Anlage 1 (Untersuchungsergebnis)
Anleitung
für die
Jahresuntersuchung der Munition und Munitionsteile
für Handfeuerwaffen und Maschinengewehre
bei der Zeugamtslagerung
1.

Die Jahresuntersuchung der scharfen Munition für Handfeuerwaffen und M.G. sowie der Munitionsteile (Patronenhülsen S. und 2 cm Patronenhülsen, Geschosse S., s.S. usw., Ladestreifen, Faltschachteln, Packhülsen 88 und Papphülsen 2 cm) der Zeug-amtslagerung ist durch Feuerwerkspersonal in den Sommermonaten (Juli und Au-gust) durchzuführen. Sie erstreckt sich auf die gesamten lagernden Bestände.

2.

Aus jeder Lieferung eines Fertigungsjahres sind 0,2% aller gefüllten Packgefäße, mindestens aber 1 Patronenkasten bzw. Packgefäß zur Untersuchung heranzuzie-hen. Nötigenfalls ist die Untersuchung auf so viele Packgefäße auszudehnen, wie der Untersuchende zu Abgabe eines einwandfreien Urteils über den Zustand der Mu-nition und Munitionsteile für erforderlich hält. Patronen und Munitionsteile in luft-dichter Verpackung sind nur alle 5 Jahre zu untersuchen. Die im Kalenderjahr neu gelieferten Patronen und Munitionsteile werden nicht untersucht, aber in dem Un-tersuchungsergebnis aufgenommen.

3.

Die Untersuchung erstreckt sich auf gute Beschaffenheit des Lagerraumes, vor-schriftsmäßiges Lagern, Vollzähligkeit und gute Beschaffenheit der Munition sowie Trockenheit der Packgefäße. Von den Packgefäßen werden in erster Linie die äußer-lich beschädigten oder die feucht erscheinenden untersucht. Fehlen solche, so sind Packgefäße zu prüfen, z.B. an Fenstern und Türen stehen und von denen man an-nehmen kann, daß auf sie etwa schädliche Einflüsse des Munitionshauses am meis-ten gewirkt haben.

   

Patronen

   

auf Oxydbildung, Hülsenrisse im Geschoßraum und festen Geschoßsitz, Verbeu-lungen und Lackierung, bei

    Patronenhülsen
    auf Oxydbildung und Risse im Geschoßraum, bei
    Geschossen
  und Ladestreifen
    auf Oxydbildung, bei
    Faltschachteln
Packhülsen 88
  und Papphülsen 2 cm
    auf Feuchtigkeitseinflüsse und sonstige Schäden.
 

Patronen und Munitionsteile in feuchter Verapckung sind in den Falt- und Papp-schachteln an der Luft zu trocknen, dabei aber den unmittelbaren Sonnenstrahlen nicht auszusetzen.

 

Bei allen Untersuchungen ist sorgsam darauf zu achten, daß die Patronen und Muni-tionsteile in die Originalverpackungen zurückgelangen.

 

Nach der Untersuchung sind die wiedergefüllten Packhülsen mit einem Verschlußzet-tel nach folgendem Muster als Ersatz für den Firmenverschlußzettel zu verschließen:

 

 

Außerdem erhält der Patronenkasten solche Zettel auf einer Kopfwand und der In-nenseite des Deckels.

4.

Alljährlich zum 1.10. haben die Zä. (Ma.) Untersuchungsergebnisse nach anliegen-dem Muster (Anlage 1) der Heers-Feldzeugmeisterei (dreifach) vorzulegen. Diese prüft die Ergebnisse und reicht sie (zweifach) an das Reichskriegsministerium (Fz.) weiter, das eine Ausfertigung an das Heereswaffenamt, Prw. 1, gibt. Auf Grund der Untersuchungsergebnisse entscheidet das WaA., welche Patronen zur ballistischen Prüfung bzw. an die Kommandantur des Schießplatzes Kummersdorf (Bez. II), Krs. Teltow, einzusenden sind bzw. was mit den bei der Untersuchung beanstandeten Munitionsteilen zu geschehen hat.

5.

Alljährlich zum 1.10. haben die Zä. (Ma.) Jahrgangsnachweisungen über die in der Feldausstattung der Truppe befindlichen Patronen nach anliegendem Muster (Anlage 2) der Fzm. vorzulegen (dreifach). Diese prüft die Verzeichnisse und reicht sie (zweifach) an das Reichskriegsministerium (Fz.) weiter.

Anlage 1 (Untersuchungsergebnis)