2. Allgemeine Angaben; II. Munition
Schußtafel für das l.J.G. 18 und das l.Geb.J.G. 18
2. Allgemeine Angaben
II. Munition

1a. Um den Einfluß verschiedenartiger Pulverlieferungen, verschiedenartiger Kartuschhül-sen und verschiedenartiger Führungsbänder auf die Geschoßstreuung auszuschalten, ist folgendes zu beachten:

Für einen Schießauftrag sind nach Möglichkeit nur
Ladungen gleicher Pulverlieferung,
Kartuschhülsen gleicher Fertigungsart und
Geschosse mit gleichen Führungsbändern

zu verwenden. Sonst entstehen unregelmäßige, größere Streuungen, durch die die schnelle Erfüllung des Schießauftrages und somit der Erfolg in Frage gestellt wird.

1. Die Angaben dieser Schußtafel gelten für schußtafelmäßiges Geschoßgewicht der schußfertigen Geschosse mit den in nachstehender Übersicht aufgeführten Zündern:

 

Geschoßart

Zünderart

Schußtafelmäßiges Ge-
schoßgewicht schußfertig
kg

 
         
 

l.J.G. 18:

5,45  
 

7,5 cm Igr. 18

l.Jgr.Z. 23 n.A.1)

 
 

7,5 cm Igr. 18 Al.

   
 

l.Geb.J.G. 18:

 
 

7,5 cm Igr. 18 Al.

l.Jgr.Z. 23 n.A.1)

 
   

Dopp.Z. S/60 Geb.

 
         

2. Splitterwirkung der 7,5 cm Igr. 18:

  Zünder Zünder-
stellung
Aufschlagwinkel Splitterwirkung
nach
 
  jeder
Seite
vor-
wärts
rück-
wärts
 
               
  l.Jgr.Z. 23
n.A.
o.V. Aufschlagwinkel
bis etwa 450–
20 m 6 m 3 m  
               
  desgl.   Aufschlagwinkel
über 450–
20 m 10 m 5 m  
               
  desgl. m.V.
(Abpraller)
Sprenghöhe bis
10 m aufwärts
12 m 10 m 5 m  
               
  Dopp.Z.
S/60 Geb.
Zeitzündung Sprenghöhe
10 bis 30 m
mit der Sprenghöhe
abnehmende Splitter-wirkung
 
           
  Sprenghöhe
über 30 m
keine keine keine  
               

Im Frieden dürfen bei Nahverteidigungsaufgaben die kürzeste Schußentfernung mit Rück-sicht auf die Splitterreichweite

bei scharfen Geschossen nicht kleiner als 400 m und
bei Üb.-Geschossen nicht kleiner als 300 m
sein.

3. Der l.Igr.Z. 23 n.A. ist ein empfindlicher Fertig-Aufschlagzünder, der in allen Auf-schlaglagen scharf wird. Er kann mit und ohne Verzögerung verfeuert werden; die Verzö-gerung beträgt 0,15 Sek. Die Verzögerung wird mit dem »Stellschlüssel für A.Z. 23« ein-gestellt. Für den Transport ist der l.Igr.Z. 23 n.A. auf »ohne Verzögerung« (»o.V.«) ein-gestellt. Zum Umstellen auf »m.V.« ist der Stellbolzen mit dem Stellschlüssel um 90° zu drehen, so daß die Einstellmarke des Stellbolzens in Richtung der Buchstaben »M« und »V« liegt. Bei nicht verfeuerten Geschossen ist der Zünder auf »o.V.« zurückzustellen. Die Einstellmarke des Stellbolzens zeigt auf »0«.

Bei Zünderstellung auf Verzögerung entstehen auf ebenem, hartem Gelände bei Auf-schlagwinkeln unter 360¯ Abpraller. Bei derselben Zünderstellung durchschlägt das Ge-schoss bei der 1. bis 3. Ladung leichte feldmäßige Deckungen, bei der 4. und 5. Ladung Ziegel- und Betonmauern bis zu 25 cm Stärke, sofern der Aufschlagwinkel nicht kleiner als 1000¯ ist.

Bei Verwendung des l.Igr.Z. 23 n.A. ist besonders darauf zu achten, daß die Flugbahn vor der Mündung frei von allen Hindernissen, auch kleinen Zweigen, Blättern u. dgl., ist. An-dernfalls können bei der großen Empfindlichkeit des Zünders, dessen Rohrsicherheit sofort nach dem Verlassen der Mündung aufgehoben wird und der sich von da ab in Scharfstel-lung befindet, Frühzerspringer auftreten, die die Bedienung gefährden.

4. Der Dopp.Z. S/60 Geb. ist als Aufschlagzünder schußfertig. Bei Verwendung als Zeit-zünder muß er mit dem »Stellschlüssel Dopp.Z. S/60 Geb.« auf die in der Spalte 4 (Zün-derstellung) der Kommandotafel angegebenen Werte eingestellt werden. Diese Werte gel-ten für 0 m Restflugweite für die Mündungswaagerechte. Am Zünder ist »Nut über Nute« und am Stellschlüssel »Einstellmarke auf der Null (Kreuz)« die Nullstellung. Von diesem Punkt aus ist der Umfang des Stellschlüssels in 360° eingeteilt. Die Teilung ist von 15° bis 350° von Grad zu Grad eingraviert. Der Stellschlüssel wird auf die in der Kommandotafel gefundene Stellschlüsselzahl eingestellt und so über den Zünder gesteckt, daß die obere Nase des Stellschlüssels in die Nute an der drehbaren Kappe des Zünders eingreift und dann  so lange gedreht, bis die untere Nase in die Nute am Zünderkörper einschnappt. Bei nicht verfeuerten Geschossen mit eingestellten Zündern sind die Dopp.Z. S/60 Geb. wie-der auf Null zu stellen. Das Zurückstellen geschieht mit dem auf Null gestellten Stell-schlüssel auf dieselbe Weise.

Infolge der im Zünder befindlichen »Zeitsicherung« befindet sich der Dopp.Z. S/60 Geb. als Zeitzünder erst nach etwa 1 Sekunde Flugzeit, als Aufschlagzünder dagegen sofort, nachdem das Geschoß das Rohr verlassen hat, in Scharfstellung.

5. Richtig angesetzte Geschosse mit Dopp.Z. S/60 Geb. dürfen nicht entladen werden. Sie sind im Kriege grundsätzlich, im Frieden soweit es die Sicherheitsbestimmungen zulas-sen, zu verfeuern. Besteht die Gefahr, daß durch zu kurz liegende Sprengpunkte die eige-ne Truppe gefährdet wird, so sind durch Änderung der Ladung, Erhöhung und Seitenrich-tung die Schüsse außerhalb des Gefahrenbereichs bzw. die Sprengpunkte so hoch wie möglich zu legen.

Klemmende Geschosse mit A.Z. und Dopp.Z. bzw. solche, die aus Sicherheitsgründen nicht verfeuert werden können, sind zu entladen.

6. Behandlung hingefallener Geschosse.

Geschosse mit l.Igr.Z. 23 n.A., bei denen der obere Abschluß des Zünders so beschädigt ist, daß der Stößel heruntergedrückt oder gar herausgefallen ist, dürfen nicht verfeuert werden. Sie sind jedoch transportsicher.

Geschosse mit Dopp.Z. S/60 Geb. dürfen nicht verfeuert werden, wenn die drehbare Ver-schlußkappe des Zünders verbogen, verbeult oder sonstwie beschädigt oder mit dem Stellschlüssel nicht zu drehen ist. Sie sind aber transportsicher.

Sind hingefallene Geschosse und Zünder nicht beschädigt, so dürfen sie verfeuert wer-den.

2. Allgemeine Angaben; II. Munition