2. Allgemeine Angaben; II. MunitionInhaltsverzeichnis
Schußtafel für die 10 cm leichte Feldhaubitze 30 (t)
2. Allgemeine Angaben
II. Munition

1. Die Angaben der Schußtafel gelten für schußtafelmäßiges Geschoßgewicht der schuß-fertigen Geschosse mit den in nachstehender Übersicht aufgeführten Zündern:

  Geschoßart Zünderart1) Schußtafelmäßiges
Geschoßgewicht
kg
 
         
 

10,5 cm A.Z. Gr. 30 (t)

Aufschlagzünder
CHZR (t)
oder Aufschlagzünder
SKHZR (t)
16,00  
       
 

10,5 cm Dopp.Z.Gr. 30 (t)

Doppelzünder
VG-SKR (t)
oder
Doppelzünder
VG-CR (t)

 
         

Die an Stelle eines Farbanstriches an den Geschossen angebrachte Fettschicht darf nicht entfernt werden.

Geschosse, die keine Gewichtsklassenbezeichnung (römische Ziffern I bis V) tragen, ge-hören zur Gewichtsklasse III.

2. Die Geschosse müssen kräftig angesetzt werden. Sonst gleiten sie beim Nehmen der Rohrerhöhung in den Ladungsraum zurück, wodurch beim Schuß Rohrdetonierer entstehen können.

3. Zum Bekämpfen von Kampfwagen (Kampfentfernung bis 1500 m) sind

10 cm Gr. 39 Hl/B (t) und
10 cm Gr. 39 Hl/C (t)

mit 6. Ladung zu verwenden; Näheres siehe Anhang 3.

Sofern Hl-Granaten am Geschütz nicht vorrätig sind, können auch Sprenggranaten mit 6. Ldg. und A.Z. in Stellung o.V. verfeuert werden.

4. Splitterwirkung der 10 cm A.Z.Gr. 30 (t) und Dopp.Z.Gr. 30 (t):

  Zünder Zünder-
stellung
Aufschlagwinkel
bzw. Sprenghöhe
Splitterwirkung nach  
  jeder Seite vorwärts  
             
  Aufschlag-
zünder
CHZR (t)
Aufschlag-
zünder
SKHZR (t)
o.V. Aufschlagwinkel
bis etwa 450–
25 m 10 m  
             
  desgl. o.V. Aufschlagwinkel
über 450–
35 m 10 m  
             
  desgl. m.V.
(Abpraller)
Sprenghöhe bis
10 m aufwärts
40 m 14 m  
             
  Doppel-
zünder
VG-SKR (t)
Doppel-
zünder
VG-CR (t)
Zeit-
zünder
Sprenghöhe
10 - 30 m
mit zunehmender
Sprenghöhe abnehmende
Splitterwirkung
 
         
  Sprenghöhe
über 30 m
keine keine  
             

Bei Übungen darf bei Nahverteidigungsaufgaben die kürzeste Schußentfernung mit Rück-sicht auf die Splitterreichweite

bei scharfen Geschossen nicht kleiner als 400 m und
bei Übungsgeschossen nicht kleiner als 300 m

sein.

5. Der Aufschlagzünder CHZR (t) und der Aufschlagzünder SKHZR (t) sind empfindli-che, sprengkräftige Kopfzünder. Sie können mit und ohne Verzögerung verfeuert werden. Die Verzögerung beträgt 0,12 Sek. Für den Transport sind sie stets auf »o.V.« (ohne Verzögerung) einzustellen.

Vor dem Ansetzen des Geschosses bzw. vor dem Stellen der Zünder ist die am Zünder festgelötete Schutzkappe durch Losreißen des mit einem Abreißring versehenen Blech-streifens senkrecht zur Geschoßachse zu entfernen.

Soll mit Verzögerung geschossen werden, so sind die Zünder wie folgt einzustellen: Bei aufrecht stehendem Geschoß ist der Zünderkörper mit dem zugehörigen Schlüssel in ent-gegengesetzten Sinn der Uhrzeigerrichtung bis zum Anschlag herauszuschrauben. Dabei rollt im Innern des Zünders eine Kugel vor den »o.V.-Zündkanal«. Dann ist der Zünderkör-per wieder einzuschrauben. Jetzt ist der Zün-der auf »m.V.« eingestellt. Auf »m.V.« ein-gestellte Zünder sind daran erkenntlich, daß der Zünderkörper nicht so tief eingeschraubt ist wie bei »o.V.-Stellung«.

Bei nicht verfeuerten Geschossen sind auf »m.V.« gestellte Zünder auf »o.V.« zurückzu-stellen. Hierzu ist der Zünderkörper bei aufrecht stehendem Geschoß wieder bis zum An-schlag herauszuschrauben. Das Geschoß ist sodann umzulegen. In dieser Stellung ist der Zünderkörper wieder fest einzuschrauben (o.V.-Stellung !).

Bei Zünderstellung auf Verzögerung entstehen auf ebenem, hartem Gelände bei Auf-schlagwinkeln unter 360¯ Abpraller. Zum Durchschlagen von Deckungen sind Aufschlag-winkel von mindestens 500¯ erforderlich.

Bei Verwendung der Zünder ist besonders darauf zu achten, daß die Flugbahn vor der Rohrmündung frei von allen Hindernissen, auch kleinen Zweigen, Blättern u. dgl., ist. An-dernfalls können bei der großen Empfindlichkeit der Zünder, deren Rohrsicherheit sofort nach Verlassen der Mündung aufgehoben wird und die sich von da ab in Scharfstellung befinden, Frühzerspringer auftreten, die die Bedienung gefährden.

6. Der Doppelzünder VG–SKR (t) und der Doppelzünder VG–CR (t) sind sprengkräfti-ge, empfindliche Kopfzünder. Sie können als Aufschlagzünder und als Zeitzünder verfeuert werden. Die Doppelzünder werden nur in der unteren Winkelgruppe verschossen.

Vor dem Gebrauch des Geschosses ist die an den Zündern festgelötete Schutzkappe durch Losreißen des mit einem Abreißring versehenen Blechstreifens senkrecht zur Ge-schoßachse zu entfernen.

Beim Schießen als Zeitzünder (Brennzünder) ist die in Spalte 6 der Kommandotafel (nur untere Winkelgruppe !) für 0 m Restflugweite für die Mündungswaagerechte angegebene Zünderstellung mit dem »Großen Zünderstellschlüssel M 36« einzustellen. Zu diesem Zweck ist das mit der Brennzünderteilung versehene drehbare Satzstück so weit zu dre-hen, bis der kommandierte Wert über der am unteren Zünderkörper angebrachten Marke (Null) steht. Kleinere Werte, als in Spalte 6 (Zünderstellung) der Kommandotafel ange-geben sind, dürfen am Zünder nicht ein-gestellt werden, da sonst Frühzerspringer auftre-ten, die die Bedienung gefährden. Insbesondere darf die Null der Brennzünderteilung, die bei älteren Zünderlieferungen noch vorhanden ist, nicht eingestellt werden.

Muß der Zünder ausnahmsweise für Az-Schießen verwendet werden, so ist zu prüfen, ob das Kreuz (†) auf dem drehbaren Zündersatzstück genau über der am unteren Zün-derkörper angebrachten Marke (Null) steht. In dieser Stellung ist der Zünder als Auf-schlagzünder schußfertig. Verstellte Zünder sind unbedingt, auf jedem Fall, in die Stel-lung »Kreuz auf Marke« einzustellen. Sonst ergeben sich Frühzerspringer, die die Bedie-nung gefährden. Bei Verwendung als Aufschlagzünder ist Ziffer 5, letzter Absatz, zu be-achten.

Die Doppelzünder sind entweder mit einem »Einstellzapfen« oder einer »Einstellnut« ver-sehen. Der Zünderschlüssel M 36 kann für beide Ausführungen verwendet werden.

Doppelzünder, an denen sich Ausscheidungen zeigen, dürfen nicht verfeuert werden. Ge-schosse mit solchen Zündern sind an die Munitionsausgabestelle zurückzugeben.

Zu Ziffer 5 und 6.

Nichtverfeuerte Geschosse, bei denen die Schutzkappe der Zünder entfernt worden sind, sind voll transportfähig. Sie sind jedoch den Witterungseinflüssen verstärkt ausge-setzt und sind daher bei weiteren Schießen zuerst zu verfeuern. Gestellte Doppelzünder müssen für den Transport stets auf Aufschlagstellung (Kreuz auf Marke) zurückgestellt werden.

2. Allgemeine Angaben; II. MunitionInhaltsverzeichnis