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Anhang 4 |
III. Diglykol-Röhrenpulver |
7. und 8. Ladung |
(Sonderkartusche 7 und 8) |
1. Bei Pulver normaler Leistung bestehen die beiden Sonderkartuschen aus: |
Pulversorte |
Sonderkartusche Nr. |
|||
7 | 8 | |||
enthält in kg |
||||
Nz.Man.N.P. (1,5 · 1,5) |
0,075 | ... | ||
Digl.R.P. – GO – |
etwa 3,76 |
etwa 0,97 |
||
Danach ergeben sich folgende Gewichte der einzelnen Ladungen: |
Ladung Nr. |
Ladungsgewicht in kg | |||
Nz.Man.N.P. (1,5 · 1,5) – Beiladg. – |
Digl.R.P. – GO – (280 · 3/1,2) |
|||
7 | 0,075 |
etwa 3,76 |
||
8 | 0,075 |
etwa 4,73 |
||
2. Die Sonderkartuschen 7 und 8 tragen einen roten Ring um ihre Sonderkartusch-Nr. Außer dieser und den sonstigen Bezeichnungen sind sie noch mit dem Kennzeichen für den Ladungsaufbau |
D R |
in schwarzer Farbe versehen. Auf den Inhaltszetteln der Packgefäße ist die gleiche Be-zeichnung ebenfalls in schwarzer Farbe angebracht. |
3. Besondere Einflüsse: Pulvertemperatur. |
La- dung |
Bei einer Pulvertemperatur von ... °C | ||||||||||
- 50 | - 40 | - 30 | - 20 | - 10 | ± 0 | + 10 | + 20 | + 30 | + 40 | + 50 | |
sind als Stufenwert .... Stufen einzusetzen | |||||||||||
7. | + 29 | + 25 | + 20 | + 15 | + 10 | + 5 | ± 0 | -10 | - 15 | - 20 | - 2 |
8. | + 25 | + 21 | + 16 | + 12 | + 8 | + 4 | ± 0 | - 4 | - 8 | - 12 | - 16 |
4. Das Verfeuern der Sonderkartusche 7 aus Digl.R.P. – GO – (280 x 3/1,2) |
mit
Sonderkartusche 8 anderer |
und der Sonderkartusche 8 aus Digl.R.P. – GO – (280 x 3/1,2) |
mit
Sonderkartuschen anderer |
ist verboten. |
Sonderkartuschen mit rotem Ring dürfen außerdem niemals zusammen mit irgendwelchen Teilkartuschen ohne roten Ring verfeuert werden. |
5. Schußfertigmachen der Kartuschen |
Soll mit der 7. Ladung geschossen werden, so sind die Teilkartuschen 6 bis 1 (einschl. Grundladung) restlos aus der Kartuschhülse zu entfernen. Danach ist die Sonderkartusche 7 mit der Beiladung voran in die Kartuschhülse einzusetzen. |
Soll mit der 8. Ladung geschossen werden, so sind zunächst die gleichen Maßnahmen zu treffen wie beim Schießen mit 7. Ladung. Außer der Sonderkartusche 7 ist noch die Son-derkartusche 8 in die Kartuschhülse einzusetzen. |
Die 7. und 8. Ladung müssen vorsichtig, nicht ruckartig in den Ladungsraum des Rohres eingesetzt werden. Sonst gleiten die Sonderkartuschen nach vorn, wodurch Versager oder Nachbrenner entstehen können. |
6. Kartuschvorlagen werden bei diesem Ladungsaufbau nicht verwendet. |
IV. Nitrozellulose-Röhrenpulver |
7. und 8. Ladung |
(Sonderkartusche 7 und 8) |
1. Bei Pulvern normaler Leistung bestehen die beiden Sonderkartuschen aus: |
Pulversorte |
Sonderkartusche Nr. |
|||
7 | 8 | |||
enthält in kg |
||||
Nz.Man.N.P. (1,5 · 1,5) |
0,050 | ... | ||
Nz.R.P. (280 · 5,9/1,3) |
etwa 3,20 |
etwa 0,83 |
||
Danach ergeben sich folgende Gewichte der einzelnen Ladungen: |
Ladung Nr. |
Ladungsgewicht in kg | |||
Nz.Man.N.P. (1,5 · 1,5) – Beiladg. – |
Nz.R.P. (280 · 5,9/1,3) |
|||
7 | 0,050 |
etwa 3,20 |
||
8 | 0,050 |
etwa 4,03 |
||
2. Die Sonderkartuschen 7 und 8 tragen einen roten Ring um ihre Sonderkartusch-Nr. Außer dieser und sonstigen Bezeichnungen sind sie noch mit dem Kennzeichen für den La-dungsaufbau |
N Z |
in schwarzer Farbe versehen. Auf den Inhaltszetteln der Packgefäße ist die gleiche Be-zeichnung ebenfalls in schwarzer Farbe angebracht. |
3. Besondere Einflüsse: Pulvertemperatur. |
La- dung |
Bei einer Pulvertemperatur von ... °C | ||||||||||
- 50 | - 40 | - 30 | - 20 | - 10 | ± 0 | + 10 | + 20 | + 30 | + 40 | + 50 | |
sind als Stufenwert .... Stufen einzusetzen | |||||||||||
7. | + 27 | + 23 | + 18 | + 14 | + 9 | + 5 | ± 0 | - 5 | - 9 | - 14 | - 18 |
8. | + 17 | + 15 | + 12 | + 9 | + 6 | + 3 | ± 0 | - 3 | - 6 | - 9 | - 12 |
4. Das Verfeuern der Sonderkartusche 7 aus Nz.R.P. (280 x 5,9/1,3) |
mit
Sonderkartusche 8 anderer |
und der Sonderkartusche 8 aus Nz.R.P. (280 x 5,9/1,3) |
mit
Sonderkartuschen anderer |
ist verboten. |
Sonderkartuschen mit rotem Ring dürfen außerdem niemals zusammen mit irgendwelchen Teilkartuschen ohne roten Ring verfeuert werden. |
5. Schußfertigmachen der Kartuschen |
Soll mit der 7. Ladung geschossen werden, so sind die Teilkartuschen 6 bis 1 (einschl. Grundladung) restlos aus der Kartuschhülse zu entfernen. Danach ist die Sonderkartusche 7 mit der Beiladung voran in die Kartuschhülse einzusetzen. |
Soll mit der 8. Ladung geschossen werden, so sind zunächst die gleichen Maßnahmen zu treffen wie beim Schießen mit 7. Ladung. Außer der Sonderkartusche 7 ist noch die Son-derkartusche 8 in die Kartuschhülse einzusetzen. |
Die 7. und 8. Ladung müssen vorsichtig, nicht ruckartig in den Ladungsraum des Rohres eingesetzt werden. Sonst gleiten die Sonderkartuschen nach vorn, wodurch Versager oder Nachbrenner entstehen können. |
6. Kartuschvorlagen werden bei diesem Ladungsaufbau nicht verwendet. |