Allgemeine Angaben; II. MunitionAllgemeine Angaben; II. MunitionInhaltsverzeichnis
Vorläufige Schußtafel für die 15,5 cm schwere Feldhaubitze 17 (p)
Allgemeine Angaben
II. Munition

7.

Das Stellen der Dopp.Z. auf Brennzeit geschieht mit der "Vereinfachten Zünderstell-maschine 18 (p) mit Sprenghöhenregler 60." Brennzeiten unter 3 Sekunden dürfen nicht gestellt werden. Das Stellen der Dopp.Z. geschieht folgendermaßen:

Durch kräftigen Druck auf die Mitte des Transportkastendeckels kann der Überwurf gelöst und der Deckel geöffnet werden. Die Zünderstellmaschine und der Handgriff des Stellhebels sind aus dem Kasten zu entnehmen. Der Kasten ist zu schließen. Die Zünderstellmaschine ist mit ihrem Bodenrand so in das auf dem Kastendeckel vorge-sehene Lager einzuschieben, bis der Ausschnitt des Bodenrandes auf den im Flansch des Lagers verdeckt liegenden Zapfen aufgleitet. Der Handgriff ist auf den Stellhe-bel aufzuschieben und der Klemmhebel über den Bodenrand der Zünderstellmaschine zu drücken.

Die Klemmschraube des Sprenghöhenreglerringes ist zu lösen und der Sprenghöhen-regler so weit zu drehen, bis sein oberer Pfeilstrich genau auf die Zahl "60" zeigt. Dann ist die Klemmschraube wieder anzuziehen.

Aus der Spalte 5 der Kommandotafel ist die zur berichtigten Entfernung gehörende Flugzeit zu entnehmen. Für die gefundene Flugzeit aus der Tafel "Abhängigkeit der Brennzeit von der Flugzeit" die für den kommandierten Dopp.Z. passende Brennzeit zu ersehen. Die Brennzeit für Zehntel-Sekunden Flugzeit ist durch Einschalten zu ermitteln.

Zum Einstellen der Maschine auf die gefundene Brennzeit ist die Flügelmutter des drehbaren Regleroberteils zu lösen. Der Regleroberteil ist an seinem gerauhten Teil solange zu drehen, bis der untere Pfeilstrich des Reglerringes genau auf die befohle-ne Brennzeit zeigt. (Die spiralförmige angebrachte Teilung ist von Sekunde zu Se-kunde beschriftet, Zehntelsekunden sind durch Striche bezeichnet !) In dieser Stel-lung ist der Regleroberteil durch Anziehen seiner Flügelmutter festzuklemmen. Jetzt ist die Zünderstellmaschine zum Stellen fertig !

Der auf Brennzeit zu stellende Dopp.Z. ist mit dem Kopf nach unten so in den Stell-becher zu führen, daß die Zündernase in den Ausschnitt des Stellbechers hineinglei-tet. Der Stellhebel ist - bei gleichzeitigem Festhalten des Kastens am Handgriff - bis zum Anschlag kräftig nach unten zu drücken und dann wieder nach oben zu führen. Hierdurch wird der im Innern der Dopp.Z. spiralförmige einlaborierte Pulverbrennsatz und die Wand zum Zünderraum von einem seitlich geführten Stahldorn durchsto-chen. Jetzt ist der Dopp.Z. auf Brennzeit gestellt und kann auf das Geschoß aufge-schraubt werden. Bestehen Zweifel, ob der Zünder vom Stahldorn ganz dirchsto-chen worden ist, so kann dies mit der im Transportkasten untergebrachten Lehre nachgeprüft werden. Die Lehre muß sich ganz einführen lassen.

Bereits gestellte Dopp.Z. können nur auf kürzere Brennzeit umgestellt werden. Ge-stellte Dopp.Z. sind an dem rechteckigen Durchstich zu erkennen.

Die Stellung des Sprenghöhenreglers auf der Zahl "60" entspricht einer Zünderstel-lung von 0 m Restflugweite für die Mündungswaagerechte. Soll der Sprengpunkt des Geschosses gehoben werden, so ist die Berichtigung im  Sinne des Pfeilstriches (z.B. 60 + 3 Teilstrich 63) vorzunehmen. Soll der Sprengpunkt gesenkt werden, so ist umgekehrt zu verfahren (z.B. 60 - 4 = Teilstrich 56). Durch die Berichtigung wird die Brennzeit des Pulverbrennsat-zes und damit die Geschoßflugbahn verkürzt bezw. verlängert, der Sprengpunkt als "gehoben" bezw. "gesenkt".

EinTeilstrich der Sprenghöhenreglerteilung verlegt den Treffpunkt nach der Höhe um etwa 1/2000 der Entfernung.

8.

Bereits gestellte Dopp.Z. sind möglichst zu verschießen. Ist dies nicht möglich, so sind sie auszuschrauben und zu sprengen.

9.

Es ist stets darauf zu achten, daß die Flugbahn vor der Mündung frei von allen Hin-dernissen, auch Zweigen, Tarnmitteln und dergl. ist. Andernfalls können die Zünder, deren Rohrsicherheit sofort nach Verlassen der Mündung aufgehoben wird, und die sich von da ab in Scharfstellung befinden, Frühzerspringer ergeben, die die Bedie-nung gefährden.

10.

Klemmende Geschosse dürfen nicht gewaltsam angesetzt werden. Sie sind zu entla-den. Geschosse, die aus Sicherheitsgründen nicht verfeuert werden können, sind ebenfalls zu entladen.

11.

Die 15,5 cm Stahlgranate 14 (p) und die 15,5 cm Stahlgußgranate 15 (p) die auf dem Geschoßkörper die Aufschrift "Haubica" oder "Cannon court" haben, dürfen nur mit den Ladungen 1 – 5 verfeuert werden.

Mit Stahlgußgranaten 15 (p) darf nur dann mit der 7. Ladung geschossen werden, wenn diese Geschosse einen schwarzen Streifen am unteren Rand des Kopfes un-terhalb der die Sprengladung betreffenden Aufschrift tragen. Dieses Zeichen zeigt an, daß diese Geschosse den besonderen Anforderungen der Abnahme entsprechen. Granaten ohne diesen Streifen dürfen nur mit dem Ladungen 1 – 6 verschossen werden.

15.5 cm Stahlgußgranaten 15 (p), mit besonderer Ladung gefüllt (Kampfstoff, Ne-belstoff), haben nie diesen schwarzen Streifen und können immer mit allen Ladun-gen verfeuert werden.

12.

Ladungen.

Die Ladungen können zusammengesetzt sein aus dem Pulver BG 5 (Streifenpulver), BSP (Streifenpulver) oder US 3 (Körnerpulver).

a) Ladungen 1 bis 5

  Pulverart Teilkartusche  
  1 2 3 4 5  
  enthält in kg  
               
  Streifenpulver 0,880 0,140 0,200 0,240 0,305  
  BSP            
  oder            
  Körnerpulver 0,820 0,140 0,200 0,270 0,350  
  US 3            
               

b) Sonderkartusche
Ladungen 5 – 7

Danach ergeben sich folgende Gewichte der einzelnen Ladungen:

  Pulverart Teilkartusche  
  5 6

7

 
  enthält in kg  
           
  Streifenpulver 2,470 0,765

0,305

 
  BG 5        
           

Danach ergeben sich folgende Gewicht der einzelnen Ladungen:

  La-
dung
Nr.
Ladungsgewicht in kg etwa  
  Streifen P.
BSP
(graue Beutel)
Streifen P.
BG 5
(grüne Beutel)
Körner P.
US 3
(weiße Beutel)
 
           
  1 0,880 ... 0,820  
  2 1,020 ... 0,960  
  3 1,220 ... 1,160  
  4 1,460 ... 1,430  
  5 1,765 2,470 1,780  
  6 ... 3,235 ...  
  7 ... 3,540 ...  
           

Die polnischen schwarzen Bezeichnungen der Teilladungen sind auf den Teilladungs-beuteln bezw. den Pulverbündeln rot durchstempelt. Dafür sind die deutschen Be-zeichnungen in roten Zahlen angegeben.

Es bedeuten:

Teiladungs-Nr.

polnisch

deutsch

00 = 7
0 = 6
1 = 5
2 = 4
3 = 3
4 = 2
5 = 1

Mit der 5. Ladung aus BG 5 - Pulver darf nur dann geschossen werden, wenn 5. La-dungen aus BSP - und US 3 - Pulver nicht vorhanden sind.

13.

Das Pulver ändert seinen Feuchtigkeitsgehalt nur in verschwindend geringem Maße. Es muß aber vor äußerlich anhaftender Feuchtigkeit (Regen, Schnee und Nebel) ge-schützt werden, da hierdurch die Anfangsgeschwindigkeit in unberechenbarer Weise verringert wird, was Kurzschüsse zur Folge hat.

Das Pulver muß auch vor Sonnenbestrahlung geschützt werden, da durch Wärme der Feuchtigkeitsgehalt verringert und die Anfangsgeschwindigkeit erhöht wird, was Weitschüsse zur Folge hat.

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