B. NebelmittelInhaltsverzeichnis
Die Nebelmittel und ihre Handhabung, Heft 1 - Grundsätze für Nebelverwendung (G Nbl)
A. Allgemeines

1. Unter "künstlichem Nebel" wird für den Truppengebrauch alles verstanden, was in Aus-sehen oder Wirkung dem natürlichen Nebel oder Rauch ähnelt.

2. Jeder Feindnebel kann mit Luftkampfstoffen gemischt sein. Bei seinem Auftreten muß daher stets sogleich die Gasmaske aufgesetzt und so lange getragen werden, bis durch Riech- und Absetzprobe (H.Dv. 395/1) festgestellt ist, daß der künstliche Nebel harmlos und frei von Kampfstoffbeimischungen ist.

3. Die Wirkung des künstlichen Nebels beruht darauf, daß die Lichtstrahlen von den schwebenden Teilchen abgelenkt oder verschluckt werden. Sie durchdringen wohl zum größten Teil den Nebel, aber geschwächt und zerstreut, daher ist es im Nebel zwar hell, doch sieht man nur auf geringe Entfernung.

4. Künstlicher Nebel hat den Zweck, Ziele und Bewegungen in deckungslosem Gelände der Sicht des Gegners zu entziehen oder ihn zu täuschen, also dem Feind die Abgabe geziel-ten Feuers zu unterbinden oder ihn zur Munitionsverschwendung zu verleiten. Nebel ist ein Kampfmittel der günstigen Gelegenheit.

Als allgemeine Regel für die Nebelverwendung kann gelten, daß der Verteidiger im allge-meinen auf Nebel verzichten wird, um seine Sicht und Feuerwirkung nicht zu schmälern, während der Angreifer Nebel einsetzt, um das gezielte Feuer des Verteidigers auszuschal-ten und sich dadurch leichter an den Verteidiger heranzuarbeiten.

5. Der Einsatz von künstlichem Nebel ist möglich:

a)

als Selbstvernebelung mit Nebelkerzen, wenn der Nebel innerhalb der eigenen Trup-pe oder dicht vor sie gelegt wird, oder mit Nebelzerstäubern für bestimmte Sonder-zwecke,

b)

als Feindvernebelung mit Nebelgeschossen oder auf nahe Entfernung und bei güns-tigem Wind mit Nebelkerzen und Nebelhandgranaten, wenn der Nebel den Gegner überdeckt oder unmittelbar vor ihn gelegt wird, ferner mit Nebel-zerstäubern bei Frie-densübungen zur Darstellung des geschossenen oder durch Flugzeuge eingesetzten Nebels (15),

c)

als Scheinvernebelung mit Nebelkerzen zur Verschleierung einer Selbstvernebelung und Zersplitterung des fdl. Feuers oder mit Nebelgeschossen zur Ablenkung der fdl. Aufmerksamkeit, wenn der Nebel – unabhängig von seiner Lage – Täuschungszwek-ken dient.

Feindvernebelung ist stets wirksamer als Selbstvernebelung, da der Gegner geblendet und ihn schon auf nächste Entfernung jede Sicht verhindert oder erschwert wird.

Scheinvernebelungen versprechen nur dann Erfolg, wenn sie nicht als solche vom Gegner erkannt werden.

6. Jeder Nebeleinsatz zieht die Aufmerksamkeit des Gegners auf sich und lockt meist sein Feuer heraus. Um die feindliche Beobachtung und das feindliche Feuer von der taktisch wirksamen Vernebelung abzulenken, können vorangehende oder gleichzeitige Scheinver-nebelung nützlich sein.

7. Da der Einsatz von Nebelkerzen zu Bränden führen kann (Abschnitt D), ist diese Aus-wirkung für die Durchführung der Kampfhandlung zu berücksichtigen.

8. Über Behinderung der Nachbartruppen und Genehmigung größerer Vernebelungen sowie Zusammenwirken von Nebel, Feuer und Bewegung siehe H.Dv. 300/II, Nr. 883 und 888.

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