2. Allgemeine Angaben; II. MunitionInhaltsverzeichnis
Schußtafel für die Gebirgskanone 15
2. Allgemeine Angaben
II. Munition

1. Um den Einfluß verschiedenartiger Pulverlieferungen, Kartuschhülsen und Führungsbän-der auf die Geschoßstreuung auszuschalten, ist folgendes zu beachten:

Für einen Schießauftrag sind nach Möglichkeit nur
Ladungen gleicher Pulverlieferung,
Kartuschhülsen gleicher Fertigungsart und
Geschosse gleicher Art und gleichen Führungsbändern

zu verwenden. Sonst entstehen unregelmäßige, größere Streuungen, durch die die schnelle Erfüllung des Schießauftrags und somit der Erfolg in Frage gestellt wird.

Die mit FES gekennzeichneten Granaten fliegen etwas kürzer als die nicht gekennzeichne-ten Geschosse. Beim Verfeuern der FES-Granaten sind deshalb im Feuerkommando außer den sonstigen BWE noch folgende Verbesserungen zusätzlich in Rechnung zu setzen bei:

  1. Ladung + 13 Stufen,  
  2. Ladung + 12 Stufen,  
  3. Ladung + 11 Stufen,  
  4. Ladung ± 5 Stufen.  

Das heißt, daß z.B. für ein Geschütz mit einer Grundstufe – 4 bei 1. Ladung die Grundstu-fe + 9 in Rechnung zu setzen ist.

1a. Die Angaben dieser Schußtafel gelten für schußtafelmäßiges Geschoßgewicht der schußfertigen Geschosse mit den in nachstehender Übersicht aufgeführten Zündern:

 

Geschoßart

Zünderart

Schußtafelmäßiges
Geschoßgewicht
schußfertig
kg

 
         
 

Geb.Gr. 15 Al.
Geb.Gr. 15 Al. FES

A.Z. 23 Geb.
A.Z. 1
Dopp.Z. S/60 Geb.

5,47

 
   
       
       
 

Geb.Gr. 15 Rot

Dopp.Z. S/60 Geb.  
 

Geb.Gr. 15 Rot FES

 
         

2. Für die Bekämpfung von Kampfwagen dient die Geb.Gr. 15 Al. mit A.Z. 23 Geb. in Stel-lung o.V. Die Geschosse sind mit der 3. Ladung, die schußfertig geliefert wird, zu ver-feuern. Für diesen Zweck (Kampfentfernung bis etwa 1500 m) ist die am Aufsatz befind-liche Meterteilung zu benutzen.

3. Splitterwirkung der Geb.Gr. 15 Al.:

  Zünder Zünder-
stellung

Aufschlagwinkel
bzw. Sprenghöhe

Splitterwirkung nach  
  jede Seite vorwärts  
   
  A.Z. 23 Geb. o.V. Aufschlagwinkel
bis etwa 450–
15 m 7 m  
  desgl. Aufschlagwinkel
über 450–
18 m 10 m  
  desgl. m.V.
(Abpraller)
Sprenghöhe bis
10 m aufwärts
10 m 8 m  
  Dopp.Z. Zeit-
zündung
Sprenghöhe
10 bis 20 m
mit zunehmender
Sprenghöhe ab-
nehmende Splitter-wirkung
 
  Sprenghöhe
über 20 m
keine keine  
   

Im Frieden darf bei Nahverteidigungsaufgaben die kürzeste Schußentfernung mit Rück-sicht auf die Splitterreichweite

bei scharfen Geschossen nicht kleiner als 400 m und
bei Üb.-Geschossen nicht kleiner als 200 m sein.

4. Der A.Z. 23 Geb. ist ein Fertigaufschlagzünder; er kann mit und ohne Verzögerung ver-schossen werden. Die Verzögerung beträgt 0,25 Sek. Sie wird mit dem »Stellschlüssel für A.Z. 23« eingestellt. Bei Zünderstellung auf Verzögerung entstehen auf ebenem, hartem Aufschlaggelände bei Aufschlagwinkeln unter 360¯ Abpraller.

Für den Transport ist der A.Z. 23 Geb. auf »ohne Verzögerung« (»o.V.«) eingestellt. Zum Umstellen auf »mit Verzögerung« (»m.V.«) ist der Stellbolzen mit dem »Stellschlüssel für A.Z. 23« um 90° zu drehen, so daß die Einstellnut des Stellbolzens in Richtung der Buch-staben »M« und »V« liegt. Bei nichtverfeuerten Geschossen ist der Zünder auf »o.V.« zu-rückzustellen. Die Einstellnut des Stellbolzens zeigt dann auf »0«.

Bei Verwendung des A.Z. 23 Geb. ist besonders darauf zu achten, daß die Flugbahn vor der Mündung frei von allen Hindernissen, auch kleinen Zweigen, Blättern u. dgl., ist. An-dernfalls können bei der großen Empfindlichkeit des Zünders, dessen Rohrsicherheit sofort nach dem Verlassen des Rohres aufgehoben wird und der sich von da ab in Scharfstellung befindet, Frühzerspringer auftreten, die die Bedienung gefährden.

Der A.Z. 1 hat eine Verzögerung von 0,15 Sek. Das Einstellen des Zünders auf m.V. und o.V. sowie die zu beachtenden Sicherheitsbestimmungen sind die gleichen wie bei A.Z. 23 Geb.

5. Der Dopp.Z. S/60 Geb. ist als Aufschlagzünder schußfertig. Die Zünderstellung dieses Zünders für 0 m Restflugweite für die Mündungswaagerechte ist in der Spalte 5 (Zünder-stellung) der Kommandotafel angegeben. Zum Stellen der Zünder dient der »Stellschlüssel für Dopp.Z. S/60 Geb.«. Am Zünder ist »Nute über Nute« und am Stellschlüssel »Einstell-marke auf der Null (Kreuz)« die Nullstellung. Von diesem Punkt aus ist der Umfang des Stellschlüssels in 360° eingeteilt. Die Teilung ist von 15° bis 350° von Grad zu Grad auf dem Schlüssel eingraviert. Der Stellschlüssel wird auf die in der Kommandotafel gefundene Stellschlüsselzahl eingestellt und so über den Zünder gesteckt, daß die obere Nase des Stellschlüssels in die Nute an der drehbaren Kappe des Zünders eingreift, dann so lange gedreht, bis die untere Nase in die Nut am Zünderkörper einschnappt. Gestellte Dopp.Z. S/60 Geb. sind bei nichtverfeuerten Geschossen wieder auf Null zu stellen. Das Zurück-stellen geschieht mit dem auf Null gestellten Zünderstellschlüssel auf dieselbe Weise.

Infolge der im Zünder befindlichen »Zeitsicherung« befindet sich der Dopp.Z. S/60 Geb. als Zeitzünder erst nach etwa 1 Sekunde Flugzeit in Scharfstellung. Als Auf-schlagzünder wird er dagegen sofort, nachdem das Geschoß das Rohr verlassen hat scharf.

Richtig angesetzte Geschosse mit Dopp.Z. S/60 Geb. dürfen nicht entladen werden. Sie sind im Kriege grundsätzlich, im Frieden soweit es die Sicherheitsbestimmungen zulassen, zu verfeuern. Besteht hierbei die Gefahr, daß durch zu kurz liegende Sprengpunkte die eigene Truppe gefährdet wird, so sind durch Änderung der Ladung, Erhöhung und Seiten-richtung die Schüsse außerhalb des Gefahrenbereichs bzw. die Sprengpunkte so hoch wie möglich zu legen.

Klemmende Geschosse mit A.Z. und Dopp.Z. bzw. solche die aus Sicherheitsgründen nicht verfeuert werden können, sind zu entladen.

6. Behandlung hingefallener Geschosse.

Geschosse mit A.Z. 23 Geb., bei denen der obere Abschluß des Zünders so beschädigt ist, daß der Stößel heruntergedrückt oder herausgefallen ist, dürfen nicht verfeuert wer-den. Sie sind jedoch transportsicher.

Geschosse mit Dopp.Z. S/60 Geb. darf man nicht verfeuern, wenn die drehbare Kappe des Zünders verbogen, verbeult oder sonstwie beschädigt oder die Verschlußkappe des Zünders mit dem Stellschlüssel nicht zu drehen ist. Sie sind aber transportsicher.

Sind hingefallene Geschosse und Zünder nicht beschädigt, so dürfen sie verfeuert wer-den.

Zum Auf- und Abschrauben der Zünder dient der »Zünderschlüssel für A.Z. 23 und Zt.Z. S/30«.

7. Das Scharfwerden der Zünder und damit die Möglichkeit des Bekämpfens von Nahzielen und die Verwendung der Doppelzünder zum Erzielen von Sprengpunkten zeigt nachste-hende Übersicht:

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