Merkblatt für die Munition der leichten Feldhaubitze 16 |
C. Angaben über |
II. Zünder |
22. |
Die Zünder für Geschosse der l.F.H. 16 sind lade-, transport- und rohrsicher. Sie sind erst mit der in das Geschoß eingesetzten Zündladung sprengkräftig. Dopp.Z. S/60 Fl. und Zt.Z. M 23 (t) erhalten keine Zündladung und sind daher auch nicht sprengkräftig. |
23. |
Kurze Beschreibung der Zünder siehe Nr. 95 bis 98. Als rohrsicher bezeichnet man alle Zünder, die im Rohr nicht scharf werden können. |
24. |
Die Kopfzünder müssen fest auf dem Geschoß sitzen. Gelockerte Kopfzünder sind von Hand festzuschrauben. Ist dies nicht möglich, so ist das Geschoß an die Muniti-onsausgabestelle abzugeben. |
25. |
Bodenzünder werden beim Einschrauben in das Geschoß eingelackt und werden da-her stets fest im Geschoß sitzen. Sollte aber trotzdem ein lose sitzender Bodenzün-der gefunden werden, so ist das Geschoß an die Munitionsausgabestelle zurückzu-geben. |
26. |
Wenn Geschosse mit Zündern starken Stürzen, Bränden oder Explosionen ausge-setzt waren oder durch feindliche Feuerwirkung umhergeschleudert oder beschädigt wurden, sind sie grundsätzlich zunächst als unsicher und gefährlich anzusehen. Die Munition ist Sachverständigen (Offizieren [W] oder Feuerwerkern) vorzustellen. |
27. |
Geschosse mit unbrauchbaren, aber beförderungssicheren Zündern sind zu kenn-zeichnen und an die nächste Munitionsausgabestelle abzugeben (32, 35 (1) a, c, 36). |
28. |
Geschosse mit nicht beförderungssicheren Zündern sind nach der H.Dv. 305 zu sprengen (34, 35 (1)b, 35 (2)b, 37) oder als Blindgänger zu behandeln. |
29. |
Alle Zünder muß man vorsichtig behandeln und vor Beschädigungen schützen. Sie sind vor dem Verfeuern durch Besichtigen zu untersuchen. |
Schmutzige Zünder sind mit einem weichen Lappen vorsichtig abzuwischen. Das Blankputzen ist verboten. |
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30. |
Jeder Versuch, Zünder auseinanderzunehmen, ist verboten. |
Doppelzünder und Zeitzünder |
31. |
Doppelzünder S/60 stehen bei Lagerung und Transport in Stellung »Null«, d.h. die beiden Stellnuten am Zünder stehen genau übereinander, außerdem bilden bei neu-gefertigten Zündern Pfeil- und Markenstrich eine gerade Linie. |
Das Einstellen der Dopp.Z. auf Laufzeit erfolgt nach Nr. 112 ff. Gestellte Dopp.Z. sind bei nichtverfeuerten Geschossen wieder auf Null zu stellen. |
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Zt.Z. M 23 (t) haben für die Lagerung und den Transport aufglötete Kappen, sind durch Vorstecker gesichert und stehen Kreuz auf Marke; siehe Anlage 18. |
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Zt.Z. M 23 (t) dürfen mit der Einstellung von 0 bis 2 Sekunden Brenn-zeit nicht verschossen werden; vgl. Nr. 98, Spalte 6. |
32. | a) |
Die Dopp.Z. S/60 sind unbrauchbar, wenn sich die Verschlußkappe mit der Hand leicht drehen läßt, wenn sie stark oxydiert sind, die drehbare Verschluß-kappe verbogen, verbeult oder sonstwie beschädigt oder die Kappe mit dem zu-gehörigen Stellschlüssel nicht zu drehen ist; sie sind in diesen Fällen noch be-förderungssicher (27) |
b) | Zt.Z. M 23 (t) sind unbrauchbar und nicht zu verschießen: |
1. |
wenn sich das Satzstück (Sekundenteilung) mit dem Zünderschlüssel nicht einstellen läßt, |
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2. |
wenn sich das Satzstück sich mit der Hand sehr leicht drehen läßt, |
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3. | wenn die Brandlochverschlußplatten fehlen, | ||
4. |
wenn Feuchtigkeitseinwirkungen auf den Zünder so stark sind, daß ein Verderben der Inneneinrichtung wahrscheinlich ist; z.B.: Hervorquellen der zwischen den Satzstücken liegenden Tuchplatten, gehobene (aufgebauch-te) Brandlochverschlußplatten, dunkle Flecken und Ränder oder Ausschei-dungen an den Brandlochverschluß-platten oder Satzstücken. |
33. | a) |
Doppelzünder S/60 können sich falls sich die Kappe mit dem Stellschlüssel nicht drehen läßt, als Aufschlagzünder verfeuert werden, wenn der Zünder auf Null steht (31). |
Dies ist vor dem Ansetzen des Geschosses zu prüfen, damit Frühzerspringer vermieden werden. |
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b) | Zt.Z. M 23 (t) haben keine Aufschlagzündung (98, Spalte 4, 6). |
34. |
Doppelzünder S/60 mit gelockertem Zusammenbau oder tiefen Schrammen und Beu-len und Zt.Z. M 23 (t) ohne Vorstecker sind nicht mehr beförderungssicher (28). |
Hingefallene Geschosse mit Dopp.Z. S/60 s, |
35. | (1) |
Fallhöhe unter 2 m bei Dopp.Z. S/60 s und unter 1 m bei Dopp.Z. S/60 Fl. oder Fl.*, ausgenommen Fall auf Stahl: |
Doppelzünder auf Laufzeit eingestellt oder in Nullstellung: | ||
Geschosse mit Zünder sind brauchbar und können verfeuert werden, wenn sie äußerlich keine Mängel aufweisen. |
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(2) |
Fallhöhe über 2 m bei Dopp.Z. S/60 s und über 1 m bei Dopp.Z. S/60 Fl. oder Fl.* und Fall auf Stahl aus jeder Höhe: |
a) | Dopp.Z. S/60 s in Nullstellung: | ||
Geschosse mit Zünder sind, wenn sich äußerlich keine Mängel zeigen, transportsicher; sie dürfen aber nur im Aufschlagzünderschuß verfeuert werden. |
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b) | Dopp.Z. S/60 s auf Laufzeit gestellt: | ||
Derartige Geschosse sind unbrauchbar, nicht mehr transportsicher und da-her zu sprengen oder als Blindgänger zu behandeln. |
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c) |
Dopp.Z. S/60 Fl. oder Fl.* auf Laufzeit gestellt oder in Nullstellung: |
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Derartige Geschosse sind unbrauchbar, aber transportsicher und an die Munitionsausgabestelle zurückzugeben. |
(3) | Zt.Z. M 23 (t) bei jeder Fallhöhe: |
a) | mit eingesetztem Vorstecker: | ||
Geschosse mit Zünder sind brauchbar, wenn sie äußerlich keine Mängel aufweisen. |
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b) | ohne Vorstecker: | ||
Derartige Geschosse sind unbrauchbar, nicht mehr transportsicher und da-her zu sprengen oder als Blindgänger zu behandeln. Läßt sich der Vorstek-ker ohne Widerstand in den Zünder einsetzen, so ist das Geschoß trans-portsicher und an die Ausgabestelle zurückzugeben. |
Aufschlagzünder |
(Empfindliche A.Z. und Bd.Z.) |
36. |
Empfindliche Zünder mit Abschlußplatte sind lade-, rohr- und beförderungssicher, solange die Abschlußplatte unbeschädigt ist und der Zusammenbau des Zünders sich nicht gelockert hat. |
Fehlt die Abschlußplatte ganz oder teilweise, so ist der Zünder auf dem Geschoß zwar beförderungssicher, kann aber Frühzerspringer verursachen. Stark oxydierte Zünder sind unbrauchbar (27). |
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37. |
Nicht beförderungssicher sind die Aufschlagzünder (auch Bodenzünder), wenn der Zusammenbau sich gelockert hat oder die Zünder tiefe Schrammen und Beulen auf-weisen (28). |
38. |
Der A.Z. 23 v. (0,15) oder A.Z. 23 v. (0,25) oder A.Z. 23 (0,25) oder A.Z. 23 Zn steht bei Lagerung und Transport in Stellung »0« (ohne Verzögerung); vgl. auch Nr. 95, Spalte 4 und 6. Auf »MV« eingestellte A.Z. 23, die nicht verfeuert werden, müs-sen auf »0« zurückgestellt werden. |
Der kl.A.Z. 23 Nb. und kl.A.Z. 23 Nb. (Preßstoff) hat keine Verzögerung und wird nur als empfindlicher Aufschlagzünder verfeuert. |
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Bd.Z. f. 10 cm Pzgr.* und Bd.Z. f. 10 cm Pzgr. sind Fertigaufschlagzünder mit un-veränderlicher Verzögerung. |
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39. |
Hingefallene Geschosse mit A.Z. (auch Bd.Z) sind brauchbar und können ver-schossen werden, wenn Geschoß und Zünder keine Mängel aufweisen. |