TreibmineDeutsche BenennungenInhaltsverzeichnis
Gebrauchsanleitung für englisches Gerät, Heft 3 - Minen
Flußtreibmine1)

Bild 1

A. Beschreibung

Zweck
Treibmine zur Gefährdung der Schifffahrt in Flüssen
Bauart und Form
Zylinderform
Gewicht
Gehäuse ohne Ladung 6 kg
Sprengstoff               9 kg
Gesamtgewicht        15 kg
Abmessungen
Länge 419 mm
  Ø     252 mm
Werkstoff
Weißblech

Sprengstoff
Tri, gegossen (9 kg)
Leistung
Zünder
Mechanisch-elektr. Zünder mit federnden Stoßarmen und Schwimmkorken
Sicherung
wasserlösliche Salmiakstück, s. Be-schreibung
Auslösung der Zünder
Durch Stoß an Gehäuse oder Stoßarme oder Zug an der Korkleine
Schwimmlage
etwa 50 cm unter Wasseroberfläche

Die Mine besteht im gesicherten Zustande aus dem Minengehäuse und dem am Minendek-kel befestigten Windsack. Im Minengehäuse liegen

a) Zünder mit federnden Stoßarmen und Schwimmkorken,
b) Trockenbatterie, Glühzünder und Übertragungsladung,
c) Sprengstoff.

Nach Abwurf der Mine vom Flugzeug, wobei die Luftströmung durch den konischen offe-nen Windsack streicht und die Fallgeschwindigkeit verzögert, löst sich im Wasser ein Sal-miakstück. Der Minendeckel löst sich vom Minengehäuse, die Mine ist scharf und schwimmt von den Schwimmkorken getragen etwa 50 cm unter der Wasseroberfläche. Stößt die Mine im scharfen Zustande entweder mit ihrem Minengehäuse oder mit den Stoßarmen an einen Gegenstand an oder werden die Korken festgehalten, so wird durch den Stoß oder durch den Zug der Korkleine die Zünderstange seitlich verschoben und be-rührt den Kontaktring. Der Zündstrom ist dann geschlossen und die Mine zerknallt.

Die Mine ist wirksam gegen Schiffe und Übersetzmittel, gegen stehende und schwimmen-de Brückenunterlagen (Joche, Schiffe).

Bild 2

B. Handhabung

An das Ufer angetrieben oder auf dem Lande abgesetzte Minen dürfen nicht be-rührt werden. Sie sind gegen unbeabsichtigtes Berühren durch Einfriedung zu si-chern und unverzüglich mit genauer Angabe der Fundstelle dem zuständigen Pi. Kdr. zu melden, der die Minen durch Sonderkommandos unschädlich machen läßt. Entschärfen und Transport der Minen ist verboten.

Aufgefundene Lager noch nicht eingesetzter Minen sind ebenfalls sofort dem zuständi-gen Pi.Kdr. zu melden. Einsatz dieser Minen darf nur durch Sd.-Kdos. erfolgen. Anweisun-gen für die Handhabung der Minen durch Sd.-Kdos. enthält D 553.

TreibmineDeutsche BenennungenInhaltsverzeichnis