzünder und Sprengladung mit eingeschraubter Lichtspurhülse Nr. 4 verschossen. Die Durchschlagsleistung ist geringer als die der scharfen 10 cm Pzgr.

101.

Das Untertreten der Geschützbedienung in Sicherheitsstände beim Abschuß ist nicht nötig.

102.

Für das Behandeln der Übungsmunition gelten die Bestimmungen der Abschnitte C bis F. Geschosse, bei denen sich Nebelbildung bemerkbar macht, sind undicht und daher zu sprengen. Das Sprengmittel ist etwa 10 cm unterhalb der Stemmnut des Zünders aufzulegen, damit Zündladung und Sprengladungskörper mitdetonieren.

103.
Lfd.
Nr.
Geschoßart
Zünder
Sprengladung
Bezeichnung
des Geschosses
Verpackung
aus
Gewicht
g
1
2
3
4
5
6
7
1
F.H.Gr.
A.Z. 23 v.
Fp. 02
66
An zwei sich gegen-
Wie bei
 
(Üb.B.)
(0,15)1)
+
 
überliegenden Stel-
scharfer
 
(Spreng-
oder A.Z. 23
Np. in der
35,3
len auf der Mitte des
Munition,
 
ladung
(0,25)1)2)
gr.Zdlg. C/98
 
zylindrischen Teils
aber mit der
 
in Büchse)
oder A.Z. 23
Np1)
 
ein 60 mm hohes
zusätzlichen
 
 
v. (0,25)1)2)
außerdem eine
120
»Üb B«, in weißer
Bezeichnung
 
 
oder A.Z.
Büchse mit
 
Ölfarbe, siehe
»Üb B«
 
 
23 Zn1)2)3)
Nebelstoff
 
Anlage 13.
 
 
 
oder
 
 
Außerdem ist
 
 
 
Dopp.Z.
 
 
»Üb B« 6 mm hoch
 
 
 
S/60 s1)
 
 
unterhalb der Teller-
 
 
 
oder
 
 
fläche oder etwa auf
 
 
 
Dopp.Z.
 
 
der Mitte des zylindri-
 
 
 
S/60 Fl*1)
 
 
schen Teils des Ge-
 
 
 
oder Dopp.
 
 
schosses mit einem
 
 
 
Z. S/60
 
 
Prägestempel einge-
 
 
 
(Ms)1)
 
 
schlagen
 
2
F.H.Gr.
wie vor
Spr.Schw.
400
wie vor, jedoch mit
wie vor, aber
 
(Üb)
(Zdlg. bleibt
P. (0,3 – 1,5)
 
der Bezeichnung
statt »Üb B«
 
 
bei allen
 
 
»Üb«
die Bezeich-
 
 
Z. weg)
 
 
 
nung »Üb«
3
F.H.Gr. 38
wie lfd.
Np. 15
22
wie vor, jedoch mit
wie vor,
 
(Üb.T.)
Nr. 1, aber
+
 
der Bezeichnung
aber statt
 
 
ohne
Np. in der
35,3
»Üb T«
»Üb«
 
 
Messing-
gr.Zdlg. C/98
 
siehe Anlage 14
die Be-
 
 
zünder
Np.1),
 
 
zeichnung
 
 
 
außerdem
 
 
»Üb T«
 
 
 
Tetrachlor-
 
 
 
 
 
 
naphthalin
 
 
 
4
F.H.Gr. 38
wie vor
wie vor
wie vor
wie vor,
wie vor
 
Stg. (Üb.T.)
 
 
 
siehe Anlage 16
 
5
F.H.Gr.
wie vor,
wie vor
wie vor
wie vor,
wie vor
 
Stg. (Üb.T.)
aber ohne
 
 
siehe Anlage 15
 
 
2)
A.Z. 23 Zn
 
 
 
 
6
10 cm Pzgr.
Ersst. f.
keine Spreng-
––
wie vor, jedoch mit
wie vor,
 
(Üb.)
Bd.Z. und
ladung
 
der Bezeichnung
aber statt
 
 
Sprgldg.
 
 
»Üb«,
»Üb T«
 
 
der 10 cm
 
 
siehe Anlage 17
die Be-
 
 
Pzgr. und
 
 
 
zeichnung
 
 
Lichspur-
 
 
 
»Üb«
 
 
hülse Nr. 4
 
 
 
 

Feuern mit Manöverkartuschen

104.

Beim Feuern mit Manöverkartuschen dürfen sich keine Geschosse am Geschütz be-finden. In jeder Feuerpause und bei jedem Stellungswechsel sind die Geschütze un-ter Verantwortung des Batterieführers zu entladen.

Sicherheitsgrenze in der Schußrichtung mindestens 100 m.
105.

Drei Manöverkartuschen der l.F.H. sind im Manöverkartuschkasten der l.F.H. ver-packt. Siehe Anlage 24 unter Bild 2.

Versager Manöverkartuschen sind im bestehenden Zustande und gekennzeichnet an die Ausgabestelle abzuliefern.

Beim Versagen der Zündschraube darf das Auswechseln gegen eine Vorratszünd-schraube nur einmal erfolgen.

Das Zerlegen von Manöverkartuschen ist verboten.

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