2. Allgemeine Angaben; II. MunitionInhaltsverzeichnis
Schußtafel für die leichte Feldhaubitze 18 (Mündungsbremse)
2. Allgemeine Angaben
II. Munition

1. Für einen Schießauftrag sind nur

Hülsenkartuschen gleicher Fertigung

(gleiche Kartuschhülsen, gleiche Pulverart und Pulverlieferung) und

Geschosse mit gleichen Führungsbändern

zu verwenden. Sonst entstehen unregelmäßige, größere Streuungen, durch die die schnelle Erfüllung des Schießauftrags in Frage gestellt wird.

Alle mit FES gekennzeichneten F.H.Gr. fliegen in der 1. bis 3. Ladung kürzer als die nicht gekennzeichneten Geschosse. Deshalb sind beim Schießen mit FES-Geschossen außer den sonstigen B.W.E. noch folgende Verbesserungen zusätzlich in Rechnung zu setzen bei:

1. Ladung + 12 Stufen,
2. Ladung +   6 Stufen,
3. Ladung +   3 Stufen,
4. bis 6. Ladung ±   0 Stufen.         

Das heißt, daß z.B. für ein Geschütz mit einer Grundstufe – 4 bei 1. Ladung die Grundstu-fe + 8 in Rechnung zu setzen ist.

Die F.H.Gr.FES sind auf ihrem zylindrischen Teil und auf dem Geschoßboden mit »FES« in weißer Farbe gekennzeichnet. Außerdem sind die Inhaltszettel der Packgefäße in Rot-druck ausgeführt. Mit den ersten Lieferungen sind F.H.Gr.FES ohne diese Kennzeichnung in den Nachschub gelangt. Sie sind an ihrem eisernen Führungsring als F.H.Gr. FES zu er-kennen. Für diese Granaten sind die gleichen Ver-besserungen wie für die gekennzeich-nete F.H.Gr.FES in Rechnung zu setzen.

Bei Granaten, die keinen Rauchentwickler enthalten, ist auf dem zylindrischen Teil und auf dem Geschoßboden hinter der Geschoßbezeichnung das Kennzeichen oR aufschabloniert.

2. Die Angaben dieser Schußtafel gelten für schußtafelmäßiges Geschoßgewicht des Ge-schosses mit den in nachstehender Übersicht aufgeführten Zündern:

 

Geschoßart

Zünderart

Schußtafelmäßiges
Geschoßgewicht schußfertig
kg

 

F.H.Gr.

A.Z. 23 v. (0,15)

14,81

F.H.Gr. 38

A.Z. 23 v. (0,25)1)

F.H.Gr. 38 Stg.

Dopp.Z. S/60 s.

F.H.Gr. FES

Dopp.Z. S/60 Fl.*2)

F.H.Gr.F.

A.Z. 23 v. (0,15)

12,30

Dopp.Z. S/60 Fl.*

10 cm Gr. 39 rot Hl/A

12,30

10 cm Gr. 39 rot Hl/B

A.Z. 38

12,10

10 cm Gr. 19 rot Hl

11,76

3. Zum Bekämpfen von Kampfwagen (Kampfentfernung bis 1500) dienen:

10 cm Gr. 39 rot Hl/A,
10 cm Gr. 39 rot Hl/B
und
10 cm Gr. 39 rot Hl.

Die 10 cm Gr. 39 rot Hl/A und Hl/B sind mit der 6. Ladung (V0 = 495 m/s) zu verfeu-ern. Hierfür gelten folgende Erhöhungsstrichwerte, die zweckmäßig am Schutzschild an-zuschreiben sind:

 

Entfernung

Erhöhung

 
 

m

Strich

 

100

- 1

200

+ 1

300

+ 3

400

+ 6

500

+ 8

600

10

700

13

800

15

900

18

1000

20

1100

23

1200

26

1300

28

1400

31

1500

34

Beim Übergang zum Schießen mit

10 cm Gr. 39 rot Hl/A und Hl/B (6. Ldg.)

ist der mit 5. Ldg. F.H.Gr. erschossene Aufsatzwinkel um 30 v.H. zu vermindern.

Ziel ist eingeschossen mit Aufsatzentfernung 1200 m = 39¯. 10 cm Gr. 39 rot Hl/A und Hl/B, 6. Ldg., sind also zu verfeuern mit:

39¯ – 12¯ (11,7¯) = 27¯ Erhöhung.

Die 10 cm Gr. 39 rot Hl (frühere Bezeichnung: 10 cm Gr. 39 rot) wird nur mit 5. Ladung ebenfalls auf Kampfentfernungen bis 1500 m verfeuert. Hierzu kann die Aufsatzmetertei-lung benutzt werden. An der Meterteilung sind jedoch jeweils

Zielentfernung + 50 m

einzustellen.
Beispiel: Zielentfernung = 850 m,
einzustellende Entfernung = 900 m.
Die 10 cm Gr. 39 rot Hl scheidet nach Aufbrauch aus.

Für den Fall, daß 10 cm Gr. rot Hl/A, Hl/B oder Hl nicht am Geschütz vorrätig sind, können auch 10 cm Pzgr. mit Bd.Z. für 10 cm Pzgr. oder F.H.Gr. 38, F.H.Gr. 38 Stg. und F.H.Gr. FES mit A.Z. in Stellung o.V. verwendet werden. Die Geschosse sind mit der 5. Ladung zu verfeuern. Für diesen Zweck ist die an der Aufsatztrommel befindliche Meterteilung zu benutzen. In Ausnahmefällen darf mit diesen Granaten auch mit 6. Ladung gefeuert wer-den. Hierfür ist die an der Aufsatztrommel befindliche, für die 5. Ladung gültige Metertei-lung als Anhalt zu benutzen. Das Schießen ist jedoch mit einer einzustellenden Aufsatz-entfernung durchzuführen, die ¾ der wirklichen Zielentfernung entspricht, z.B.:

Zielentfernung = Aufsatzentfernung
1600 m 1200 m
1400 m 1050 m
1200 m  900 m
1000 m  750 m
 800 m  600 m
 700 m  525 m
 600 m  450 m

Bei kleineren Zielentfernungen als 600 m ist mit Aufsatzentfernung 450 m zu feuern, da sich der Kampfwagen wegen seiner Höhe dauernd im bestrichenen Raum befindet.

4. Splitterwirkung der F.H.Gr., F.H.Gr. 38, F.H.Gr. 38 Stg. und F.H.Gr.FES:

  Zünder Zünder-
stellung

Aufschlagwinkel
bzw. Sprenghöhe

Splitterwirkung nach  
  jede Seite vorwärts  
   
  A.Z. 23
v. (0,25)
o.V. Aufschlagwinkel
bis etwa 450–
30 m 10 m  
  desgl. desgl. Aufschlagwinkel
über 450–
40 m 10 m  
  desgl. m.V.
(Abpraller)
Sprenghöhe bis
10 m aufwärts
30 - 40 m 10 - 15 m  
  Dopp.Z.
S/60 s.
Zeit-
zündung
Sprenghöhe
10 - 30 m
mit zunehmender
Sprenghöhe abneh-
mende Splitterwirkung
 
  oder        
  Dopp.Z.
S/60 Fl*
Sprenghöhe
über 30 m
keine keine  
   

Im Frieden darf bei Nahverteidigungsaufgaben die kürzeste Schußentfernung mit Rück-sicht auf die Splitterreichweite

bei scharfen Geschossen nicht kleiner als 400 m und
bei Üb.-Geschossen nicht kleiner als 200 m
sein.

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