2. Allgemeine Angaben; II. MunitionInhaltsverzeichnis
Schußtafel für das Gebirgsgeschütz 36
Allgemeine Angaben
II. Munition

1a. Um den Einfluß verschiedenartiger Pulverlieferungen, Kartuschhülsen und Führungs-bändern auf die Geschoßstreuung auszuschalten, ist folgendes zu beachten:

Für einen Schießauftrag sind nach Möglichkeit nur
Ladungen gleicher Pulverlieferungen,
Kartuschhülsen gleicher Fertigungsart und
Geschosse gleicher Art und mit gleichen Führungsbändern

zu verwenden. Sonst entstehen unregelmäßige, größere Streuungen, durch die die schnelle Erfüllung des Schießauftrages und somit der Erfolg in Frage gestellt wird.

1. Die Angaben dieser Schußtafel gelten für schußtafelmäßiges Geschoßgewicht der schußfertigen Geschosse mit den in nachstehender Übersicht eingeführten Zündern:

 

Geschoßart

Zünderart

Schußtafelmäßiges
Geschoßgewicht
schußfertig
kg

 
         
 

7,5 cm Gr. 34 Al.

kl.A.Z. 23

5,74

 
 

K.Gr. rot Al.

Dopp.Z. S/60 s. oder

5,83

 
 

K.Gr. rot Buntrauch

Dopp.Z. S/60 Fl*1)

 
         

Die mit Eisenführung (FES) beringten Granaten sind den mit Kupfer- und KPS-Führung versehenen Granaten ballistisch gleich. Es sind deshalb keine Stufenverbesserungen zu berücksichtigen.

Für die Geschoßarten 7,5 cm Gr. 34 Al. und K.Gr.rot Al. bzw. K.Gr.rot Buntrauch sind in der Kommandotafel die Erhöhungswerte getrennt aufgeführt. Alle anderen Kommandower-te sind für alle Geschoßarten gleich.

Wegen der 7,5 cm Gr. 38 siehe Ziffer 2.

2. Für die Bekämpfung von Kampfwagen dient die 7,5 cm Gr. 38 oder 7,5 cm Gr. 38 Hl/A mit A.Z. 38. Die Geschosse sind mit der 4. Ladung zu verfeuern. Für diesen Zweck (Kampfentfernung bis etwa 1000 m) ist die auf der Aufsatztrommel befindliche Metertei-lung zu benutzen. Die 7,5 cm Gr. 38 mit A.Z. 38 ist schußfertig ! Das schußtafelmäßige Mittelgewicht beträgt 4,40 kg, die Anfangsgeschwindigkeit in der 4. Ladung ist 390 m/s.

Sind 7,5 cm Gr. 38 oder 38 Hl/A nicht vorrätig, so ist die 7,5 cm Gr. 34 Al. mit kl.A.Z. 23 in Stellung »o.V.« – 4. Ladung – zum Bekämpfen von Kampfwagen zu verwenden. Für diese Granaten kann die Meterteilung an der Aufsatztrommel als Anhalt benutzt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, daß

bei Entfernungen von 0 bis 500 m
jeweils 50 m
und bei Entfernungen von 501 bis 1000 m
jeweils 75 m

zur ermittelten Zielentfernung zuzulegen ist.
Beispiel:
Zielentfernung: Geschütz – Kampfwagen = 600 m.
Einzustellende Aufsatzentfernung = 600 + 75 = 675 m.

3. Splitterwirkung der 7,5 cm Gr. 34 Al. und K.Gr.rot Al.:

Zünder Zünder-
stellung

Aufschlagwinkel
bzw. Sprenghöhe

Splitterwirkung nach
jede Seite vorwärts
kl.A.Z. 23 o.V. Aufschlagwinkel
bis etwa 450–
15 m 7 m
desgl. desgl. Aufschlagwinkel
über 450–
18 m 10 m
desgl. m.V.
(Abpraller)
Sprenghöhe bis
10 m aufwärts
10 m 8 m
Dopp.Z. S/60 s.
oder
Dopp.Z. S/60 Fl*
Zeitzündung Sprenghöhe
10 – 30 m
mit der Sprenghöhe
abnehmende Splitter-wirkung
Sprenghöhe
über 30 m
keine keine

Im Frieden darf bei Nahverteidigungsaufgaben die kürzeste Schußentfernung mit Rück-sicht auf die Splitterreichweite

bei scharfen Geschossen nicht kleiner als 400 m und
bei Üb.-Geschossen nicht kleiner als 300 m
sein.

4. Der kl.A.Z. 23 ist schußfertig. Er kann mit und ohne Verzögerung verfeuert werden; die Verzögerung beträgt 0,15 Sek. Die Verzögerung wird mit dem »Stellschlüssel für A.Z. 23« eingestellt.

Für den Transport ist der kl.A.Z. 23 auf »ohne Verzögerung« (»o.V.«) eingestellt. Zum Umstellen auf »m.V.« ist der Stellbolzen mit dem »Stellschlüssel für A.Z.« um 90° zu dre-hen, so daß die Einstellnut des Stellbolzens in Richtung der Buchstaben »M« und »V« liegt. Bei nichtverfeuerten Geschossen ist der Zünder auf »o.V.« zurückzustellen. Die Ein-stellnut des Stellbolzens zeigt dabei auf »0«.

Bei Zünderstellung auf Verzögerung enstehen auf ebenem, hartem Gelände bei Aufschlag-winkeln unter 360¯ Abpraller. Zum Durchschlagen von Deckungen sind Aufschlagwinkel von mindestens 500¯ erforderlich.

Bei Verwendung des kl.A.Z. 23 ist besonders darauf zu achten, daß die Flugbahn vor der Mündung frei von allen Hindernissen, auch kleinen Zweigen, Blättern u. dgl., ist. Andern-falls können bei der großen Empfindlichkeit des Zünders, dessen Rohrsicherheit sofort nach dem Verlassen der Mündung aufgehoben wird und der sich von da ab in Scharfstel-lung befindet, Frühzerspringer auftreten, die die Bedienung gefährden.

5. Die Dopp.Z. S/60 s. und Dopp.Z. S/60 Fl* sind als Aufschlagzünder schußfertig. Sol-len sie als Zeitzünder verwendet werden, so sind sie vorher auf Laufzeit zu stellen.

Die Zünderstellung der Zünder für 0 m Restflugweite für die Mündungswaagerechte ist in der Spalte »Zünderstellung« der Kommandotafel angegeben. Zünderstellung unter 15 Grad vom † und über 340 Grad vom † sind verboten, da die Zeitzündung in diesen Berei-chen nicht arbeitet.

Zum Stellen auf Zeitzündung dient der »Stellschlüssel für Dopp.Z. S/60 und Zt.Z. S/30«. Am Zünder ist »Nute über Nute« und am Stellschlüssel »Einstellmarke auf der Null (Kreuz)« die Nullstellung (Transportstellung !). Von diesem Punkt aus ist der Umfang des Stellschlüssels in 360° eingeteilt. Die Teilung ist von 15° bis 360° von Grad zu Grad auf dem Schlüssel eingraviert. Der Stellschlüssel wird auf die in der Spalte »Zünderstellung« der Kommandotafel gefundene Stellschlüsselzahl eingestellt und so über den Zünder ge-steckt, bis die obere Nase des Stellschlüssels in die Nut an der drehbaren Kappe des Zünders eingreift und dann so lange rechtsherum gedreht, bis die untere Nase in die Nut am Zünderkörper einschnappt. Bei nicht verfeuerten Geschossen mit auf Laufzeit gestell-ten Dopp.Z. sind die Zünder wieder auf Null (Transportstellung) zurückzustellen. Das Zu-rückstellen geschieht mit dem auf Null gestellten Stellschlüssel auf dieselbe Weise.

Infolge der in den Zündern vorhandenen »Zeitsicherung« befinden sich die Dopp. Z. als Zeitzünder nach etwa 0,4 Sek. Flugzeit, als Aufschlagzünder dagegen sofort, nachdem das Geschoß das Rohr verlassen hat, in Scharfstellung. Bei Schiessen im Aufschlagzün-derschuß sind deshalb die bei dem kl.A.Z. 23 angegebenen Sicherheitsbestimmungen zu beachten.

Die für Schießen bei großer Kälte geeigneten Dopp.Z. sind mit K gekennzeichnet.

6. Richtig angesetzte Geschosse mit Dopp.Z. S/60 s. u. Dopp.Z. S/60 Fl* dürfen nicht entladen werden. Sie sind im Kriege grundsätzlich, im Frieden soweit es die Sicherheits-bestimmungen zulassen, zu verfeuern. Besteht die Gefahr, daß durch zu kurz liegende Sprengpunkte die eigene Truppe gefährdet wird, so sind durch Änderung der Ladung, Er-höhung und Seitenrichtung die Schüsse außerhalb des Gefahrenbereichs bzw. die Spreng-punkte so hoch wie möglich zu legen.

7. Klemmende Geschosse mit A.Z. und Dopp.Z. bzw. solche, die aus Sicherheitsgrün-den nicht verfeuert werden können, sind zu entladen.

8. Das Scharfwerden der Zünder und damit die Möglichkeit des Bekämpfens von Nahzielen und die Verwendung des Doppelzünders zum Erzielen von Sprengpunkten zeigt nachste-hende Übersicht:

Blau: Scharfwerden als Aufschlagzünder,
gelb: Scharfwerden als Aufschlagzünder und Zeitzünder.

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