B. Verzeichnis der AnlagenAnlage 1: Munition der a) 3,7 cm Pak., b) 3,7 cm Kw.K.B. Verzeichnis der Anlagen
Handbuch - Die Munition der deutschen Geschütze und Werfer

Blatt d bis h
(a – h)
Dez. 1940

C. Angaben über Munition

Vor dem Schießen ist zu prüfen, ob die Munition (Zünderart) mit den Angaben in den Schußtafeln übereinstimmt.

Es ist verboten, andere als die für das Geschütz vorgeschriebene Munition zu verwenden und Zünder oder andere scharfe Munitionsteile auseinanderzunehmen.

Feucht gewordene Munition darf nicht verschossen werden.
Geschosse (Wurfgranaten)

Geschosse (Wurfgranaten) verschiedener Konstruktion dürfen nicht durcheinander ver-feuert werden.

Undichte Nebelgeschosse (Nebelwurfgranaten) sind zu sprengen.

Geschosse (Wurfgranaten) mit zweifelhafter Bezeichnung sind nicht zu verschießen, son-dern an die Ausgabestelle abzugeben.

Wurfgranaten mit fehlerhaften, verbogenen oder zerbrochenen Flügel dürfen nicht ver-schossen werden.

Zünder

Die Zünder für Geschosse und Wurfgranaten sind lade-, beförderungs- und rohrsicher. Sie sind (mit wenigen Ausnahmen) erst in Verbindung mit der in das Geschoß (Wgr.) einge-setzten Zündladung oder Sprengkapsel sprengfähig. Bei verschiedenen Zündern wie A.Z. 39, A.Z. 38, 3,7 cm Kpf.Z. usw. wird die Sprengkapsel an den Zünder angeschraubt.

Als Beispiel eines sprengkräftigen Zünders gilt der kz.Bd.Z. 10 (Munition des lg. 21 cm Mrs.)

Die A.Z. und Jgr.Z. sind empfindliche Fertigaufschlagzünder und besitzen in den meisten Fällen eine einstellbare Verzögerung. (Zünder für Nebelgeschosse, z.B. A.Z. 23 Nb, haben keine Verzögerung.)

Die Wgr.Z. sind empfindliche Aufschlagzünder. Jedoch hat nur der Wgr.Z. 36 Verzöge-rungseinrichtung.

Der Hbgr.Z. ist ebenfalls ein empfindlicher Aufschlagzünder der aber erst durch Einbringen eines Stößels schußfertig gemacht wird.

Der Dopp.Z. besitzt zwei unabhängig von einander wirkende Einrichtungen für Zeit- und Aufschlagzündung.

Erstere besteht in den meisten Fällen aus einem einstellbaren Uhrwerk und dient zur Er-zielung von Luftsprengpunkten.

Der Bd.Z. ist ein Fertigaufschlagzünder meistens mit Verzögerung. Mitunter ist zur Erzie-lung der o.V.-Wirkung die Verzögerung abstellbar.

Zünder mit Totstellung (Transportsicherung), wie z.B. der A.Z. 23 umg. 0,15, sind vor dem Laden in die befohlene Stellung zu bringen.

Zünder mit Vorsteckersicherung werden erst durch Herausnehmen des Vorsteckers schußfertig. Ohne Vorstecker sind diese Zünder nicht beförderungssicher.

Kartuschen

Man unterscheidet Hülsenkartuschen und Beutelkartuschen. Das Schußfertigmachen der Kartuschen ist aus der Schußtafel und der zuständigen Anlage dieser Vorschrift ersicht-lich.

Es sind nur vorschriftsmäßig zusammengesetzte Ladungen zu verwenden.

Werden beim Schußfertigmachen Teilkart. der Kartuschhülse entnommen, so ist der Kar-tuschdeckel wieder fest auf die Ladung zu drücken.

Kartuschen verschiedener Pulverarten (z.B. Digl.- oder Gudol-Pulver) dürfen nicht durch-einander verfeuert werden, da dies die Streuung erhöhen kann. Für einen Schießauftrag darf nur ein und dieselbe Pulverart verwendet werden. (Ausnahmen bilden die Grundla-dungen bzw. Teilkart. 1 bei einigen Haubitzen.)

Es dürfen nicht Ladungen aus verschiedenen Pulverarten zusammengesetzt werden.

Um die einzelnen Ladungsaufbauten bei l.F.H. 18 und s.F.H. 18 leicht voneinander unter-scheiden zu können, erhalten in Zukunft die Kartuschdeckel in weißer Farbe und die Teil-kart. bezw. Sonderkart.-Beutel in schwarzer Farbe große Buchstaben aufgedruckt und zwar:

GU bei Gudol-Pulveraufbau
D bei Digl.-Blättchen u. Ringpulveraufbau
DR bei Digl.-Röhrenpulveraufbau
D St bei Digl.-Streifenpulveraufbau
N bei Ngl.-Pulveraufbau
NZ bei Nz.-Pulveraufbau

Kartuschen mit und ohne Bleidraht dürfen nicht durcheinander verfeuert werden.

Es ist verboten, bei Sondergeschützen eine Abnahme der V0, die durch Absinken der Pul-vertemperatur bedingt ist, durch Zuladen auszugleichen.

Versager-Zdschr. sind gegen Vorrats-Zdschr. auszuwechseln.
Patronen

Patronenmunition ist besonders sorgfältig zu behandeln, da sie in der Hauptsache aus halbautomatischen bzw. vollautomatischen Waffen verfeuert wird und verbeulte Patro-nenhülsen oder schief sitzende Geschosse Ladehemmungen bewirken.

Es dürfen nur die zum Geschütz gehörigen Patronen verfeuert werden.

Die Geschützart ist außen auf die Patronenhülse in schwarz, die Geschoßart (bei m. 10 cm K.T. auch Zünderart) auf den Hülsenboden in weiß aufschabloniert.

Patronen mit Wurfgranaten müssen im Schaft der Wgr. mit der Madenschraube festgehal-ten sein und dürfen nicht behelfsmäßig, etwa mit Papier, festgelegt werden.

Kartuschvorlagen

Das Schußfertigmachen der Hülsenkart. mit Kart.-Vorl. ist in der Schußtafel beschrieben.

Es darf nur die vorgeschriebene Anzahl an Kart.-Vorl. verwendet werden.

Kart.-Vorl. sind weder feuergefährlich noch explosionsfähig, Sie müssen trocken und un-beschädigt sein.

Meßkartuschen

Die Meßkart. ist aus einer beliebigen Hülsenkart. herzustellen. (Die Zdschr. C/12 n.A. ist durch eine abgeknallte Zdschr. zu ersetzen.) Die Meßkart. dient zum Ermitteln der jewei-ligen Pulvertemperatur. Man muß sie mit einem roten Farbring um den Mantel oder ähnlich kennzeichnen.

Um die Meßkart. gebrauchsfertig herzurichten, wird der Kartuschdeckel durchbohrt, mit seiner Durchbohrung über das Pulverthermometer gestreift, das Pulverthermometer zwi-schen die Pulverbeutel in die Kartuschhülse gesteckt und der Kartuschdeckel wieder auf-gesetzt.

Übungsmunition

Die Üb.-Munition hat den Zweck, bei den Schießübungen das Schießen unter erleichter-ten Sicherheitsbestimmungen zu ermöglichen.

Die Üb.-Geschosse werden nach den Schußtafeln für Brisanzmunition verschossen und sind wie scharfe Geschosse zu behandeln.

Patronen für Wurfgranaten müssen im Schaft der Wgr. mit der Madenschraube festgehal-ten sein und dürfen nicht behelfsmäßig, etwa mit Papier, festgelegt werden.

Kartuschen und Zünder sind die gleichen wie bei der scharfen Munition. Alle mit einer Übungssprengladung geladenen Granaten tragen auf dem Geschoßmantel die Bezeichnung "Üb", "Üb T", "Üb B", "Üb W", "Üb R" oder "Üb AL" in weißer Farbe aufschabloniert. Bei Pa-tronen ist außerdem noch auf dem Hülsenboden ein weißes "Üb" angebracht.

Manöverkartuschen

Die Man.-Kart. sind als solche durch ein auf dem Hülsenboden und den Man.-Kart.-Deckel aufgebrachtes rotes "Man" gekennzeichnet.

Das Zerlegen von Manöverkart. ist verboten.
Verpackung

Die Munition wird im allgemeinen in der Truppenverpackung an die Truppe geliefert.

Zünderstellschlüssel, Zünderschlüssel und Doppelschlüssel für Zdschr. C/12 n.A. gehören zum Geschützzubehör und werden am Geschütz oder in der Protze usw. verpackt.

B. Verzeichnis der AnlagenAnlage 1: Munition der a) 3,7 cm Pak., b) 3,7 cm Kw.K.B. Verzeichnis der Anlagen