Anhang 4, Angaben über weitere Ladungsaufbauten und den Einfluß der PulvertemperaturAnhang 5, MunitionsbilderInhaltsverzeichnis

Anhang 4
zur Schußtafel für die schwere Feldhaubitze 18
– H.Dv. 119/511 –

III. Diglykol-Röhrenpulver

7. und 8. Ladung
(Sonderkartusche 7 und 8)

1. Bei Pulver normaler Leistung bestehen die beiden Sonderkartuschen aus:

 

Pulversorte

Sonderkartusche Nr.

 
  7 8  
 

enthält in kg

 
         
 

Nz.Man.N.P. (1,5 · 1,5)
– Beiladg. –
untere Beiladungsdecke aus
MN-Gewebe

0,075 ...  
 

Digl.R.P. – GO –
(280 · 3/1,2)

etwa
3,76
etwa
0,97
 
         

Danach ergeben sich folgende Gewichte der einzelnen Ladungen:

  Ladung
Nr.
Ladungsgewicht in kg  
  Nz.Man.N.P.
(1,5 · 1,5)
– Beiladg. –
Digl.R.P. – GO –
(280 · 3/1,2)
 
         
  7 0,075 etwa
3,76
 
  8 0,075 etwa
4,73
 
         

2. Die Sonderkartuschen 7 und 8 tragen einen roten Ring um ihre Sonderkartusch-Nr. Außer dieser und den sonstigen Bezeichnungen sind sie noch mit dem Kennzeichen für den Ladungsaufbau

D R

in schwarzer Farbe versehen. Auf den Inhaltszetteln der Packgefäße ist die gleiche Be-zeichnung ebenfalls in schwarzer Farbe angebracht.

3. Besondere Einflüsse: Pulvertemperatur.

La-
dung
Bei einer Pulvertemperatur von ... °C
- 50 - 40 - 30 - 20 - 10 ± 0 + 10 + 20 + 30 + 40 + 50
sind als Stufenwert .... Stufen einzusetzen
                       
7. + 29 + 25 + 20 + 15 + 10 + 5 ± 0 -10 - 15 - 20 - 2
8. + 25 + 21 + 16 + 12 + 8 + 4 ± 0 - 4 - 8 - 12 - 16
                       

4. Das Verfeuern der Sonderkartusche 7 aus Digl.R.P. – GO – (280 x 3/1,2)

mit Sonderkartusche 8 anderer
Ladungsaufbauten

und der Sonderkartusche 8 aus Digl.R.P. – GO – (280 x 3/1,2)

mit Sonderkartuschen anderer
Ladungsaufbauten

ist verboten.

Sonderkartuschen mit rotem Ring dürfen außerdem niemals zusammen mit irgendwelchen Teilkartuschen ohne roten Ring verfeuert werden.

5. Schußfertigmachen der Kartuschen

Soll mit der 7. Ladung geschossen werden, so sind die Teilkartuschen 6 bis 1 (einschl. Grundladung) restlos aus der Kartuschhülse zu entfernen. Danach ist die Sonderkartusche 7 mit der Beiladung voran in die Kartuschhülse einzusetzen.

Soll mit der 8. Ladung geschossen werden, so sind zunächst die gleichen Maßnahmen zu treffen wie beim Schießen mit 7. Ladung. Außer der Sonderkartusche 7 ist noch die Son-derkartusche 8 in die Kartuschhülse einzusetzen.

Die 7. und 8. Ladung müssen vorsichtig, nicht ruckartig in den Ladungsraum des Rohres eingesetzt werden. Sonst gleiten die Sonderkartuschen nach vorn, wodurch Versager oder Nachbrenner entstehen können.

6. Kartuschvorlagen werden bei diesem Ladungsaufbau nicht verwendet.

IV. Nitrozellulose-Röhrenpulver

7. und 8. Ladung
(Sonderkartusche 7 und 8)

1. Bei Pulvern normaler Leistung bestehen die beiden Sonderkartuschen aus:

 

Pulversorte

Sonderkartusche Nr.

 
  7 8  
 

enthält in kg

 
         
 

Nz.Man.N.P. (1,5 · 1,5)
– Beiladg. –
untere Beiladungsdecke aus
MN-Gewebe

0,050 ...  
 

Nz.R.P. (280 · 5,9/1,3)

etwa
3,20
etwa
0,83
 
         

Danach ergeben sich folgende Gewichte der einzelnen Ladungen:

  Ladung
Nr.
Ladungsgewicht in kg  
  Nz.Man.N.P.
(1,5 · 1,5)
– Beiladg. –
Nz.R.P.
(280 · 5,9/1,3)
 
         
  7 0,050 etwa
3,20
 
  8 0,050 etwa
4,03
 
         

2. Die Sonderkartuschen 7 und 8 tragen einen roten Ring um ihre Sonderkartusch-Nr. Außer dieser und sonstigen Bezeichnungen sind sie noch mit dem Kennzeichen für den La-dungsaufbau

N Z

in schwarzer Farbe versehen. Auf den Inhaltszetteln der Packgefäße ist die gleiche Be-zeichnung ebenfalls in schwarzer Farbe angebracht.

3. Besondere Einflüsse: Pulvertemperatur.

La-
dung
Bei einer Pulvertemperatur von ... °C
- 50 - 40 - 30 - 20 - 10 ± 0 + 10 + 20 + 30 + 40 + 50
sind als Stufenwert .... Stufen einzusetzen
                       
7. + 27 + 23 + 18 + 14 + 9 + 5 ± 0 - 5 - 9 - 14 - 18
8. + 17 + 15 + 12 + 9 + 6 + 3 ± 0 - 3 - 6 - 9 - 12
                       

4. Das Verfeuern der Sonderkartusche 7 aus Nz.R.P. (280 x 5,9/1,3)

mit Sonderkartusche 8 anderer
Ladungsaufbauten

und der Sonderkartusche 8 aus Nz.R.P. (280 x 5,9/1,3)

mit Sonderkartuschen anderer
Ladungsaufbauten

ist verboten.

Sonderkartuschen mit rotem Ring dürfen außerdem niemals zusammen mit irgendwelchen Teilkartuschen ohne roten Ring verfeuert werden.

5. Schußfertigmachen der Kartuschen

Soll mit der 7. Ladung geschossen werden, so sind die Teilkartuschen 6 bis 1 (einschl. Grundladung) restlos aus der Kartuschhülse zu entfernen. Danach ist die Sonderkartusche 7 mit der Beiladung voran in die Kartuschhülse einzusetzen.

Soll mit der 8. Ladung geschossen werden, so sind zunächst die gleichen Maßnahmen zu treffen wie beim Schießen mit 7. Ladung. Außer der Sonderkartusche 7 ist noch die Son-derkartusche 8 in die Kartuschhülse einzusetzen.

Die 7. und 8. Ladung müssen vorsichtig, nicht ruckartig in den Ladungsraum des Rohres eingesetzt werden. Sonst gleiten die Sonderkartuschen nach vorn, wodurch Versager oder Nachbrenner entstehen können.

6. Kartuschvorlagen werden bei diesem Ladungsaufbau nicht verwendet.

Anhang 4, Angaben über weitere Ladungsaufbauten und den Einfluß der PulvertemperaturAnhang 5, MunitionsbilderInhaltsverzeichnis