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Kennblätter fremden Geräts; Heft 9 - Nahkampf-, Spreng- und Zündmittel, Tarnmittel

D 50/9

Kennblätter fremden Geräts

England

dtsch K Nr:

engl Ben:

480 14 (e)

Abk:

dtsch Ben:

Flußtreibmine 480 (e)
wo nötig erläutern mit:

Abk:

Tr Mi 480 (e)

Zweck

Treibmine zur Gefährdung der Schiff-

fahrt in Flüssen

Bauart und Form

Zylinderform

Gewicht

Gehäuse ohne Ladung: 6 kg

Sprengstoff: 9 kg

Gesamtgewicht: 15 kg

Abmessungen

Länge 419 mm

Ø 252 mm

Werkstoff

Stahlblech

Sprengstoff

Tri, gegossen (9 kg)

Zünder

Mechanisch-elektr. Zünder mit federn-

den Stoßarmen und Schwimmkorken

Sicherung

wasserlösliches Salmiakstück s. Be-

schreibung

Auslösung der Zündung

Durch Stoß an Gehäuse oder Stoß-

arme oder Zug an der Korkleine

Schwimmlage

etwa 50 cm unter Wasseroberfläche

Beschreibung

Die Mine besteht im gesicherten Zustande aus dem Minengehäuse und dem am Mi-nendeckel befestigten Windsack. Im Minengehäuse liegen

a) Zünder mit federnden Stoßarmen und Schwimmkorken,

b) Trockenbatterie, Glühzünder und Übertragungsladung,

c) Sprengstoff

Nach Abwurf der Mine vom Flugzeug, wobei die Luftströmung durch den konischen, offenen Windsack streicht und die Fallgeschwindigkeit verzögert, löst sich im Wasser ein Salmiakstück. Der Minendeckel löst sich vom Minengehäuse, die Mine ist scharf und schwimmt, von den Schwimmkorken getragen, etwa 50 cm unter der Wasser-oberfläche. Stößt die Mine im scharfen Zustande entweder mit ihrem Minengehäuse oder mit den Stoßarmen an einen Gegenstand an oder werden die Korken festgehal-ten, so wird durch den Stoß oder durch den Zug der Korkleine die Zünderstange seit-lich verschoben und berührt den Kontaktring. Der Zündstrom ist dann geschlossen und die Mine zerknallt.

Die Mine ist wirksam gegen Schiffe und Übersetzmittel, gegen stehende und schwim-mende Brückenunterlagen (Joche, Schiffe).

Sicherheitsmaßnahmen

An das Ufer getriebene oder auf dem Lange abgesetzte Minen dürfen nicht berührt werden. Sie sind gegen unbeabsichtigtes Berühren durch Einfriedung zu sichern und unverzüglich mit genauer Angabe der Fundstelle dem zustän-digen Pi.-Kdr. zu melden, der die Minen durch Sonderkommandos unschädlich machen läßt. Entschärfen und Transport der Minen ist verboten.

Aufgefundene Lager noch nicht eingesetzter Minen sind ebenfalls sofort dem zu-ständigen Pi.-Kdr. zu melden. Einsatz dieser Minen darf nur durch Sd.-Kdos erfolgen. Anweisungen für die Handhabung der Minen durch Sd.-Kdos. enthält D 553.

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