V. Anfertigen blindgeladener Munition, Anschieß-, Exerzier-, Unterrichts- und VerpackungsmunitionAnlage 1, Munitionsteile, Werkstoffe, BetriebsstoffeInhaltsverzeichnis
Heeresfeuerwerkerei - Munitionsarbeiten bei Munition für Geschütze und Werfer
B. Munitionsarbeiten allgemeiner Art
VI. Ausführen der Entladearbeiten53)

Entladen der Geschosse mit eingesetzter Sprengladung in Pappbüchse, mit Magnesiakitt festgelegt

Abschrauben des Geschoßkopfes

Die Arbeit ist im Freien hinter einer Bohlenwand, einem Schutzwall oder in abseits gelegenen Räumen auszuführen. Man darf immer nur ein Geschoß auf dem Arbeits-platz haben. Zum Abschrauben des Kopfes sind, wenn nötig, kräftige Schläge ge-gen die Schlüsselarme zu führen. Magnesiakittreste im Geschoßkopf kratzt man mit einem Messingstab aus. Die Geschoßköpfe werden dann auf einen Drahtbügel ge-zogen und in heißes Wasser gelegt, damit die feinen Kittreste sich lösen und leich-ter entfernt werden können. Man muß darauf achten, daß die Geschoßköpfe wie-der zu den zugehörigen Geschoßhüllen kommen.

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Entfernen des Deckelhutes der Sprengladung

Den Deckelhut der Sprengladung muß man mit einem Messingdorn, der an einem Ende nach Art eines Schraubenziehers mit etwa 12 mm Schnittbreite und 1 mm Schnittstärke zu versehen ist, aus der Pappbüchse herauslösen. Meistens wird der Deckelhut bereits beim Abschrauben des Kopfes abgerissen sein. Läßt sich der Deckelhut nicht vollständig aus der Pappbüchse lösen, so beläßt man die Reste darin und nimmt sie später nach dem Erwärmen des Geschosses he raus. Führt man die Arbeit im Freien aus, so ist die Arbeitsstelle an einer windgeschützten Stelle einzurichten, damit das zerbröckelte Fp. 02 nicht wegweht. Es darf sich im-mer nur ein Geschoß auf dem Arbeitsplatz befinden. Die mit Magnesiakitt verunrei-nigte Füllpulverstückchen, die beim Ausbrechen des Deckelhutes entstehen, schüttet man in eine neben dem Arbeitstisch stehende Kiste. Diese Füllpulver-stückchen, etwaige Füllkörper aus Grf. 88 und die anfallenden Rauchentwickler sind am Schluß jedes Arbeitstages zu verbrennen.

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Ausschmelzen des Sprengstoffes

Die Arbeit ist im Räumen vorzunehmen, deren Fußböden aus Zement sind, damit sie leicht abwaschbar sind und Sprengstoffreste nicht eindringen können. Im Som-mer sind die Arbeiten am besten im Freien auszuführen. Das Ausschmelzen des Sprengstoffes geschieht am besten in einem mit Dampf geheizten Kessel mit Was-ser von 80 bis 90° C. Ist Dampfheizung nicht vorhanden, so wird der Kessel auf dem Herd geheizt; dann muß man auf den Kesselboden einen 10 cm hohen, von Wasser unterspülten Holzeinsatz setzen, auf den die Geschosse zu stellen sind, und dafür sorgen, daß der Kessel mit Wasser überflutet werden kann, falls der Sprengstoff in Brand gerät. Keinesfalls darf man die geladene Geschosse unmittel-bar auf den über Feuer befindlichen Kesselboden stellen. In dem Ausschmelzraum dürfen gleichzeitig andere Arbeiten als das Ausschütten der Sprengladung nicht stattfinden. Elektrische Kesselheizung ist verboten. Die Überflutungseinrichtung muß innerhalb und außerhalb des Gebäudes betätigt werden können.

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Nach einiger Zeit (etwa 20 bis 30 Minuten) versucht man, die Sprengstoffkörper mit einem Messingdorn in der Pappbüchse zu drehen; gelingt dies, so nimmt man das Geschoß aus dem Heißwasserkessel heraus und schüttet die Sprengstoffkörper in eine handgerechte fugenlose Packkiste. Gleitet der Sprengstoff nicht aus dem Geschoß heraus, so muß man das Geschoß noch einmal in den Heizwasserkessel stellen. Hat man den Sprengstoff ausgeschüttet, so ist das Geschoß noch einmal in den Heißwasserkessel zu stellen und mit heißem Wasser zu füllen, damit auch die Pappbüchse weich wird. Nach einiger Zeit (etwa 20 bis 30 Minuten) läßt sich die Pappbüchse mit einem Messinghaken aus dem Geschoß entfernen. Am Geschoß verbliebener Sprengstoff (Kruste) darf man weder abkratzen noch abschlagen, sondern muß ihn in heißem Wasser erweichen und dann mit dem Holzstab entfer-nen.

 

Es ist unbedingt darauf zu achten, daß sich keine größere Sprengstoffmenge an-sammelt. Ist eine Packkiste mit ausgelaugtem Sprengstoff gefüllt, ist für Abtrans-port der gefüllten Kiste zu sorgen. Die Rauchentwickler muß man aus dem Spreng-stoff herauszunehmen, solange er noch weich ist. Wurde ein Rauchentwickler be-schädigt, so muß man den mit ihm in Berüh-rung gekommenen Sprengstoff am Schluß der Tagesarbeit verbrennen. Es darf nur der unbedingt reine Sprengstoff eingelagert werden. Die Inhaltszettel der Packgefäße erhalten unter der Spreng-stoffart den Zusatz: »Aus entladenen Geschossen«.

 

Ausschmelzen und Ausdüsen von Geschossen mit heißem
oder gesättigtem Dampf

Das Ausschmelzen und Ausdüsen darf nur mit warmen Wasser oder gesättigtem Dampf, dessen Temperatur höchstens 30° über dem Schmelzpunkt des Spreng-stoffes liegt, erfolgen. Die Apparate müssen mit zuverlässigen Thermometern und bei Verwendung von Dampf außerdem mit Manometern versehen sein.

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Die Absperrvorrichtungen der Dampf- und Warmwasserleitungen müssen innerhalb und außerhalb des Raumes zu betätigen sein. Dampfdüsen müssen mit der Wasser-leitung so verbunden sein, daß beim Inbrandgeraten des Geschosses Wasser ein-gespritzt werden kann.

 

Auf einer Arbeitsstelle dürfen gleichzeitig nur so viele Geschosse ausgeschmolzen werden, als einer Gesamtsprengstoffmenge von 1000 kg entspricht.

 

Das abfließende Wasser ist durch ein Sieb in eine Abscheidekasten zu leiten, ehe es in den Senkkasten läuft. Sieb, Abscheide- und Senkkasten sind regelmäßig zu reinigen.

 

An jeder Arbeitsstelle müssen gefüllte Wassereimer und Kästen mit Sand handge-recht bereitstehen.

 

Krusten und Ansätze an den Ausschmelzapparaten oder an sonstigen Einrichtun-gen und Geräten sind nur nach Aufweichen mit warmen Wasser vorsichtig abzu-schaben.

 

Ordnung, Sauberkeit

Die mit Sprengstoff verunreinigten Gegenstände (Haardecke, Ausschüttekästen) sind nach Schluß der Tagesarbeit zu verbrennen, wenn sie mit durch Rauchent-wicklersatz verunreinigtem Sprengstoff in Berührung gekommen sind; im übrigen sind die Kästen usw. täglich gründlich zu reinigen, über Nacht im Freien aufzube-wahren und nach achttägigem Gebrauch oder nach beendeter Arbeit zu verbren-nen. Alle Kessel oder sonst benutzte Bottiche müssen täglich völlig geleert und mit heißem Wasser gereinigt werden. Der ganze Fußboden ist gründlich zu fegen und mit Wasser abzuspülen. Aller Kehricht von dieser Arbeitsstelle oder sonst auf die Erde gefallener Sprengstoff ist täglich zu ver-brennen.

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Die Abreitsräume zum Ausschmelzen des Sprengstoffes sind oft und gründlich zu lüften; es dürfen nur solche Personen beschäftigt werden, die gesund sind und nicht zu Hals- und Hautkrankheiten neigen. Die Arbeiter müssen sich jedesmal vor dem Essen oder Trinken und nach Tagesarbeitsschluß die Hände mit warmen Was-ser und Seife gründlich waschen.

 

Entfernen des Magnesiakittes aus den Geschossen

Geschosse, bei denen die Pappbüchse entfernt ist, stellt man in einen zweiten Heißwasserkessel, in dem das Wasser ebenfalls auf ungefähr 80 bis 90° C erhitzt wird. Außerdem muß dem Wasser Soda zugesetzt werden, und zwar kommen auf ungefähr 100 l = 8 bis 10 kg. Die Sodamenge ist richtig, wenn nach etwa 30 bis 40 Minuten der Magnesiakitt erweicht und sich mit eisernern Schabern aus dem Ge-schoß auskratzen läßt.

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Reinigen und Untersuchen der Geschosse

Die Geschosse sind innen und außen vom Asphaltlack und Anstrich zu reinigen. Sie sind mehrmals gründlich mit reinem Wasser auszuspülen, damit keine Laugenreste im Geschoßinneren bzw. am Geschoßäußeren verbleiben. Die Gewinde sind mit Schutzfett 40 einzufetten. Man muß darauf achten, daß jede Hülle wieden ihren zugepaßten Kopf bekommt.

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Das Untersuchen der Geschosse, das Erneuern des Anstrichs und der Lackierung der Höhlung ist nach Nr. 9 ff. auszuführen. Vor dem Erneuern des Anstrichs sind die eingeschlagenen Kennziffern für die Sprengstoffart und die Zeichen für Monat und Jahr des Ladens mit einem Meißel zu durchkreuzen, d.h. ungültig zu machen.

 

Entladen der Geschosse mit eingesetzter Sprengladung in Pappbüchse mit Montanwachs, Paraffin oder ähnlichen Stoffen festgelegt

Das Abschrauben des Geschoßkopfes (Boden) geschieht nach Nr. 232. 239

Schmelzen des Festlegemittels

Das Schmelzen des Festlegemittels geschieht sinngemäß nach Nr. 234. Das Ge-schoß darf nicht länger im heißen Wasser stehen, als zum Erweichen des Festlege-mittels nötig ist. Sobald sich die Sprengladung bewegen läßt, nimmt man das Ge-schoß aus dem heißen Wasser und die Sprengladung aus dem Geschoß heraus. Man verwendet am besten einen Holzstab für das Entnehmen der Sprengladung, dessen Ende schwach kegelförmig geformt ist, und klemmt diesen in den Deckelhut der Sprengladung. Mit solchem Holzstab läßt sich die Sprengladung gut aus dem Geschoß herausheben.

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Die Sprengladung ist zu reinigen. Sie darf erst nach etwa 4 bis 5 Stunden im Ar-beitsraum verpackt werden und muß nach Nr. 51 und 52 untersucht werden.

 

Das Festlegemittel gießt man aus dem Geschoß heraus. Es läßt sich wieder ver-wenden.

 

Reinigen und Untersuchen der Geschosse

Das Reinigen und Untersuchen der Geschosse erfolgt sinngemäß nach Nr. 9 ff. 241

Entladen der Geschosse mit eingesetzter Sprengladung (Kammerhülsenladung) in Pappbüchse, festgelegt mit Konzeptpapier

Nach dem Abschrauben des Geschoßkopfes oder Geschoßbodens sind die Einlege-scheiben zu entnehmen. Brauchbare Einlegescheiben verpackt man nach Arten ge-trennt in gewöhnliche Packkisten.

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Zum Entnehmen der Sprengladung läßt man das Geschoß aus etwa 30 cm Höhe auf eine mit Haardecke bedeckte Holzunterlage fallen, bis man die Sprengladung erfassen und herausziehen kann. Bei Geschossen mit Mundloch läßt sich beim He-rausziehen der Sprengladung aus dem Geschoß mit ausgeschraubtem Boden mit einem Holzstab nachhelfen, indem mit diesem während des Herausnehmens gegen den Kopfteil der Sprengladung gedrückt wird. Der Holzstab ist am Ende mit Filz oder anderem weichen Stoff zu bekleiden.

 

Zerbricht die Pappbüchse beim Entladen, ist das Aufstoßen des Geschosses auf herausgefallenen Sprengstoff zu vermeiden.

 

Die entladenen Geschosse sind nach Nr. 9 ff. zum Aufbewahren oder zu anderer Verwendung fertig zu machen.

 

Die eingeschlagene Kennzahlen für die Sprengstoffart und Zeichen für Monat und Jahr des Ladens sind ungültig zu machen.

 

Entladen der Geschosse mit eingegossenem Sprengstoff

Das Entladen der Geschosse mit eingegossenem Sprengstoff geschieht sinngemäß nach Nr. 234 oder 235 und ist für jede Sprengstoffart in den einschlägigen Füllvor-schriften festgelegt.

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