C. Angaben über III. KartuschenD. Maßnahmen gegen Rohr-, Frühzerspringer und sonstige UnfälleInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der leichten Feldhaubitze 16
C. Angaben über
IV. Munitionspackgefäße

67.

Die Munitionspackgefäße nutzen sich infolge der starken Beanspruchung beim Ge-brauch rasch ab. Da sie teuer sind und bei Massenverbrauch viel Rohstoffe und Ar-beitskräfte erfordern, muß man sie mit ihrem Zubehör recht schonend behandeln. Ihre vollzählige Rücklieferung an die Ausgabestellen ist regelmäßig zu überwa-chen.

68.

Munitionspackgefäße schützen die Munition gegen Verschmutzen und Beschädigun-gen und gewährleisten daher die Ladefähigkeit der Munition. Die Munitionspackge-fäße müssen trocken und rein gehalten werden.

69.

Es ist verboten, Munitionspackgefäße zum Bau von Deckungen, zum Heizen, oder als Packgefäße für Gegenstände, die keine Munitionsteile sind, zu verwenden.