I. Erläuterungen zu den Farben und Umrahmungsstrichen der Inhaltszettelmuster
Zusammenstellung der Inhaltszettelmuster für Packgefäße mit Munition der Werfer, Artilleriemunition,
Nahkampf-, Spreng- und Zündmittel, Munitonsteile und Packmittel
Bemerkungen

1.

Vorhandene Inhaltszettel anderer Art dürfen aufgebraucht werden. Zu Inhaltszettel ist haltbares Papier zu verwenden.

2.

Aufschrift oder Aufdruck bei den Inhaltszetteln muß licht- und feuchtigkeitsbestän-dig sein, auch bei behelfsmäßiger Anfertigung der Zettel.

3.

Alle Munitionsteile sind auf den Inhaltszettel mit dem vorgeschriebenen Namen zu benennen (Nachweisung der Munitionsteile für Artilleriemunition, Minenwerfermuni-tion, Nahkampf-, Spreng- und Zündmittel).

4.

Packgefäße in Kistenform erhalten 3 Inhaltszettel

a) einen auf eine Längsseite,
b) einen auf die Kopfwand rechts davon und
c)

einen auf die innere Deckelseite. Bei Packgefäßen, die einen durch Gelenkbän-der befestigten Deckel haben, ist der Inhaltszettel zu a auf die Schließseite zu kleben. Pulvertonnen, alle Blech- und Pappkasten erhalten 2 Inhaltszettel, und zwar je einen auf die äußere und innere Deckelseite.

5.

Abstand der Rahmstriche vom Papierrand etwa 1 cm bei den Größen 74 x 105 mm und 105 x 148 mm, bei den kleinen Größen 3–5 mm.

6.

Zum Aufkleben der Inhaltszettel ist Schellackterpentinlack1) zu verwenden, weil die-ser Klebstoff feuchtigkeitsbeständig ist und nicht durchschlägt, so daß Farbe und Aufdruck erhalten bleiben, was für Verwalten und Auffrischen der Bestände wichtig ist. Die Inhaltszettel sind rückseitig auf der ganzen Fläche mit Klebstoff zu verse-hen, damit keine blasigen Stellen entstehen und auch die Ecken festkleben. Die Ränder der Inhaltszettel sollen bei kistenförmigen Packgefäßen mit den Kastenwand-rändern parallel laufen.

7.

Lieferungsbedingungen, die abweichende Vorschriften über das Bezetteln haben, werden gelegentlich nach dieser Zusammenstellung berichtigt.

7a.

Muß der Aufdruck der Inhaltszettel, wie er in den Mustern als Beispiel angewendet worden ist, der Entwicklung der Munition folgend, geändert, ergänzt oder in anderer Zahlenfolge gesetzt werden, so ist dies in den Lieferbedingungen beizugebende Mustern anzugeben. Das Ändern dieser Vorschrift ist daher nur nötig, wenn die Grundfarben auf Seite 5 bis 7 nicht mehr ausreichen. Abweichungen von Randnum-mer 4 müssen in den Lieferbedingungen angegeben werden. Das Beschriften des In-haltszettels möglichst groß auszuführen, damit die Schrift auch in weniger hellen Lagerräumen gut zu lesen ist.

8.

Beizettel klebt man unter dem Inhaltszettel auf der inneren Deckelseite auf.

9.

Wenn man von den vorgeschriebenen Maßen der Inhaltszettel abweichen muß, so sind andere passende Papierformate nach Din 476 zu verwenden.

I. Erläuterungen zu den Farben und Umrahmungsstrichen der Inhaltszettelmuster