1. Allgemeine Angaben; II. Munition
Schußtafel für den 12 cm Granatwerfer 42 und 12 cm Granatwerfer 378 (r)
1. Allgemeine Angaben
II. Munition

1. Die Angaben dieser Schußtafel gelten für schußtafelmäßiges Geschoßgewicht der schußfertigen Wurfgranate, soweit sie unter den in nachstehender Übersicht aufgeführ-ten Angaben verfeuert wird:

Ge-
schoß-
art
Zünderart
Schußtafel-
mäßiges Ge-
schoßgewicht
schußfertig
(ohne Patrone)
kg
Anfangsgeschwindigkeit
m/s
1. 2. 3. 4. 5. 6.

Ladung

                 
12 cm
Wgr. 42

Wgr.Z. 38 St
Wgr.Z. 39 C
A.Z. 41

15,8 122 164 198 230 257 283
                 

Geschoßgewichtsklassen

 

I

II

III

IV

V

 
 

Geschoßgewicht kg

 
 

von

15,02

über

15,33

über

15,64

über

15,95

über

16,27  
 

bis

15,33

bis

15,64

bis

15,95

bis

16,27

bis

16,59  

2. Die 12 cm Wgr. 42 ist zum Bekämpfen von Zielen hinter Deckungen bestimmt, die durch Flachfeuer (MG-Feuer) nicht erfaßt werden können. Die Wgr. hat gute Wirkung ge-gen lebende Ziele. Zum Durchschlagen von feldmäßigen Deckungen sind Wgr. mit A.Z. 41 in Stellung "m.V." zu verwenden.

3. Der Wgr.Z. 38 St. und Wgr.Z. 38 C. sind Fertigaufschlagzünder, bei deren Verwen-dung darauf zu achten ist, daß die Flugbahnrichtung frei von allen Hindernissen, auch kleinen Ästen, Zweigen, Tarnmitteln u. dgl. ist. Andernfalls können bei der großen Em-pfindlichkeit der Zünder, deren Rohrsicherheit etwa 10 m vorwärts des Werfers aufgeho-ben wird und die sich von da ab in Scharfstellung befinden, Frühzerspringer auftreten, die die Bedienungsmannschaften gefährden. Hierbei ist weiter zu beachten, daß innerhalb dieser Rohrsicherheitsgrenze beim Auftreffen auf widerstandsfähigere Hindernisse, wie Häuser, Baumstämme, stärkere Äste u. dgl., mit einer Zündung durch Verformung gerech-net werden muß (Gefährdung der Bedienungsmannschaften !). Zum Schießen auf nicht verharschten Schnee (Pulverschnee) oder ähnlich weiches Zielgelände (Verschlammung, Morast, dichtes Strauch- und Buschwerk) ist die Abschlußplatte der Wgr.Z. zu entfernen. Hierdurch wird die Empfindlichkeit der Zünder vergrößert, die Blindgängerzahl stark verrin-gert und die Wirkung der Wgr. bedeutend erhöht. Die Abschlußplatte kann mit jedem spit-zen Gegenstand, wie Taschenmesser, Nagel o. dgl., von der Truppe von Fall zu Fall ohne jede Gefahr leicht entfernt werden. Auf diese Weise darf aber nur der Tagesschießbedarf vorbereitet werden. Das Lagern von Wurfgranaten mit Wgr.Z. ohne Abschlußplatte für länger als zwei Tage ist wegen der Gefahr des Eindringens von Feuchtigkeit und des da-durch verursachten Blindgehens der Zünder verboten.

4. Der A.Z. 41 kann mit und ohne Verzögerung verfeuert werden. Der Zünder ist in erster Linie für Schießen mit Verzögerung (m.V.) vorgesehen. Aus diesem Grunde ist er für den Transport auf "m.V." eingestellt. Zum Einstellen auf "o.V." (ohne Verzögerung) ist der Stellbolzen des Zünders mit dem "Stellschlüssel für A.Z. 23" um 90° zu drehen, so daß die Einstellnut des Stellbolzens auf "o.V." zeigt. Bei nichtverfeuerten Wgr. ist der Zünder auf "m.V." zurückzustellen (Transportstellung !).

Bei Verwendung des A.Z. 41 ist besonders darauf zu achten, daß die Flugbahnrichtung frei von allen Hindernissen, auch kleinen Zweigen, Blättern, Tarnmitteln u. dgl. ist. An-dernfalls können bei der großen Empfindlichkeit des Zünders, dessen Rohrsicherheit sofort nach dem Verlassen der Rohrmündung aufgehoben wird und der sich von da ab in Scharf-stellung befindet, Frühzerspringer auftreten, die die Bedienung gefährden.

5. Behandlung beschädigter und hingefallener Wurfgranaten mit Zündern.

Wurfgranaten mit fehlerhaften, verbogenen oder zerbrochenen Flügeln sind an die Muni-tionsausgabestelle zurückzugeben.

Wurfgranaten mit A.Z. 41, bei denen der obere Abschluß des Zünders so beschädigt ist, daß der Stößel heruntergedrückt oder herausgefallen ist, dürfen nicht verfeuert werden. Solche Wurfgranaten sind als Blindgänger zu behandeln und zu sprengen.

Beim Schütteln der Wgr.Z. 38 St. und Wgr.Z. 38 C macht sich ein Klappern der im Innern einlaborierten Kugeln bemerkbar. Dies ist durch den Aufbau des Zünders begründet und unbedenklich.

Ist bei Wurfgranaten mit Wgr.Z. 38 St. oder Wgr.Z. 38 C lediglich die obere Abschlußplat-te beschädigt, so ist die Wgr. nach Entfernen der Abschlußplatte und wenn keine ande-ren Mängel vorhanden sind, verwendungsfähig. Wegen der ungenügenden Zünderabdich-tung sind die Wgr. jedoch spätestens innerhalb von 2 Tagen nach Entfernen der Ab-schlußplatte zu verfeuern. Läßt sich jedoch nach Entfernen der oberen Abschlußplatte das darunter befindliche Nadelstück nicht mehr federnd auf und ab bewegen (etwa durch einen Fall der Wgr. auf die Zünderspitze hervorgerufen !), so ist die Wgr. als Blindgänger zu behandeln und zu sprengen.

Hinsichtlich der Fallhöhe ist folgendes zu beachten: Wurfgranaten mit Wgr.Z. 38 St. oder Wgr.Z. 38 C, die aus einer Fallhöhe von über 3 m auf die Bodenfläche der Wgr. fal-len gelassen worden sind, sind nicht transportsicher, insbesondere dürfen sie nicht mit der Spitze nach unten aufgestoßen werden. Sie dürfen jedoch verfeuert werden, wenn Wgr. und Zünder keine Beschädigungen aufweisen. Eine evtl. beschädigte Abschlußplatte ist jedoch vorher zu entfernen (vgl. 4 Absatz). Ist ein Verfeuern in der gleichen Feuer-stellung nicht möglich, so ist die Wurfgranate als Blindgänger zu behandeln und zu spren-gen. Ist die Wgr. auf die Zünderspitze oder auf die Geschoßhülle gefallen, so darf sie ver-feuert werden, wenn Wgr. und Zünder unbeschädigt geblieben sind.

Beim Fall auf die Bodenfläche der Wgr. oder auf die Zünderspitze mit einer Fallhöhe unter 3 m auf Beton oder gewachsenen Boden wird die Verwendbarkeit und Transportsicherheit der Wurfgranate nicht beeinträchtigt, wenn die Wgr. und der Zünder unbeschädigt ge-blieben sind (bezüglich Abschlußplatte siehe 4. Absatz).

1. Allgemeine Angaben; II. Munition