C. Angaben über I. GeschosseC. Angaben über III. Kartuschen und IV. MunitionspackgefäßeInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der leichten Feldhaubitze 16
C. Angaben über
II. Zünder

22.

Die Zünder für Geschosse der l.F.H. 16 sind lade-, transport- und rohrsicher. Sie sind erst mit der in das Geschoß eingesetzten Zündladung sprengkräftig. Dopp.Z. S/60 Fl. und Zt.Z. M 23 (t) erhalten keine Zündladung und sind daher auch nicht sprengkräftig.

23.

Kurze Beschreibung der Zünder siehe Nr. 95 bis 98. Als rohrsicher bezeichnet man alle Zünder, die im Rohr nicht scharf werden können.

24.

Die Kopfzünder müssen fest auf dem Geschoß sitzen. Gelockerte Kopfzünder sind von Hand festzuschrauben. Ist dies nicht möglich, so ist das Geschoß an die Muniti-onsausgabestelle abzugeben.

25.

Bodenzünder werden beim Einschrauben in das Geschoß eingelackt und werden da-her stets fest im Geschoß sitzen. Sollte aber trotzdem ein lose sitzender Bodenzün-der gefunden werden, so ist das Geschoß an die Munitionsausgabestelle zurückzu-geben.

26.

Wenn Geschosse mit Zündern starken Stürzen, Bränden oder Explosionen ausge-setzt waren oder durch feindliche Feuerwirkung umhergeschleudert oder beschädigt wurden, sind sie grundsätzlich zunächst als unsicher und gefährlich anzusehen. Die Munition ist Sachverständigen (Offizieren [W] oder Feuerwerkern) vorzustellen.

27.

Geschosse mit unbrauchbaren, aber beförderungssicheren Zündern sind zu kenn-zeichnen und an die nächste Munitionsausgabestelle abzugeben (32, 35 (1) a, c, 36).

28.

Geschosse mit nicht beförderungssicheren Zündern sind nach der H.Dv. 305 zu sprengen (34, 35 (1)b, 35 (2)b, 37) oder als Blindgänger zu behandeln.

29.

Alle Zünder muß man vorsichtig behandeln und vor Beschädigungen schützen. Sie sind vor dem Verfeuern durch Besichtigen zu untersuchen.

Schmutzige Zünder sind mit einem weichen Lappen vorsichtig abzuwischen. Das Blankputzen ist verboten.

30.

Jeder Versuch, Zünder auseinanderzunehmen, ist verboten.

Doppelzünder und Zeitzünder

31.

Doppelzünder S/60 stehen bei Lagerung und Transport in Stellung »Null«, d.h. die beiden Stellnuten am Zünder stehen genau übereinander, außerdem bilden bei neu-gefertigten Zündern Pfeil- und Markenstrich eine gerade Linie.

Das Einstellen der Dopp.Z. auf Laufzeit erfolgt nach Nr. 112 ff. Gestellte Dopp.Z. sind bei nichtverfeuerten Geschossen wieder auf Null zu stellen.

Zt.Z. M 23 (t) haben für die Lagerung und den Transport aufglötete Kappen, sind durch Vorstecker gesichert und stehen Kreuz auf Marke; siehe Anlage 18.

Zt.Z. M 23 (t) dürfen mit der Einstellung von 0 bis 2 Sekunden Brenn-zeit nicht verschossen werden; vgl. Nr. 98, Spalte 6.

32. a)

Die Dopp.Z. S/60 sind unbrauchbar, wenn sich die Verschlußkappe mit der Hand leicht drehen läßt, wenn sie stark oxydiert sind, die drehbare Verschluß-kappe verbogen, verbeult oder sonstwie beschädigt oder die Kappe mit dem zu-gehörigen Stellschlüssel nicht zu drehen ist; sie sind in diesen Fällen noch be-förderungssicher (27)

b) Zt.Z. M 23 (t) sind unbrauchbar und nicht zu verschießen:
1.

wenn sich das Satzstück (Sekundenteilung) mit dem Zünderschlüssel nicht einstellen läßt,

2.

wenn sich das Satzstück sich mit der Hand sehr leicht drehen läßt,

3. wenn die Brandlochverschlußplatten fehlen,
4.

wenn Feuchtigkeitseinwirkungen auf den Zünder so stark sind, daß ein Verderben der Inneneinrichtung wahrscheinlich ist; z.B.: Hervorquellen der zwischen den Satzstücken liegenden Tuchplatten, gehobene (aufgebauch-te) Brandlochverschlußplatten, dunkle Flecken und Ränder oder Ausschei-dungen an den Brandlochverschluß-platten oder Satzstücken.

33. a)

Doppelzünder S/60 können sich falls sich die Kappe mit dem Stellschlüssel nicht drehen läßt, als Aufschlagzünder verfeuert werden, wenn der Zünder auf Null steht (31).

Dies ist vor dem Ansetzen des Geschosses zu prüfen, damit Frühzerspringer vermieden werden.

b) Zt.Z. M 23 (t) haben keine Aufschlagzündung (98, Spalte 4, 6).
34.

Doppelzünder S/60 mit gelockertem Zusammenbau oder tiefen Schrammen und Beu-len und Zt.Z. M 23 (t) ohne Vorstecker sind nicht mehr beförderungssicher (28).

Hingefallene Geschosse mit Dopp.Z. S/60 s,
Dopp.Z. S/60 Fl. oder Fl.* und Zt.Z. M 23 (t)

35. (1)

Fallhöhe unter 2 m bei Dopp.Z. S/60 s und unter 1 m bei Dopp.Z. S/60 Fl. oder Fl.*, ausgenommen Fall auf Stahl:

Doppelzünder auf Laufzeit eingestellt oder in Nullstellung:

Geschosse mit Zünder sind brauchbar und können verfeuert werden, wenn sie äußerlich keine Mängel aufweisen.

(2)

Fallhöhe über 2 m bei Dopp.Z. S/60 s und über 1 m bei Dopp.Z. S/60 Fl. oder Fl.* und Fall auf Stahl aus jeder Höhe:

a) Dopp.Z. S/60 s in Nullstellung:

Geschosse mit Zünder sind, wenn sich äußerlich keine Mängel zeigen, transportsicher; sie dürfen aber nur im Aufschlagzünderschuß verfeuert werden.

b) Dopp.Z. S/60 s auf Laufzeit gestellt:

Derartige Geschosse sind unbrauchbar, nicht mehr transportsicher und da-her zu sprengen oder als Blindgänger zu behandeln.

c)

Dopp.Z. S/60 Fl. oder Fl.* auf Laufzeit gestellt oder in Nullstellung:

Derartige Geschosse sind unbrauchbar, aber transportsicher und an die Munitionsausgabestelle zurückzugeben.

(3) Zt.Z. M 23 (t) bei jeder Fallhöhe:
a) mit eingesetztem Vorstecker:

Geschosse mit Zünder sind brauchbar, wenn sie äußerlich keine Mängel aufweisen.

b) ohne Vorstecker:

Derartige Geschosse sind unbrauchbar, nicht mehr transportsicher und da-her zu sprengen oder als Blindgänger zu behandeln. Läßt sich der Vorstek-ker ohne Widerstand in den Zünder einsetzen, so ist das Geschoß trans-portsicher und an die Ausgabestelle zurückzugeben.

Aufschlagzünder

(Empfindliche A.Z. und Bd.Z.)

36.

Empfindliche Zünder mit Abschlußplatte sind lade-, rohr- und beförderungssicher, solange die Abschlußplatte unbeschädigt ist und der Zusammenbau des Zünders sich nicht gelockert hat.

Fehlt die Abschlußplatte ganz oder teilweise, so ist der Zünder auf dem Geschoß zwar beförderungssicher, kann aber Frühzerspringer verursachen. Stark oxydierte Zünder sind unbrauchbar (27).

37.

Nicht beförderungssicher sind die Aufschlagzünder (auch Bodenzünder), wenn der Zusammenbau sich gelockert hat oder die Zünder tiefe Schrammen und Beulen auf-weisen (28).

38.

Der A.Z. 23 v. (0,15) oder A.Z. 23 v. (0,25) oder A.Z. 23 (0,25) oder A.Z. 23 Zn steht bei Lagerung und Transport in Stellung »0« (ohne Verzögerung); vgl. auch Nr. 95, Spalte 4 und 6. Auf »MV« eingestellte A.Z. 23, die nicht verfeuert werden, müs-sen auf »0« zurückgestellt werden.

Der kl.A.Z. 23 Nb. und kl.A.Z. 23 Nb. (Preßstoff) hat keine Verzögerung und wird nur als empfindlicher Aufschlagzünder verfeuert.

Bd.Z. f. 10 cm Pzgr.* und Bd.Z. f. 10 cm Pzgr. sind Fertigaufschlagzünder mit un-veränderlicher Verzögerung.

39.

Hingefallene Geschosse mit A.Z.  (auch Bd.Z) sind brauchbar und können ver-schossen werden, wenn Geschoß und Zünder keine Mängel aufweisen.

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